Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Samstag: | geschlossen |
Von Westen:
B7 bis Zeppelinstraße fahren, rechts abbiegen. Weiter auf 18.-März-Straße bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Von Osten:
B7 bis Parkallee folgen, links abbiegen. Auf Puschkinallee fahren, dann von Reinhardsbrunner Straße rechts auf 18.-März-Straße abbiegen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Von Norden:
B247 bis Kreisverkehr folgen, erste Ausfahrt nehmen, weiter auf B7 und Bertha-von-Suttner-Straße fahren. Bürgeraue folgen und rechts auf Gadolla-Straße abbiegen. Zweite Abzweigung rechts nehmen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Von Süden:
B247 folgen, links auf Dr-Troch-Straße abbiegen. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt, Uelleber Straße folgen. Links auf Reinhardsbrunner Straße abbiegen, dann rechts auf 18.-März-Straße wechseln und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich
Dienstleistung | Kosten je Dienstleistung | weitere Unterlagen |
---|---|---|
Neuzulassung | ab 27,00 € (aufwandsabhängig) |
|
Umschreibung mit Halterwechsel | ab 27,00 € (aufwandsabhängig) |
|
Umschreibung ohne Halterwechsel | ab 27,00 € (aufwandsabhängig) |
|
Technische Änderung am KFZ | ab 10,20 € (aufwandsabhängig) |
|
Außerbetriebsetzung | ab 6,90 € (aufwandsabhängig) |
|
Wunschkennzeichen | ab 10,20 € +Reservierungskosten (aufwandsabhängig) |
|
Kurzzeitkennzeichen | ab 10,20 € (aufwandsabhängig) |
|
(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)
Führerscheinstelle Gotha
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Tel.:
(03621) 214-549
Fax: (03621) 214-559
Mail: stva@kreis-gth.de
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Samstag: | geschlossen |
Von Westen:
B7 bis Zeppelinstraße fahren, rechts abbiegen. Weiter auf 18.-März-Straße bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Von Osten:
B7 bis Parkallee folgen, links abbiegen. Auf Puschkinallee fahren, dann von Reinhardsbrunner Straße rechts auf 18.-März-Straße abbiegen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Von Norden:
B247 bis Kreisverkehr folgen, erste Ausfahrt nehmen, weiter auf B7 und Bertha-von-Suttner-Straße fahren. Bürgeraue folgen und rechts auf Gadolla-Straße abbiegen. Zweite Abzweigung rechts nehmen und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
Von Süden:
B247 folgen, links auf Dr-Troch-Straße abbiegen. Im Kreisverkehr erste Ausfahrt, Uelleber Straße folgen. Links auf Reinhardsbrunner Straße abbiegen, dann rechts auf 18.-März-Straße wechseln und bis zum Straßenverkehrsamt Gotha fahren.
wirkaufendeinauto.de bietet Dir einen privaten Service zur Suche des nächstliegenden Straßenverkehrsamt in Deiner Nähe. Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.