Straßenverkehrsamt Schorndorf

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Schorndorf

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Schorndorf

Karlstraße 3
73614 Schorndorf

Tel.: (07181) 93889-5046
Fax: (07181) 93889-5044

Mail: kfz-zulassung@rems-murr-kreis.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Auf B29 nach Osten starten und die Ausfahrt Richtung Schorndorf-West/Schorndorf-Stadtmitte/Schorndorf-Weiler nehmen. Im Kreisverkehr auf dieWaiblinger Str. fahren und im darauf folgenden Kreisverkehr die Ausfahrt Benzstraße nehmen. Im nächsten Kreisverkehr die Ausfahrt Karlstraße nehmen bis zum Straßenverkehrsamt Schorndorf.

Von Osten:
Von Lorch B29 nach Schorndorf, Ausfahrt Richtung Schorndorf-Ost und auf die Schorndorfer Straße fahren. Rechts abbiegen auf Schorndorfer Str./Wasenstraße und weiter auf die Gmünder Straße. Im Kreisverkehr auf die Karlstraße fahren, um zum Straßenverkehrsamt Schorndorf zu gelangen.

Von Norden:
Auf Stuttgarter Str. nach Süden starten und bis zur Rudersberger Straße fahren. Weiter auf die Haubersbronner Str. und im Kreisverkehr auf die L1148 fahren. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt (L1150) nehmen und bis zur Welzheimer Str. fahren. Im nächsten Kreisverkehr schließlich auf die Benzstraße und dann auf die Karlsstraße fahren. Dort finden Sie das Straßenverkehrsamt Schorndorf.

Von Süden:
Von Schlichten auf L1151/Schlichterner Str. nach Schorndorf, rechts abbiegen auf die Krummhaarstraße und weiter auf Uhlandstraße. Gmünder Str. bis Karlstraße nehmen und bis zum Straßenverkehrsamt Schorndorf fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2 (Bahnhof Schorndorf)
  • Bus 227, 243, 245, 247, 260, 262, 267 (Haltestelle Schorndorf Bf)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Waiblingen

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Waiblingen

Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Tel.: (07151) 501-1520
Fax: (07151) 501-1793

Mail: fahrerlaubnis@rems-murr-kreis.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 06.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 06.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Von Bad Canstatt L1193/Nürnberger Str./Suttgarter Str. nach Waiblingen. Auf Alte Bundesstr. links einbiegen, dann links zu Alter Postplatz zum Straßenverkehrsamt Waiblingen.

Von Osten:
Von Remshalden über A29/A14 nach Waiblingen. Auf K1859/An der Talaue abfahren, links in Winnender Str., dann rechts zu Alter Postplatz zum Straßenverkehrsamt Waiblingen.

Von Norden:
Von Winnenden über A14 nach Waiblingen. Auf K1859/An der Talaue abfahren, links in Winnender Str., dann rechts zu Alter Postplatz zum Straßenverkehrsamt Waiblingen.

Von Süden:
Von Esslingen L1199 nach Weinstadt. Bei Autobahnauffahrt Stetten-Bernstein auf A29/A14 nach Waiblingen. Auf K1859/An der Talaue abfahren, links in Winnender Str., dann rechts zu Alter Postplatz zum Straßenverkehrsamt Waiblingen.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2, S3

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen WN in der Nähe der Führerscheinstelle: Backnang, Schorndorf

wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.

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