Privatverkauf Auto: Rückgaberecht und Co.

Wenn du dein Auto privat verkaufen willst, gibt es einiges zu beachten. Zum Beispiel, wenn falls der Käufer das Auto zurückgeben will. Das kann ganz schön anstrengend werden. wirkaufendeinauto.de zeigt dir auf dieser Seite, worauf du aufpassen solltest, wenn du dir Stress ersparen willst.

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Vor Ort überprüfen unsere Experten deine Angaben und du kannst dein Auto direkt verkaufen. Nachdem du den Kaufvertrag unterschrieben hast, überweisen wir den Verkaufsbetrag auf dein Bankkonto. Lästige Formalitäten wie die Abmeldung übernehmen wir ebenfalls gerne für dich.

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1. Privatverkauf Auto Rückgaberecht

Private kauf vom auto

Jeden Monat gibt es laut Statista rund 500.000 Besitzumschreibungen von bereits zugelassenen Pkws auf neue Halter. Bei einem Privatverkauf tauchen dann zwangsläufig viele Fragen auf, zum Beispiel ob man bei einem Privatverkauf vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Wichtig ist, dass beide Seiten die gesetzlichen Regelungen und die Vertragsbedingungen kennen.

Hier findest du mehr Infos, wie der Ablauf ist.

Kein 14-tägiges Rückgaberecht

Es gibt verschiedene Arten von Rückgaberecht, je nachdem, ob du an einen Händler verkaufst, privat oder online. Ein sogenanntes Widerrufsrecht gibt es laut BGB nur für Fernabsatzverträge, also für Waren aus Versandhäusern, bei denen der Kaufvertrag beispielsweise per Mausklick zwischen dir und einem Unternehmer zustande kommt. Wird der Online-Verkauf unter Privatleuten abgewickelt, entfällt diese Möglichkeit.

Somit gilt für den Privatverkauf Auto: Es gibt kein automatisches 14-tägiges Rückgaberecht und der Käufer kann normalerweise nicht vom Kaufvertrag zurücktreten! Das ist schon mal fein für dich. Eine Rücknahme des Autos aus Kulanz zum Beispiel ist mit großen Nachteilen verbunden. Denn nicht zuletzt verliert das Auto mit zunehmender Dauer der Abwicklung weiter an Wert.

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Geh auf Nummer sicher und schließe die Sachmängelhaftung aus

Damit du nicht für Sachmängel, die nach dem Verkauf auftreten, belangt werden kannst, solltest du als Privatverkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung) ausschließen. Das muss zwingend schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Für Mängel, die bereits im Kaufvertrag aufgezählt werden, haftest du nämlich nicht und ein Rücktritt vom Kaufvertrag/Auto ist nicht möglich. Auch Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterserscheinungen stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Sachmangel dar.

Achtung: Bei verschwiegenen erheblichen Mängeln („arglistige Täuschung“), die der Käufer mit einem Gutachten beweist, kann dieser doch noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei müssen die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Hattest du selbst allerdings keine Kenntnis von dem Mangel, bist du durch den Sachmängelhaftungsausschluss geschützt.

Folgendes kann zum Rücktritt vom Kaufvertrag/Auto berechtigen:

  • Kilometerstand manipuliert
  • Baujahr im Kaufvertrag falsch angegeben
  • Falsche Angabe zur Erstzulassung
  • Ausstattung abweichend von den Vertragsdaten
  • Verschweigen des Fakts, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt

Klartext: Du als Verkäufer musst zuerst versuchen, das Auto vertragsgerecht anzupassen und wesentliche Mängel dem Interessenten unaufgefordert mitteilen – auch bei reparierten Unfallschäden vom Vorbesitzer!

Für alle bewusst falschen Angaben, die als wesentlich gelten, weil sie Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, gilt beim privaten Autoverkauf ein unmittelbares Rückgaberecht, der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und du kannst

2. Juristische Schwierigkeiten beim Rückgaberecht vermeiden

Damit du in puncto „Privatverkauf Auto Rückgaberecht“ keine Scherereien bekommst, geben wir dir hier ein paar Tipps.

Auto-Privatverkauf nur mit schriftlichem Kaufvertrag

In Deutschland ist es möglich, Kaufverträge formlos, also zum Beispiel mündlich, per Telefon oder WhatsApp, abzuschließen. Bei größeren Warenwerten, wie im Falle von Gebrauchtwagen, sichert das jedoch die Vertragsparteien nicht ausreichend vor Streitigkeiten ab, die im Nachhinein ausgetragen werden. Nur Zeugen könnten dann die Richtigkeit deiner Aussagen belegen. Es ist also immer sinnvoll, dass du eine zweite Person deines Vertrauens zum Verkauf hinzuziehst.

Daher empfehlen wir dir beim privaten Autoverkauf auf alle Fälle einen schriftlichen Kaufvertrag. Darin müssen die entsprechenden Klauseln zu den Bedingungen des Auto-Privatverkaufs korrekt formuliert werden. Die Vertragsform sowie der formulierte Inhalt können juristische Folgen haben und daher solltest du keine beliebige Vertragsvorlage aus dem Internet nutzen. Nimm lieber zum Beispiel diese Muster-Vorlage.

Achtung: Keine Garantien einräumen!

Beim privaten Autoverkauf gibt es Fälle, bei denen strittig ist, ob eine Garantie im Vertrag gegeben wurde. So stellen Anpreisungen des Fahrzeugs, die nicht rechtlich bindend gemeint waren, eine Gefahr dar. Die Angabe „Der Wagen ist zu hundert Prozent in Ordnung“ wird laut ADAC eher nicht als gültige Garantiezusage gewertet. Auch zu ähnlichen Informationen, die in Kleinanzeigen gegeben werden, wurde bislang vor Gericht nicht einheitlich entschieden. Laut bußgeldkatalog.de wird hier jeweils eine Bewertung des Einzelfalls vorgenommen.

Besser ist es also, du lobst dein Auto nicht übermäßig, weder schriftlich noch mündlich. Um einen Rücktritt vom Kaufvertrag/Auto zu verhindern, solltest du zudem keine Garantien geben oder dem Wagen Eigenschaften zuschreiben, die er möglicherweise nicht erfüllt!

Gut zu wissen: Ist ein Minderjähriger am Vertragsschluss beteiligt, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Einwilligung bzw. Genehmigung durch seinen gesetzlichen Vertreter, in der Regel seine Eltern, ab.

3. Auto verkaufen ohne Stress – unser Rundum-Service macht´s möglich

Wenn du den Verkauf reibungslos und schnell über die Bühne bringen willst, hast du mit wirkaufendeinauto.de einen zuverlässigen Partner an deiner Seite.

Der Verkaufs-Prozess startet mit einer Online-Bewertung deines Autos auf unserer Website. Dafür reichen die Basis-Daten, Angaben zum Fahrzeugzustand und ein paar einfache Fotos. Nachdem du das alles eingegeben bzw. hochgeladen hast, bekommst du direkt im Anschluss deinen individuellen, endgültigen Verkaufspreis per E-Mail.

WKDA

Jetzt buchst du online deinen Abgabe-Termin – oft geht das sogar noch am selben Tag. In einer unserer 130 Filialen überprüfen unsere erfahrenen Kfz-Experten deine Angaben dann noch mal vor Ort und du kannst uns dein Auto direkt verkaufen. Mit einem geprüften Kaufvertrag. Nach Unterzeichnung des Vertrags überweisen wir dir den Verkaufsbetrag auf dein persönliches Bankkonto. Fertig!

Alles, was du zum Abgabe-Termin mitbringen musst: die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Um sämtliche Formalitäten wie die Kfz-Abmeldung oder die Ablöse von bestehenden Finanzierungen kümmern wir uns gratis.

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

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