Straßenverkehrsamt Villingen-Schwenningen

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Villingen-Schwenningen

Adresse Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungs-
und Führerscheinstelle

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Tel.: (07721) 913-7400
Fax: (07721) 913-8919

Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Die Anfahrt erfolgt über die L181. Geradeaus weiter Richtung Osten auf die Peterzeller Str./L81 fahren. Dann rechts auf Sebastian-Kneipp-Straße abbiegen. Links auf Richthofenstraße abbiegen und dann direkt rechts auf Am Krebsgraben fahren und dem Straßenverlauf über An der Schelmengaß folgen. Links auf Schwenninger Str. abbiegen und dann direkt rechts auf Am Hoptbühl abbiegen.

Von Osten:
Die Anfahrt erfolgt über die Schonacher Straße. Dem Straßenverlauf folgen und am ersten Kreisverkehr geradeaus weiter auf Schwenninger Str. fahren. Dem Straßenverlauf einfach folgen und dann links auf Am Hoptbühl abbiegen.

Von Norden:
Die Anfahrt erfolgt über die B33 Richtung Süden. Ausfahrt Richtung VS-Villingen-Mitte/VS-Schwenningen nehmen und dann links auf Schwenninger Str. abbiegen. Links auf am Hoptbühl abbiegen.

Von Süden:
Die Anfahrt erfolgt über die B33 Richtung Norden. Ausfahrt Richtung VS-Schwenningen/VS-Villingen nehmen und dann links auf Schwenninger Str. abbiegen. Dann links auf Am Hoptbühl fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 38, 39, 40, 45, 61, 80, 81 bis Villingen Bahnhof
  • Bus 2 bis Landratsamt


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 26,30 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 18,60 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 16,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,40 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Stillegung ab 5,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Abmeldung ab 5,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 12,80 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


Führerscheinstelle Villingen-Schwenningen

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Tel.: (07721) 913-7400
Fax: (07721) 913-8919

Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:


Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Die Anfahrt erfolgt über die L181. Geradeaus weiter Richtung Osten auf die Peterzeller Str./L81 fahren. Dann rechts auf Sebastian-Kneipp-Straße abbiegen. Links auf Richthofenstraße abbiegen und dann direkt rechts auf Am Krebsgraben fahren und dem Straßenverlauf über An der Schelmengaß folgen. Links auf Schwenninger Str. abbiegen und dann direkt rechts auf Am Hoptbühl abbiegen.

Von Osten:
Die Anfahrt erfolgt über die Schonacher Straße. Dem Straßenverlauf folgen und am ersten Kreisverkehr geradeaus weiter auf Schwenninger Str. fahren. Dem Straßenverlauf einfach folgen und dann links auf Am Hoptbühl abbiegen.

Von Norden:
Die Anfahrt erfolgt über die B33 Richtung Süden. Ausfahrt Richtung VS-Villingen-Mitte/VS-Schwenningen nehmen und dann links auf Schwenninger Str. abbiegen. Links auf am Hoptbühl abbiegen.

Von Süden:
Die Anfahrt erfolgt über die B33 Richtung Norden. Ausfahrt Richtung VS-Schwenningen/VS-Villingen nehmen und dann links auf Schwenninger Str. abbiegen. Dann links auf Am Hoptbühl fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 38, 39, 40, 45, 61, 80, 81 bis Villingen Bahnhof
  • Bus 2 bis Landratsamt

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen VS in der Nähe der KFZ Zulassungsstelle: Dauchingen, Brigachtal, Unterkirnach, Niedereschach, Mönchweiler

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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