Zulassungsbehörde
Straßenverkehrsamt
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen
Tel.:
(0581) 82-345
Fax: (0581) 82-430
E-Mail: zulassung@landkreis-uelzen.de
Montag: | 08.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Von Westen:
Auf der B71 Richtung Osten fahren und links abbiegen, um ihr weiter zu folgen. Dann im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt nehmen und der Veerßer Straße folgen bis zur KFZ-Zulassungsstelle Uelzen auf der rechten Seite.
Von Osten:
Auf B71 Richtung Westen fahren und im Kreisverkehr die erste Ausfahrt nehmen, um auf ihr zu bleiben. Dann im Kreisverkehr die erste Ausfahrt nehmen, um auf die Veerßer Straße zu fahren. Dieser folgen bis zur KFZ-Zulassungsstelle Uelzen auf der rechten Seite.
Von Norden:
Auf B4 Richtung Süden fahren und rechts halten, um die Ausfahrt Richtung Uelzen-Nord zu nehmen. Den Schildern nach Uelzen-Nord folgen und rechts abbiegen, dann im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt nehmen. Geradeaus der Lüneburger Straße folden, danach rechts halten auf Ringstraße. Dann rechts abbiegen auf Veerßer Straße und nochmal rechts, um ihr weiter zu folgen bis zur KFZ-Zulassungsstelle Uelzen auf der linken Seite.
Von Süden:
Auf B4 Richtung Norden fahren und die Ausfahrt Richtung Bad Bodenteich/Uelzen-Hambrock nehmen. Rechts auf L270 abbiegen und im Kreisverkehr geradeaus auf die Esterholzer Straße fahren. Dann abbiegen auf B71 und im Kreisverkehr die erste Ausfahrt nehmen. Der Veerßer Straße folgen bis zur KFZ-Zulassungsstelle Uelzen auf der rechten Seite.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst du grundsätzlich
Dienstleistung | Kosten je Dienstleistung | weitere Unterlagen |
---|---|---|
Neuzulassung | Keine Angaben zu den Gebühren |
|
Umschreibung mit Halterwechsel | Keine Angaben zu den Gebühren |
|
Umschreibung ohne Halterwechsel | Keine Angaben zu den Gebühren |
|
Technische Änderung am KFZ | Keine Angaben zu den Gebühren |
|
Außerbetriebsetzung | Keine Angaben zu den Gebühren |
|
Wunschkennzeichen | 12,80 € |
|
Kurzzeitkennzeichen | Keine Angaben zu den Gebühren |
|
(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)
Zulassungsbehörde
Straßenverkehrsamt
Nothmannstr. 34
29525 Uelzen
Tel.:
(0581) 82-140
Fax: (05811) 82-441
E-Mail: keine Angabe
Montag: |
08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: |
08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Von Westen:
Auf der B71 Richtung Osten fahren und links abbiegen auf Von-Erstorff-Straße. Danach rechts abbiegen, um auf dieser zu bleiben. Links abbiegen auf Bohldamm und geradeaus weiter auf An den Zehn Eichen. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt nehmen, um auf die Albrecht-Thaer-Straße zu fahren. Links auf die Sternstraße abbiegen und danach rechts der Nothmannstraße folgen bis zum Führerscheinstelle Uelzen auf der rechten Seite.
Von Osten:
Auf der B191 Richtung Westen fahren und rechts halten, um dieser zu folgen. Dann links abbiegen auf Oldenstädter Straße und danach rechts abbiegen auf Am Barkhagen. Geradeaus weiter auf Birkenallee fahren und im Kreisverkehr die dritte Ausfahrt nehmen. Rechts auf Ebstorfer Straße abbiegen und bis zum Führerscheinstelle Uelzen auf der linken Seite fahren.
Von Norden:
Auf B4 Richtung Süden fahren und rechts auf Nordallee abbiegen. Geradeaus weiter auf Kuhteichweg und im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt nehmen. Der Nothmannstraße folgen bis zum Führerscheinstelle Uelzen auf der linken Seite.
Von Süden:
Auf B4 Richtung Norden fahren und links auf Nordallee abbiegen. Im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt nehmen, um auf ihr zu bleiben. Dem Straßenverlauf folgen bis zum nächsten Kreisverkehr und die zweite Ausfahrt nehmen. Der Nothmannstraße folgen bis zur Führerscheinstelle Uelzen auf der linken Seite.
wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.