1. Warum das Kraftfahrtbundesamt existiert und worum es sich kümmert
Das Kraftfahrtbundesamt gibt es offiziell seit 1951. Es besitzt zwei Standorte: Den Hauptsitz im Schleswig-Holsteinischen Flensburg und einen in Dresden. Das Kraftfahrtbundesamt regelt den Straßenverkehr. Die Beamten kooperieren mit Polizei und Ämtern (zum Beispiel das Kraftverkehrsamt in Berlin) europaweit. War diese Aufgabe 1951 vergleichsweise simpel, so ist sie heute hochgradig kompliziert. Zum einen erfordert die Europäische Union Kooperation mit internationalen Verkehrsbehörden. Zum anderen entwickelt sich die Automobilindustrie und ihre Technologie immer schneller.
Das Kraftfahrtbundesamt umfasst fünf Abteilungen mit fünf verschiedenen Aufgaben:
- Abteilung zentrale Dienste: Diese Abteilung regelt interne Dinge. Wer nicht beim Kraftfahrtbundesamt arbeitet, für den ist diese Abteilung unwichtig.
- Abteilung zentrale Register: Hier finden sich verschiedene Register, die beispielsweise alle registrierten Fahrzeuge auflisten. Unter anderem kümmert sich die Abteilung zentrale Register auch um die berühmt-berüchtigten „Punkte in Flensburg“.
- Abteilung Statistik: Diese Abteilung analysiert und kategorisiert verschiedenste Statistiken und unterstützt Wissenschaftler und die Polizei bei ihrer Arbeit.
- Abteilung Typgenehmigung: Sie sichert, dass jedes Fahrzeug auf deutschen Straßen Sicherheitsstandards einhält und andere Menschen nicht gefährdet.
- Abteilung Marktüberwachung: Hier wird der Markt für Fahrzeuge und Fahrzeugteile kontrolliert. So stellt die Abteilung sicher, dass ungenügend sichere Fahrzeuge oder Fahrzeugteile nicht in Umlauf gelangen.
Für Dich sind hauptsächlich die Abteilungen Statistik, Typgenehmigung und Marktüberwachung wichtig.
2. Wobei Dir das Kraftfahrzeugbundesamt hilft
Während die ersten drei Punkte im Fahreignungsregister straffrei bleiben, droht dem Verkehrssünder ab acht Punkten ein endgültiger Entzug der Fahrerlaubnis. Um unangenehme Überraschungen auszuschließen, kennst Du also bestenfalls Deinen aktuellen Punktestand. Hierbei hilft das Kraftfahrtbundesamt Flensburg. Auf Anfrage teilt Dir das Amt Deinen Punktestand mit. Eine Anfrage empfangen die Beamten in Flensburg auf drei Wegen:
- Mit der Online-Funktion des Personalausweises im Scheckkartenformat stehen die Ergebnisse meist online zur Verfügung. Auf der Website des Kraftfahrtbundesamts steht genau, wie Du Deinen Punktestand online erfragst.
- Auch über den Postweg bearbeitet das Amt Deine Anfrage. Hierfür schickst Du einen Brief mit den benötigten Dokumenten an den Hauptsitz des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg. Details findest Du auch hierfür auf der Website des Amts.
- Flensburger (und Flensburg-Urlauber) bekommen Auskunft vor Ort beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg. Hier benötigen die Beamten nur ein persönliches Ausweisdokument, um Auskunft zu geben.
Neben dem Auskunft-Service für den Punktestand gibt die Flensburger Geschäftsstelle auch online über Rückrufaktionen Auskunft. Über diesen Service erfährst Du, welche Fahrzeuge und Fahrzeugteile aufgrund von Sicherheits- oder anderen Mängeln von Rückrufaktionen betroffen sind. Dies sorgt dafür, dass Du Dich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest.
Weiterhin gibt das Amt Auskunft zu gespeicherten Daten. Stellst Du hierfür einen Online-Antrag erfährst Du, welche Eintragungen über Dich im Fahreignungsregister bestehen, welche Fahrerlaubnisse auf Deinen Namen eingetragen und welche Fahrzeuge auf Deinen Namen angemeldet sind. Dies hilft beispielsweise dabei, erfolgreiche An- und Abmeldungen von Fahrzeugen sicherzustellen.
3. Wann Du vom Kraftfahrtbundesamt Flensburg hörst
Ein gesetzestreuer Autofahrer hat unter Umständen nie mit dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg Kontakt. Wer sich aber Fehltritte erlaubt, der hört öfter aus Flensburg. Denn das Amt verteilt nicht nur Punkte. Es richtet auch Aufbauseminare aus, mit denen Autofahrer Punkte abbauen. Außerdem warnt es Autofahrer vor potenziellen Strafen. Hier findest Du die verschiedenen Stufen, wann sich Kraftfahrtbundesamt bei einem Autofahrer meldet:
Anzahl Punkte | Konsequenz |
---|---|
1 bis 3 Punkte | Vormerkung (keine direkte Konsequenz) |
4 bis 5 Punkte | Ermahnung mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar. Die Teilnahme daran baut einen Punkt ab. |
6 bis 7 Punkte | Hinweis auf bevorstehenden Entzug der Fahrerlaubnis bei weiteren Vergehen. Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar (in dieser Stufe ohne Punkteabbau) |
8 oder mehr Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
1 bis 3 Punkte
- Vormerkung (keine direkte Konsequenz)
4 bis 5 Punkte
- Ermahnung mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar. Die Teilnahme daran baut einen Punkt ab.
6 bis 7 Punkte
- Hinweis auf bevorstehenden Entzug der Fahrerlaubnis bei weiteren Vergehen. Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar (in dieser Stufe ohne Punkteabbau)
8 oder mehr Punkte
- Entzug der Fahrerlaubnis
4. Wie Dir das Kraftfahrtbundesamt auch im Hintergrund hilft
Direkter Kontakt mit dem Kraftfahrtbundesamt Flensburg bleibt für die meisten Autofahrer selten. Doch das Kraftfahrtbundesamt hilft Autofahrern nicht nur durch Auskünfte und Warnungen. Da dem Flensburger Amt der gesamte deutsche Straßenverkehr (mit der Ausnahme von schienengebundenen Fahrzeugen) untersteht, hält es deutsche Straßen auch anderweitig sicher.
Dazu gehört zum Beispiel der Schutz vor unsicheren Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Während Du außerhalb von öffentlichen Skandalen selten hiervon hörst, profitierst Du trotzdem von der Arbeit des Amts, da sie sicherstellt, dass Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest (und andere Dich nicht gefährden). Weiterhin profitierst Du auch vom Fahreignungsregister, indem das Amt die Präsenz gefährlicher Autofahrer auf deutschen Straßen minimiert. Das Register erfasst auch Fahrerlaubnisse und Fahrzeuge, um Dich vor ungeschulten Fahrern zu schützen.
Zuletzt kooperiert die Statistik-Abteilung mit der Polizei in ganz Deutschland und Europa. So hilft das Amt bei der Aufklärung von Fahrzeugdiebstählen und anderen Verbrechen, die registrierte Fahrzeuge involvieren.