Straßenverkehrsamt Witten

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Witten-Herbede

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Witten-Herbede

Wittener Str. 100
58456 Witten-Herbede

Tel.: (02302) 20240
Fax: (02302) 2024227

Mail: Zulassungsstelle@en-kreis.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Wittener Str. Richtung Nordosten nach Witten-Herbede nehmen. An der Kreuzung L924 nach rechts abbiegen, um auf der Wittener Str. zu bleiben. Noch etwa 400 m weiter fahren, bis man das Straßenverkehrsamt Witten erreicht.

Von Osten:
Auf B226 Richtung Nordosten fahren. Im Kreisverkehr B226/L924 zweite Ausfahrt zur Herbeder Str. nehmen. Herbeder Str. etwa 2,7 km folgen, bis sie auf Wittener Str. trifft. Diese wählen und immer geradeaus fahren, dabei zwei Kreisverkehre passieren. Nach etwa 1,9 km erreicht man das Straßenverkehrsamt Witten.

Von Norden:
A43 Richtung Süden nach Witten-Herbede nehmen. Bei Ausfahrt 20-Witten-Heven Autobahn verlassen und auf Seestraße rechts abbiegen. Weiter fahren bis zur Kreuzung L924/K12 und dort rechts abbiegen. Wittener Straße weiter fahren bis man das Straßenverkehrsamt Witten erreicht.

Von Süden:
A43 nach Norden nehmen. Autobahn bei der Abfahrt 21-Witten-Herbede verlassen und an der Wittener Str. nach links wenden. Weiter fahren, bis man das Straßenverkehrsamt Witten erreicht.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 320, SB38, E63


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 7,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Schwelm

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Schwelm

Hattinger Str. 2a
58332 Schwelm

Tel.: (02336) 4441115
Fax: (02336) 9312559

Mail: Führerscheinstelle@en-kreis.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
B7 Richtung Osten nach Schwelm folgen. An der Kreuzung zur B483 rechts abbiegen. Weiter auf Hattinger Str. fahren bis man das Straßenverkehrsamt Schwelm erreicht.

Von Osten:
B7 Richtung Westen nach Schwelm folgen. An der Kreuzung zur B483 links abbiegen. Weiter auf Hattinger Str. fahren bis man das Straßenverkehrsamt Schwelm erreicht.

Von Norden:
Von der A1 die Abfahrt 92-Wuppertal-Nord nehmen. An der Gabelung links halten, Beschilderung in Richtung Gevelsberg/Haßlinghausen folgen und auf A46 abbiegen. An der Kreuzung Schwelmer Str. rechts halten. Weiter auf Hattinger Str. für etwa 3 km bis man das Straßenverkehrsamt Schwelm erreicht.

Von Süden:
B483 Richtung Nordosten nach Schwelm folgen. Bei der Kreuzung Kölner Str. nach links abbiegen, um weiter auf der B483 zu bleiben. Straßenführung der B483 weiter folgen bis zur Hattinger Straße 2 und dem Straßenverkehrsamt Schwelm.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 568, 557, SB37

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen EN in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Dörtwinkel, Bommern, Rüdinghausen

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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