1. Wozu dient die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)?
Der Fahrzeugschein beinhaltet die signifikantesten technischen Fahrzeugdaten. Diese bilden die Basis für die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos. Zusätzlich lässt sich auch die Fahrgestellnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden. Darüber hinaus enthält diese den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters sowie das amtliche Kennzeichen. Das Dokument dient damit als Nachweis, dass das Auto die deutschen Zulassungsvorschriften erfüllt.
Im Oktober 2005 löste die Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Fahrzeugschein ab und übernahm dessen Funktionen. Deutschland setzte damit die Vereinheitlichung der Dokumente innerhalb der EU um. Der neue KFZ-Schein verfügt über standardisierte Kennziffern. Diese ermöglichen es Behörden im EU-Ausland, die Bescheinigung schnell und einfach zu lesen.
Bei einer Kontrolle ist es der Polizei jederzeit erlaubt, Einsicht in den Fahrzeugschein zu nehmen. Du hast sie gemäß § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) immer mitzuführen. Lass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aber nicht im Auto liegen, wenn Du das Fahrzeug verlässt. Ein möglicher Autodieb fiele bei Kontrollen nicht auf, wenn er das Dokument vorweist. Wer die Bescheinigung bei einer Polizeikontrolle nicht mitführt oder vorzeigt, hat mit einem Bußgeld von zehn Euro zu rechnen.
Wann ist der Fahrzeugschein noch erforderlich?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) brauchst Du zu unterschiedlichen Anlässen. Sie ist beispielsweise bei der An-, Um- und Abmeldung Deines Autos bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Auch bei einem Wechsel des Fahrzeughalters benötigst Du das Dokument. Im Fall eines Autokaufs erhältst Du vom Vorbesitzer sowohl den Fahrzeugschein als auch den Fahrzeugbrief. Bist Du dagegen der Verkäufer, hast Du die entsprechenden Unterlagen an den Käufer weiterzugeben.
2. Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Mit der Einführung der Zulassungsbescheinigung wurden die Kennziffern zwar standardisiert, verständlicher wurden sie damit aber nicht unbedingt. Folgende Tabelle hilft Dir dabei, die Informationen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) zu entschlüsseln.
Buchstabe | Eintrag | Ziffer | Eintrag |
---|---|---|---|
A | Amtliches Kennzeichen | 2 | Herstellercode |
B | Datum der Erstzulassung | 3 | Prüfziffer zur FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) |
C | Daten zum Halter | 4 | Art des Aufbaus |
D | Herstellerdaten zum Fahrzeug | 5 | Fahrzeugklasse und Aufbau |
E | FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) | 6 | Datum der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) |
F | zulässige Gesamtmasse | 7 | technisch zulässige Achslast |
G | Leermasse | 8 | zulässige Achslast im Mitgliedsstaat |
J | Fahrzeugklasse | 9 | Anzahl Antriebsachsen |
K | Nummer der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) | 10 | Code zur Kraftstoffart/Energiequelle |
L | Anzahl der Achsen | 11 | Code zu Leistung und Verbrauch |
O | technisch zulässige Anhängelast | 12 | Tankvolumen |
P | Technische Daten | 13 | Stützlast |
R | Fahrzeugfarbe | 14 | Nationale Emissionsklasse |
S | Sitz- und Stehplätze | 15 | Bereifung |
T | Höchstgeschwindigkeit | 16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 |
U | Geräuschentwicklung/Drehzahl | 17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
V | Emissionen/Schadstoffklasse | 18 - 20 | Abmessungen |
21 | sonstige Vermerke | ||
22 | Bemerkungen/Ausnahmen |
Buchstaben
- A: Amtliches Kennzeichen
- B: Datum der Erstzulassung
- C: Daten zum Halter
- D: Herstellerdaten zum Fahrzeug
- E: FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
- F: zulässige Gesamtmasse
- G: Leermasse
- J: Fahrzeugklasse
- K: Nummer der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- L: Anzahl der Achsen
- O: technisch zulässige Anhängelast
- P: Technische Daten
- R: Fahrzeugfarbe
- S: Sitz- und Stehplätze
- T: Höchstgeschwindigkeit
- U: Geräuschentwicklung/Drehzahl
- V: Emissionen/Schadstoffklasse
Ziffern
- 2: Herstellercode
- 3: Prüfziffer zur FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
- 4: Art des Aufbaus
- 5: Fahrzeugklasse und Aufbau
- 6: Datum der Typgenehmigung/ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- 7: technisch zulässige Achslast
- 8: zulässige Achslast im Mitgliedsstaat
- 9: Anzahl der Antriebsachsen
- 10: Code zur Kraftstoffart/Energiequelle
- 11: Code zu Leistung und Verbrauch
- 12: Tankvolumen
- 13: Stützlast
- 14: Nationale Emissionsklasse
- 15: Bereifung
- 16: Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- 17: Merkmal zur Betriebserlaubnis
- 18 - 20: Abmessungen
- 21: sonstige Vermerke
- 22: Bemerkungen/Ausnahmen
3. Was ist im Verlustfall zu tun?
Wenn Du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) verlierst oder das Dokument entwendet wird, kommt es auf das richtige Verhalten an. Zuerst ist es notwendig, die Zulassungsstelle oder die Polizei über den Verlust des Dokuments zu informieren. Mancherorts besteht diese Option auch beim Bürgeramt. Die entsprechende Behörde stellt Dir im Anschluss eine Verlustbestätigung aus. Diese ist nur temporär gültig. Sie berechtigt Dich eine Woche lang dazu, Dein Auto auch ohne Dokument auf öffentlichen Straßen zu bewegen.
Nach Verstreichen der Frist ist das Beantragen eines neuen Fahrzeugscheins notwendig. Hierzu begibst Du Dich zur Zulassungsstelle beziehungsweise zum jeweiligen Bürgeramt. Beachte jedoch: Das Ausstellen eines Ersatzdokuments ist nur dann möglich, wenn das Auto über eine Zulassung verfügt.
Wie beim Führerschein besteht auch bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Pflicht, das Originaldokument mitzuführen. Eine Kopie gilt bei einer polizeilichen Kontrolle keinesfalls als Ersatz.
4. Wie bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein?
Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist nicht nur nach einem Verlust erforderlich. Auch bei der Anmeldung eines Autos und bei einem Halterwechsel nach dem Gebrauchtwagenkauf wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Dasselbe gilt für die Beantragung eines neuen Nummernschildes – zum Beispiel nach einem Umzug. Bei einem Wechsel der Bescheinigung Teil 1 werden zwölf Euro fällig. Bei einem Verlust berechnet Dir die zuständige Stelle 45 Euro Gebühr.
Als Privatperson wendest Du Dich in der Regel an die Zulassungsstelle Deines Hauptwohnsitzes. Wer noch über einen alten Fahrzeugschein verfügt, erhält im Zuge des Wechsels ebenso die neue Variante des Fahrzeugbriefs – also die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die Dokumente lassen sich hier nur paarweise tauschen. Dies erkennst Du auch an der in beiden Unterlagen eingetragenen Nummer, die identisch ist. Die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Dokumenten sind:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) | Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) |
---|---|
aktueller Halter | aktueller und vorige Halter |
zweifarbig | einfarbig unterlegt |
HU-Plaketten | jeder zweite Halterwechsel erfordert eine neue Bescheinigung |
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- aktueller Halter
- zweifarbig
- HU-Plaketten
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- aktueller und vorige Halter
- einfarbig unterlegt
- jeder zweite Halterwechsel erfordert eine neue Bescheinigung
Diese Dokumente benötigst Du
Wenn Du eine Neubeantragung Deines Fahrzeugscheins anstrebst, sind dafür verschiedene Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
- gegebenenfalls (eidesstattliche) Verlusterklärung
- gegebenenfalls die alten Kennzeichenschilder