Straßenverkehrsamt Gummersbach

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Gummersbach

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

Kfz-Zulassungsstelle Gummersbach

Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach

Tel.: (02261) 88-3633
Fax: (02261) 88-3681

Mail: amt36@obk.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Hardtstr. Richtung Osten fahren. Bei der B256 2. Abzweigung rechts nehmen Richtung Dr. Ottmar-Kohler-Straße. Auf dieser Straße weiter fahren. Weiter auf Albert-Schweitzer-Platz. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen und die Vosselstr. entlang bis zur Gummersbacher Str. Nach links abbiegen und Straßenverkehrsamt Gummersbach finden.

Von Osten:
Auf Kölner Str./B256/B55 nach Westen fahren. Rechts auf Gummersbacher Str. abbiegen. Weiter fahren bis Gummersbacher Str. 41a zum Straßenverkehrsamt Gummersbach.

Von Norden:
Becketalstraße Richtung Südwesten nach Gummersbach hinein fahren. Weiter auf Albrechtsplatz und Wiesenstraße. Links abbiegen auf Seßmarstraße. Weiter auf Gummersbacher Str. bis man das Straßenverkehrsamt Gummersbach erreicht.

Von Süden:
Die A4 bei Abfahrt 25-Gummersbach RichtungGummersbach/Marienheide verlassen. Auf B56 Richtung Nordosten fahren. Weiter auf Westtangente. Rechts abbiegen auf Dr. Ottmar-Kohler-Straße. Weiter auf Albert-Schweitzer-Platz. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen. Vosselstr. weiter fahren. Links in Gummersbacher Str. einbiegen und bis Straßenverkehrsamt Gummersbach fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 301, 310


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 6,90 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Gummersbach

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Gummersbach

Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach

Tel.: (02261) 88-3616
Fax: (02261) 88-3633

Mail: amt36@obk.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
Hardtstr. Richtung Osten fahren. Bei der B256 2. Abzweigung rechts nehmen Richtung Dr. Ottmar-Kohler-Straße. Auf dieser Straße weiter fahren. Weiter auf Albert-Schweitzer-Platz. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen und die Vosselstr. entlang bis zur Gummersbacher Str. Nach links abbiegen und Straßenverkehrsamt Gummersbach finden.

Von Osten:
Auf Kölner Str./B256/B55 nach Westen fahren. Rechts auf Gummersbacher Str. abbiegen. Weiter fahren bis Gummersbacher Str. 41a zum Straßenverkehrsamt Gummersbach.

Von Norden:
Becketalstraße Richtung Südwesten nach Gummersbach hinein fahren. Weiter auf Albrechtsplatz und Wiesenstraße. Links abbiegen auf Seßmarstraße. Weiter auf Gummersbacher Str. bis man das Straßenverkehrsamt Gummersbach erreicht.

Von Süden:
Die A4 bei Abfahrt 25-Gummersbach RichtungGummersbach/Marienheide verlassen. Auf B56 Richtung Nordosten fahren. Weiter auf Westtangente. Rechts abbiegen auf Dr. Ottmar-Kohler-Straße. Weiter auf Albert-Schweitzer-Platz. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen. Vosselstr. weiter fahren. Links in Gummersbacher Str. einbiegen und bis Straßenverkehrsamt Gummersbach fahren.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • Bus 301, 310

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen GM in der Nähe der Führerscheinstelle: Hückeswagen, Waldbröl

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