1. Das kostet die KFZ-Zulassung
Das Fahren auf deutschen Straßen ist nur mit einer gültigen KFZ-Zulassung erlaubt. Melde Deinen PKW daher gleich nach dem Autokauf bei der Zulassungsstelle an. Die Anmeldung erfolgt stets im Landkreis Deines Wohnortes. Wird das Auto erstmals in einem Bezirk angemeldet, unterscheiden sich die Kosten zwischen der Neuzulassung und der Wiederzulassung eines stillgelegten PKW kaum. Im gleichen Zulassungsbezirk ist die erneute Anmeldung eines PKW dagegen deutlich günstiger.
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Neuzulassung | bis 27 Euro |
Wiederzulassung im gleichen Zulassungsbezirk | bis 11 Euro |
Wiederzulassung in anderem Zulassungsbezirk | bis 26 Euro |
Kosten beim Auto anmelden
- Neuzulassung: bis 27 Euro
- Wiederzulassung im gleichen Zulassungsbezirk: bis 11 Euro
- Wiederzulassung in anderem Zulassungsbezirk: bis 26 Euro
Rechne bei einer KFZ-Zulassung nicht nur mit den Bearbeitungsgebühren der Zulassungsstelle, sondern auch mit den Kosten der erforderlichen Hauptuntersuchung.
2. Das sind die Kosten fürs Auto ummelden
Bei Umzug oder Halterwechsel bist Du verpflichtet, Dein Auto umzumelden. Die Kosten bei der Zulassungsstelle sind danach gestaffelt, ob Du innerhalb Deines Zulassungsbezirks umziehst oder in einen anderen Landkreis wechselst. Mit Halterwechsel ist die Gebühr am höchsten.
Die Umschreibung wird immer bei der zuständigen Zulassungsstelle des Fahrzeughalters vorgenommen. Bei einer Adressänderung innerhalb der gleichen Stadt erledigst Du die KFZ-Ummeldung einfach bei Deiner eigenen Ummeldung im Rathaus oder Bürgerbüro.
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Adressänderung im eigenen Zulassungsbezirk | bis 15 Euro |
Adressänderung in auswärtigem Zulassungsbezirk | bis 26 Euro |
Ummeldung mit Halterwechsel | bis 29 Euro |
Kosten beim Auto ummelden
- Adressänderung im eigenen Zulassungsbezirk: bis 15 Euro
- Adressänderung in auswärtigem Zulassungsbezirk: bis 26 Euro
- Ummeldung mit Halterwechsel: bis 29 Euro
3. Was kostet das Abmelden eines Autos?
Beim Auto Abmelden sind die Gebühren am niedrigsten – vor allem, wenn Du die Abmeldung bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle vornimmst. Zu verschrottende Fahrzeuge erhöhen die Kosten der KFZ-Abmeldung um wenige Euro. Nach einer Verschrottung erhältst Du einen kostenlosen Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle. Lege diesen Nachweis vor, wenn Du Dein Auto abmeldest. Die KFZ-Abmeldung ist bei jeder Zulassungsbehörde und den meisten Bürgerbüros möglich.
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk | bis 7 Euro |
Abmeldung in auswärtigem Zulassungsbezirk | bis 10 Euro |
Aufschlag bei Verwertungsnachweis | bis 5 Euro |
Kosten beim Auto abmelden
- Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk: bis 7 Euro
- Abmeldung in auswärtigem Zulassungsbezirk: bis 10 Euro
- Aufschlag bei Verwertungsnachweis: bis 5 Euro
4. So viel kosten Kennzeichenschilder
Je nach Art der Kennzeichenschilder fallen die Kosten bei der Zulassungsstelle sehr unterschiedlich aus. Um etwa ein Wunschkennzeichen zu reservieren, bezahlst Du eine Reservierungsgebühr. Bei Erhalt fällt eine weitere Gebühr an.
Die geprägten Nummernschilder bekommst Du bei der Zulassungsstelle, doch erst mit einer Prüfplakette gelten sie als zugelassen. Inzwischen bieten auch viele zertifizierte Prägestellen amtliche KFZ-Kennzeichen preiswert im Internet an.
Mit einem Saisonkennzeichen ist Dein Fahrzeug nur in einem vorher festgelegten Zeitraum zugelassen. Die Zulassung wird jedes Jahr automatisch erneuert. Saisonkennzeichen lohnen sich für Fahrzeuge, die beispielsweise nur im Sommer bewegt werden. Darunter fallen auch viele Oldtimer oder Camper.
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Normale Kennzeichen | bis 40 Euro |
Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Kurzzeitkennzeichen | bis 12 Euro |
Ausfuhrkennzeichen | bis 34 Euro |
Saisonkennzeichen | bis 30 Euro |
Wechselkennzeichen | bis 40 Euro |
Kosten für Kennzeichen
- Normale Kennzeichen: bis 40 Euro
- Reservierung eines Wunschkennzeichens: 2,60 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro
- Kurzzeitkennzeichen: bis 12 Euro
- Ausfuhrkennzeichen: bis 34 Euro
- Saisonkennzeichen: bis 30 Euro
- Wechselkennzeichen: bis 40 Euro
Hast Du ein nicht angemeldetes Fahrzeug in einer anderen Stadt gekauft, sind für den Transport sogenannte Überführungskennzeichen erforderlich. Innerhalb Deutschlands und der EU genügt ein Kurzzeitkennzeichen, das maximal 5 Tage gültig ist. Wird das KFZ ins EU-Ausland überführt, benötigst Du ein Ausfuhrkennzeichen mit mindestens neun und maximal 365 Tagen Gültigkeit.
5. Weitere Kosten bei der Zulassungsstelle
Verlorene Plaketten oder Fahrzeugpapiere ersetzt Du gegen eine Gebühr ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II zu erhalten, unterschreibst Du zusätzlich eine eidesstattliche Verlusterklärung. Finden sich die verlorenen Papiere wieder an, bist Du verpflichtet, sie bei der Zulassungsbehörde entwerten zu lassen. Sind die Fahrzeugpapiere lediglich unbrauchbar, ist der Ersatz deutlich günstiger.
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Feinstaubplakette | 5 Euro |
Prüfplakette | bis 1 Euro |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I | bis 45 Euro Euro |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II | bis 70 Euro |
Weitere Kosten bei der Zulassungsstelle
- Feinstaubplakette: 5 Euro
- Prüfplakette: bis 1 Euro
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I: bis 45 Euro
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II: bis 70 Euro
6. Bußgeldkatalog der Zulassungsbehörde
Die Zulassungsstelle erhebt Bußgelder, wenn Du im Rahmen der KFZ-Zulassung gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Darunter fällt vor allem das Fahren ohne gültige KFZ-Zulassung.
Wurden die Fahrzeugpapiere nach Umzug oder Halterwechsel nicht geändert, droht ebenfalls ein Bußgeld. Der Kulanzbereich für die Ummeldung liegt bei etwa einem Monat, ist aber nicht einheitlich geregelt. Kümmere Dich daher zeitnah um einen Termin bei der KFZ-Zulassung, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fahren ohne KFZ-Zulassung oder Betriebserlaubnis | bis 70 Euro |
Abstellen nicht zugelassener KFZ an verkehrsgefährdender Stelle | 60 Euro |
Verspätete Mitteilung einer Adressänderung | 15 Euro |
Verspätete Mitteilung eines Halterwechsels | 40 Euro |
Bußgelder
- Fahren ohne KFZ-Zulassung oder Betriebserlaubnis: bis 70 Euro
- Abstellen nicht zugelassener KFZ an verkehrsgefährdender Stelle: 60 Euro
- Verspätete Mitteilung einer Adressänderung: 15 Euro
- Verspätete Mitteilung eines Halterwechsels: 40 Euro
Diese Verstöße werden zusätzlich mit 1 Punkt in Flensburg geahndet: Fahren eines PKW ohne Zulassung, Fahren eines zulassungsfreien Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis sowie Abstellen eines nicht zugelassenen KFZ an einer verkehrsgefährdenden Position.