Straßenverkehrsamt Waldbröl

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Waldbröl

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Waldbröl

Gerdesstraße 5
51545 Waldbröl

Tel.: (02291) 925721
Fax: (02291) 925734

Mail: amt36@obk.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: geschlossen
Freitag: geschlossen
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
L38 Richtung Osten nach Waldbröl rein fahren. Rechts auf Kreuzstr. abbiegen. Im Kreisverkehr zweite Ausfahrt (Friedenstraße) nehmen. Bis zur Kaiserstr. fahren. Dort links abbiegen. Gleich wieder links in Gerdestraße einbiegen und bis Straßenverkehrsamt Waldbröl weiter fahren.

Von Osten:
L324/Siegener Str. Richtung Westen fahren. Rechts auf L339/Morsbacher Str. wechseln. Weiterfahren bis man auf B256 trifft. Dort links abbiegen. Nach etwa 800 m rechts in Gerdesstraße einbiegen und bis zum Straßenverkehrsamt Waldbröl in Nr. 5 fahren.

Von Norden:
Von Norden fährt man Richtung Südosten immer auf der B256 entlang. Dabei müssen zwei Kreisverkehre passiert werden. Auf der rechten Seite Gerdesstraße wählen und bis Straßenverkehrsamt Waldbröl fahren.

Von Süden:
B256 Richtung Norden nach Waldbröl hinein fahren. Bei der B478 nach rechts wenden, um auf der B256 zu bleiben. Eta 850 m weiter fahren, bis auf der linken Seite Gerdesstraße kommt. Hier einbiegen und bis zur Nr. 5, dem Straßenverkehrsamt Waldbröl fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 302, 530, 340, 311


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Stilllegung ab 5,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Abmeldung ab 5,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.05.2014; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Gummersbach

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Gummersbach

Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Tel.: (02261) 88-3633
Fax: (02261) 88-3601

Mail: fuehr36p@obk.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Hardtstr. Richtung Osten fahren. Bei der B256 2. Abzweigung rechts nehmen Richtung Dr. Ottmar-Kohler-Straße. Auf dieser Straße weiter fahren. Weiter auf Albert-Schweitzer-Platz. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen und die Vosselstr. entlang bis zur Gummersbacher Str. Nach links abbiegen und Straßenverkehrsamt Gummersbach finden.

Von Osten:
Auf Kölner Str./B256/B55 nach Westen fahren. Rechts auf Gummersbacher Str. abbiegen. Weiter fahren bis Gummersbacher Str. 41a zum Straßenverkehrsamt Gummersbach.

Von Norden:
Becketalstraße Richtung Südwesten nach Gummersbach hinein fahren. Weiter auf Albrechtsplatz und Wiesenstraße. Links abbiegen auf Seßmarstraße. Weiter auf Gummersbacher Str. bis man das Straßenverkehrsamt Gummersbach erreicht.

Von Süden:
Die A4 bei Abfahrt 25-Gummersbach RichtungGummersbach/Marienheide verlassen. Auf B56 Richtung Nordosten fahren. Weiter auf Westtangente. Rechts abbiegen auf Dr. Ottmar-Kohler-Straße. Weiter auf Albert-Schweitzer-Platz. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen. Vosselstr. weiter fahren. Links in Gummersbacher Str. einbiegen und bis Straßenverkehrsamt Gummersbach fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 301, 310

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen GM in der Nähe der Führerscheinstelle: Hückeswagen, Waldbröl

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