1. Wann muss man sein Auto ummelden?
Die KFZ-Ummeldung ist nach jedem Umzug oder Halterwechsel gesetzlich vorgeschrieben. Ändert sich nur die Adresse des Halters, erledigst Du die Ummeldung Deines Fahrzeugs einfach zusammen mit Deiner eigenen. Aufwändiger wird es, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs ändert. Dies geschieht zum Beispiel nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, einer Erbschaft oder einer Schenkung.
Doch wie lange hast Du Zeit zum Auto ummelden? Nach Kauf oder Erbschaft verlangt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine „unverzügliche“ Umschreibung auf den neuen Halter. Die genaue Frist liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen. Die meisten Behörden haben einen Kulanzbereich von einem Monat. Kümmere Dich dennoch zeitnah um die KFZ-Ummeldung, um ein Bußgeld zu vermeiden.
2. Voraussetzungen für den Halterwechsel
Um ein Auto auf Deinen Namen umzuschreiben, sind zwei Bedingungen erforderlich:
- Du hast keine offenen Gebühren bei der Zulassungsstelle. Bis 30 Euro Zahlungsrückstand räumt die Behörde nach eigenem Ermessen einen Kulanzbereich ein. Andernfalls ist die Ummeldung erst möglich, wenn Du den Betrag beglichen hast.
- Du hast Deine KFZ-Steuer vollständig bezahlt. Auch hier gibt es einen Kulanzbereich bis 5 Euro. Willst Du prüfen, ob Du KFZ-Steuer schuldig bist, ist Dein zuständiges Zollamt der richtige Ansprechpartner.
Die KFZ-Umschreibung ist bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt möglich. Um Wartezeit zu sparen, vereinbarst Du online einen Termin. Einige Bezirke bieten bereits eine Online-Ummeldung für PKW an, die erstmalig nach 2014 zugelassen wurden.
Es ist nicht nötig, dass Du selbst Dein Auto ummeldest. Den Halterwechsel darf auch ein Vertreter mit einer von Dir ausgestellten schriftlichen Vollmacht vornehmen.
3. Notwendige Unterlagen für die Ummeldung
Eine Umschreibung ändert nicht nur das Besitzverhältnis des Autos, sondern ebenfalls Steuer- und Versicherungsansprüche. Darum benötigst Du umfangreiche Unterlagen, um ein Auto umzumelden. Beim Halterwechsel dürfen diese Dokumente nicht fehlen:
- gültiger Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- bisherige Kennzeichen
4. Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Ein PKW wird nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen auf Deinen Namen umgeschrieben. Stelle darum vor dem Amtsbesuch sicher, dass alle Dokumente vorhanden und gültig sind. Fehlende Papiere ersetzt Du in der Regel gegen eine Gebühr:
- Einen neuen Personalausweis beantragst Du in Deinem Bürgeramt. Drängt bei Ummeldung die Zeit, lass Dir einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
- Fehlt ein Teil der Zulassungsbescheinigung, unterschreibst Du bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Verlusterklärung und erhältst gegen eine Gebühr neue Fahrzeugpapiere.
- Eine Zweitschrift des letzten TÜV-Berichts erhältst Du gegen Gebühr bei jeder TÜV-Niederlassung. Bei der Prüfungsstelle der letzten Hauptuntersuchung zahlst Du etwa zehn Euro plus Versand, ansonsten etwa 15 Euro plus Versand.
In Deutschland besteht Ausweispflicht. Ohne gültigen Identitätsnachweis droht ein hohes Bußgeld. Kümmere Dich bei Verlust Deines Personalausweises unverzüglich um Ersatz. Hast Du Onlinefunktionen aktiviert, sperrst Du diese rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0049) 116 116.
5. Das sind die Kosten für die Ummeldung
Ob Halterwechsel oder Auto ummelden: Die Kosten bezahlst Du direkt bei der Zulassungsstelle. Halte darum EC-Karte oder Bargeld bereit. Hier findest Du eine Übersicht der wichtigsten Kostenpunkte. Beachte: Die meisten Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Zulassungsbehörde.
Service | Gebühr |
---|---|
Ummeldung ohne Halterwechsel | bis 26 Euro |
Ummeldung mit Halterwechsel | bis 29 Euro |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I | bis 45 Euro |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II | bis 70 Euro |
Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 Euro |
Ausstellung eines Wunschkennzeichens | 10,20 Euro |
Ummeldung ohne Halterwechsel
- bis 26 Euro
Ummeldung mit Halterwechsel
- bis 29 Euro
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I
- bis 45 Euro
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II
- bis 70 Euro
Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 2,60 Euro
Ausstellung eines Wunschkennzeichens
- 10,20 Euro
6. Das ändert sich bei der Versicherung
Wenn sich Adresse oder Halter eines Fahrzeugs ändern, ändert sich auch der Versicherungsbeitrag. Die Prämie errechnet sich unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse des Halters, der Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse. Je höher das Unfallrisiko am Wohnort, desto teurer wird die Prämie. Erhöhen sich nach einem Umzug Deine Beiträge, hast Du kein Sonderkündigungsrecht.
Geschieht der Halterwechsel innerhalb der Familie, lohnt sich gerade bei Fahranfängern eine Zweitwagenversicherung der Eltern. Das Kind wird als Halter eingetragen und übernimmt später die KFZ-Versicherung zu günstigen Konditionen.
Nach dem Autokauf
Wechselt das Auto durch einen Verkauf den Besitzer, wird die bisherige KFZ-Versicherung mit der Ummeldung automatisch gekündigt. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist jedoch strafbar, daher benötigst Du zumindest eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung. Schließe einen Versicherungsvertrag ab, bevor Du das Fahrzeug auf Deinen Namen ummeldest. Am schnellsten geht dies online.
Nach einer Erbschaft
Hast Du ein Auto geerbt, bist Du bis zum Ende der Vertragslaufzeit im November an die Versicherungsgesellschaft des Vorbesitzers gebunden. Du bist jedoch verpflichtet, der Versicherung den Halterwechsel mitzuteilen. Danach wirst Du gemäß Deiner eigenen Schadenfreiheitsklasse und Regionalklasse eingestuft. Um die Schadenfreiheitsklasse des Vorbesitzers zu übernehmen, ist ein zeitlicher Nachweis Deiner Fahrpraxis erforderlich.