Straßenverkehrsamt Rüsselsheim

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Rüsselsheim

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

KFZ-Zulassungsstelle Rüsselsheim

Hans-Sachs-Str. 96
65428 Rüsselsheim

Tel.: (06142) 9105-0
Fax: (06142) 9105-33

Mail: zulrhm@kreisGG.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Darmstädter Landstraße/B43 nach Südosten 8,4 km folgen. Rechts abbiegen, Am Brückweg. Dann links, Hans-Sachs-Straße. Das Straßenverkehrsamt Rüsselheim befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
Varkausstraße/B486 nach Südwesten Richtung Flörsheimer Weg/Rüsselsheimer Str. 2,5 km folgen. Links fahren, Adam-Opel-Straße. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Gabelsberger Pl. zu wechseln. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Gutenbergstraße zu wechseln. Links abbiegen, Hans-Sachs-Straße. Das Straßenverkehrsamt Rüsselheim befindet sich auf der rechten Seite.

Von Norden:
Rugbyring/B43/B519 nach Süden Richtung Frankfurter Str. 1,4 km folgen. Scharf links auf Haßlocher Str./B486. Dann rechts, Gutenbergstraße. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Hans-Sachs-Straße zu wechseln. Das Straßenverkehrsamt Rüsselheim befindet sich auf der rechten Seite.

Von Süden:
L3012 nach Norden 1,2 km folgen. Weiter, 1,4 km B519. Rechts fahren, Rugbyring/B43/B519. Erste Abzweigung rechts nehmen, um auf Am Brückweg zu wechseln. Links abbiegen, Hans-Sachs-Straße. Das Straßenverkehrsamt Rüsselheim befindet sich auf der linken Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S8, S9


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,60 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 17,50 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 11,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 11,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Stilllegung ab 7,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Groß-Gerau

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Tel.: (06152) 989-296
Fax: (06152) 989-117

Mail: feb@kreisgg.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
An der Pforte nach Nordosten Richtung Pfortefeldstraße starten. Weiter, L3094. Nach 1,8 km rechts, auf L3094 bleiben. Nochmal, Wilhelm-Seipp-Straße. Das Straßenverkehrsamt Groß-Gerau befindet sich auf der linken Seite.

Von Osten:
B42 nach Westen 2,3 km folgen. Weiter, 3 km B44. Links abbiegen auf Wilhelm-Seipp-Straße. Das Straßenverkehrsamt Groß-Gerau befindet sich auf der linken Seite.

Von Norden:
A67 nach Süden 6,1 km folgen. Bei Ausfahrt 4-Groß-Gerau auf B44 in Richtung Groß-Gerau fahren. Frankfurter Str. nehmen. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt (Nordring). Nach 1,7 km links abbiegen, L3094. Dann rechts, auf Wilhelm-Seipp-Straße. Das Straßenverkehrsamt Groß-Gerau befindet sich auf der linken Seite.

Von Süden:
Lorem IpsumB44 nach Nordosten 6,0 km folgen. Links, Europaring. Rechts abbiegen, Wilhelm-Seipp-Straße. Das Straßenverkehrsamt Groß-Gerau befindet sich auf der rechten Seite.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S7, RB (Bahnhof Groß-Gerau)

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