So verkaufst Du Dein Auto erfolgreich nach Österreich

Innerhalb der EU ist das Verkaufen eines Autos nicht besonders kompliziert. Warum das Auto also nicht nach Österreich verkaufen? Immerhin entfällt dort die Sprachbarriere bei Verkaufsgesprächen.

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Seit der Einführung einheitlicher Regelungen sind bürokratische Hürden beim Autoverkauf innerhalb der EU heute kaum noch ein Thema. Trotzdem bedeutet das Verkaufen eines Autos in jedem Fall Mühe.

Verkaufe Dein Auto lieber mit der Hilfe von wirkaufendeinauto.de! Wir begutachten Deinen PKW unabhängig von seinem Zustand und bieten Dir verschiedene Verkaufsoptionen, die zu deinem Fahrzeug passen. Ein kostenloses Servicepaket ist bei uns inklusive.

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1. Das sind die Unterschiede, wenn Du ein Auto nach Österreich verkaufst

Auto nach Österreich verkaufen

Für den Verkauf eines Fahrzeugs nach Österreich werden keine Mehrwertsteuer oder Zollgebühren fällig. Der Verkaufspreis ist damit ein Nettopreis. Allerdings gilt das nur für Gebrauchtwagen, bei Neuwagen ist die Sachlage eine andere. Für sie muss in dem Land, in dem der Käufer seinen Hauptwohnsitz hat, die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Neuwagen sind weniger als sechs Monate zugelassen oder sind weniger als 6.000 Kilometer gefahren.

Für die Zulassung in Österreich kann die Zulassungsstelle eine notariell beglaubigte Kopie des Kaufvertrags verlangen.

Wird der Gebrauchtwagen für mehr als 1.000 Euro verkauft und der Käufer möchte das Fahrzeug ins EU-Ausland überführen, verlangt der Zoll eine schriftliche Anmeldung von ihm. Bei Verkaufspreisen unter 1.000 Euro genügt eine mündliche Bekanntgabe. Übernimmst Du als Verkäufer die Überführung, liegt diese Formalität bei Dir.

2. Der Kaufvertrag, um ein Auto nach Österreich zu verkaufen

Für einen Verkauf Deines PKW nach Österreich genügen die gleichen Vertragsinhalte wie für einen Verkauf innerhalb Deutschlands. Der Vertrag enthält mindestens folgende Daten:

  • Vollständige Namen und Adressen beider Vertragspartner
  • Ausweisnummer des Käufers
  • Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
  • Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Prüfe, ob alle persönlichen Daten des Käufers richtig im Dokument festgehalten sind. Gleiche diese dazu mit dem Ausweis des Käufers ab. Frage auch, ob Du eine Schwarz-Weiß-Kopie des Ausweises für Deine Unterlagen anfertigen darfst. Eine Farbkopie wird unter Umständen als Urkundenfälschung geahndet.

Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Privatpersonen, die ihr Auto verkaufen, dürfen die sogenannte Sachmängelhaftung ausschließen. Tust Du das als Verkäufer nicht, zahlst Du für Mängel des Fahrzeugs, die erst nach dem Verkauf entdeckt werden. Erst nach sechs Monaten geht die Beweispflicht dazu von Dir auf den Käufer über. Das gilt ebenso, wenn Du das Auto nach Österreich verkaufst.

Achte bei dieser Vertragsklausel unbedingt darauf, dass sie nur die Haftung von Sachmängeln ausschließt. Die Haftung für Verletzungen von Personen oder für Schäden, die durch grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, darf nicht ausgeschlossen werden. Die gesamte Klausel wird sonst nichtig und Du haftest in vollem Umfang.

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3. Wichtiges zur Versicherung, wenn Du ein Auto nach Österreich verkaufst

Ist Dein Auto verkauft, teile der Zulassungsstelle sowie der Versicherung möglichst bald den Verkauf mit. Da eine KFZ-Versicherung grundsätzlich für das Auto abgeschlossen wird, geht sie bei dem Verkauf von Dir auf den Käufer über. So wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt besteht.

Die Versicherungsgesellschaft fordert den Käufer im Anschluss auf, sich zu entscheiden. Dabei kann er sich innerhalb eines Monats dazu entschließen, die bestehende Versicherung zu behalten oder eine neue abzuschließen. Tut er dies nicht, erfolgt die zwangsweise Stilllegung des Fahrzeugs. Ab diesem Zeitpunkt scheidest Du spätestens aus dem Vertrag aus.

4. Melde Dein Auto ab, bevor Du es nach Österreich verkaufst

Vor der Übergabe Deines PKW meldest Du es besser bei der deutschen Zulassungsstelle ab. Geschieht das nicht, kann das Auto in Österreich nicht zugelassen werden. Eine nachträgliche Abmeldung in Deutschland ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Auch bist Du bis zur Abmeldung des Fahrzeugs der Halter und zahlst weiterhin Steuern und Versicherung in Deutschland. Begeht der Käufer einen Verstoß mit dem Fahrzeug besteht die Gefahr, dass Du als Halter zur Verantwortung gezogen wirst.

Fahre am besten mit dem Käufer direkt zur Zulassungsstelle in Deutschland und meldet das Fahrzeug dort gemeinsam um. Dazu brauchst Du folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung (Teil I + II)
  • Beide Kennzeichen
  • Zahlungsmittel für die fällige Gebühr

Der Käufer Deines Autos benötigt für die Zulassung auf seinen Namen eine Versicherungskarte. Sie wird in Österreich ausgestellt und dient als Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung für PKW.

5. Die richtigen Kennzeichen, um Dein Auto nach Österreich zu verkaufen

Um ein Auto nach Österreich zu überführen, sind zwei deutsche Kennzeichen nutzbar: das Ausfuhrkennzeichen (roter Rand) und das Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand). Sie werden von den Zulassungsstellen ausgegeben.

Das Ausfuhrkennzeichen

Die Kennzeichen mit dem roten Rand sind für fünf Tage gültig und dienen dem Zweck der Überführung ins Ausland. Um sie zu erhalten ist eine gültige HU-Prüfplakette erforderlich. Auch für Ausfuhrkennzeichen werden Steuern und Versicherungsgebühren erhoben. Üblicherweise trägt diese der Käufer, da er für die Überführung des Autos in sein Heimatland verantwortlich ist.

Das Kurzzeitkennzeichen

Für die Überführung eines PKW nach Österreich sind auch Kurzzeitkennzeichen erlaubt. Das ist nicht für jedes Land gegeben, denn eigentlich sind sie für Probefahrten oder Überführungen innerhalb Deutschlands gedacht. Grenzüberfahrten sind zwar zulässig, eine Ausfuhr wird aber möglicherweise nicht anerkannt. Auch die Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Tagen.

Theoretisch ist es ebenso möglich, die österreichischen Überstellungskennzeichen zu nutzen. Davon ist jedoch abzuraten, denn: Sie werden nur gegen Vorlage eines Besitznachweises (zum Beispiel der Kaufvertrag) ausgegeben. Somit erweisen sie sich als unpraktisch für den Zweck der Überführung von Deutschland nach Österreich.

Auch ohne Kennzeichen kann der Käufer das Auto in sein Heimatland mitnehmen. Dann benötigt er allerdings einen entsprechenden Anhänger oder Dienstleister zum Transport.

6. Der einfachste Weg, das Auto zu verkaufen: wirkaufendeinauto.de!

Obwohl es also inzwischen recht unkompliziert ist, ist der Verkauf eines Fahrzeugs nach Österreich mit Mühe und Risiko verbunden. Verkaufe Dein Auto deshalb besser mit der Hilfe von wirkaufendeinauto.de! Wir beraten Dich bei jeder Art von PKW, begutachten Dein Auto und nennen Dir dann Deine Verkaufsoptionen.

  1. Als ersten Schritt buchst Du online einen Termin zur Begutachtung in einer Filiale Deiner Wahl. Die Termine sind bis zu einer Woche im Voraus buchbar und meist auch kurzfristig möglich.
  2. Die Begutachtung in der Filiale findet innerhalb von nur rund 30 Minuten statt. Dabei werden der Zustand Deines PKW sowie Ausstattung und Zubehör umfassend erfasst und dokumentiert. Auf dieser Grundlage ermitteln wir Deine persönlichen Verkaufsoptionen.
  3. Jetzt kannst Du Deinen Gebrauchten direkt an uns verkaufen. Dein KFZ-Experte vor Ort wird Dich umfassend informieren, welche Serviceleistungen Du erwarten kannst. In jedem Fall ist die KFZ-Abmeldung inbegriffen und 100% kostenlos für Dich.

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