1. Grundlegendes zur Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Bis September 2005 setzten sich die Zulassungsdokumente für ein Auto in Deutschland aus Fahrzeugschein und -brief zusammen. Anschließend wurden beide Dokumente EU-weit vereinheitlicht. Seit dem 1. Oktober 2005 ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 den Fahrzeugbrief. Trotzdem steht der alte Name immer noch in Klammern auf der Urkunde. Die neue Version bescheinigt weiterhin die allgemeine Zulassung eines spezifischen Fahrzeugs. Für die Aufbewahrung des Fahrzeugbriefes beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil 2 empfiehlt sich ein sicherer Ort zu Hause.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 beziehungsweise der Fahrzeugbrief ist niemals im Auto aufzubewahren. Befindet sich die Urkunde zum Zeitpunkt des Diebstahls im Fahrzeug, wird dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Viele KFZ-Versicherungen lehnen daher eine Zahlung des Schadens in diesem Fall ab.
Das Dokument im DIN-A4-Format besteht aus fälschungssicherem Papier. Dieses weist weitere Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Leuchtaufdrucke auf. Darin besteht ein großer Unterschied zur alten Version. Bei dieser sind zahlreiche Vorfälle von Fälschungen bekannt. Im früheren Dokument wurden die letzten sechs Halter genannt. Mittlerweile lassen sich dort nur noch die letzten zwei Zulassungseintragungen finden. Ab dem dritten Halter wird jedem zweiten nachfolgenden Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausgehändigt.
Bei berechtigtem Interesse besteht auch weiterhin die Möglichkeit, alle Vorbesitzer eines Kraftfahrzeugs in Erfahrung zu bringen. Gegen eine Gebühr lassen sich die gewünschten Informationen bei der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfragen. Behalte dabei jedoch im Hinterkopf, dass die Daten von behördlicher Seite lediglich zehn Jahre gespeichert werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) enthält grundlegende Daten über das Fahrzeug. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie Marke und Typ, aber ebenso technische Daten wie Hubraum oder Nenndrehzahl. Die Fahrzeugbriefnummer befindet sich etwa mittig im Dokument. Die erhobenen Informationen werden in einem Register des Kraftfahrt-Bundesamtes gespeichert. Um Sprachbarrieren zu umgehen und Fahrzeugkontrollen einfacher zu gestalten, wurde für den EU-Raum eine einheitliche Typologie festgelegt. Diese sieht wie folgt aus:
Buchstabe | Eintrag | Ziffer | Eintrag |
---|---|---|---|
A | Amtliches Kennzeichen | 1 | Anzahl der vorigen Halter |
B | Datum der Erstzulassung | 2 | Herstellercode |
C | Daten zum Halter | 3 | Prüfziffer zur FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) |
D | Herstellerdaten zum Fahrzeug | 4 | Art des Aufbaus |
E | FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) | 5 | Fahrzeugklasse und Aufbau |
J | Fahrzeugklasse | 6 | Datum der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) |
K | Nummer der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) | 10 | Code zur Kraftstoffart/Energiequelle |
P | Technische Daten | 11 | Code zu Leistung und Verbrauch |
R | Fahrzeugfarbe | 17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
25 | Zusätzliche Vermerke |
Buchstaben
- A: Amtliches Kennzeichen
- B: Datum der Erstzulassung
- C: Daten zum Halter
- D: Herstellerdaten zum Fahrzeug
- E: FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
- J: Fahrzeugklasse
- K: Nummer der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- P: Technische Daten
- R: Fahrzeugfarbe
Ziffern
- 1: Anazhl der vorigen Halter
- 2: Herstellercode
- 3: Prüfziffer zur FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
- 4: Art des Aufbaus
- 5: Fahrzeugklasse und Aufbau
- 6: Datum der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- 10: Code zur Kraftstoffart/Energiequelle
- 11: Code zu Leistung und Verbrauch
- 17: Merkmal zur Betriebserlaubnis
- 25: Zusätzliche Vermerke
2. Wann wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) benötigt?
Wer bereits über ein zugelassenes Kraftfahrzeug verfügt, für den ändert sich erst einmal gar nichts. Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung einer neuen Bescheinigung erforderlich wird. Zusätzlich existieren zum Beispiel mit Leichtkrafträdern oder Sportanhängern auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge. Diese benötigen lediglich Teil 1. Bei allen anderen Kraftfahrzeugen gibt es verschiedene Situationen, in denen die Vorlage des Fahrzeugbriefes beziehungsweise seiner modernisierten Variante erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem:
- der Kauf oder Verkauf eines Autos,
- die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs
- sowie ein Wechsel des Halters.
Benötigst Du eine neue Bescheinigung Teil 2, erhältst Du ebenfalls Teil 1. Denn durch den Gesetzgeber ist vorgesehen, dass die Fahrzeugdokumente stets paarweise vorhanden sein müssen. Dies lässt sich auch daran erkennen, dass die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit der von Teil 1 übereinstimmt. So besteht keine Möglichkeit, einen alten Fahrzeugschein mit einer neuen Zulassungsbescheinigung zu kombinieren.
Falls Du Dein Auto abmeldest, wird das Dokument mit einem Abmeldevermerk versehen. Allerdings bleibst Du in seinem Besitz, damit die Option einer erneuten Anmeldung besteht.
3. Das richtige Verhalten bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Ein Verlust der Zulassungsbescheinigung 2 ist unverzüglich anzuzeigen. Dies geschieht entweder bei der entsprechenden Zulassungsbehörde oder bei der Polizei. Wurde die Bescheinigung dagegen von Dieben entwendet, kommt zu der Verlustanzeige noch eine Diebstahlanzeige hinzu. Ein temporärer Ersatz für den gestohlenen KFZ-Brief muss persönlich beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von einer Woche. Nach Ablauf der Zeitspanne bist Du dazu verpflichtet, Dir bei der zuständigen Behörde ein Duplikat Deiner Zulassungsbescheinigung zu besorgen.
Was tue ich, um den Fahrzeugbrief neu zu beantragen?
Ob Autokauf oder Verlust der Bescheinigung: Gründe, den Fahrzeugbrief neu zu beantragen gibt es viele. Dabei ist mit Kosten in Höhe von circa 70 Euro zu rechnen. Im Verlustfall kommen noch einmal 60 Euro für die benötigte eidesstattliche Erklärung hinzu. Privatpersonen erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) in der Regel ausschließlich bei der Zulassungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes. In Großstädten wie Berlin wird der Service auch von den zuständigen Bezirksämtern angeboten. Generell benötigst Du die folgenden Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
- gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Anzeigen-Vorgangsnummer im Falle eines Diebstahls
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- gegebenenfalls eidesstattliche Verlusterklärung
- originaler Kaufvertrag zum Nachweis der Verfügungsberechtigung bei Import