Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen

Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

KFZ Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Adresse KFZ Zulassungsstelle:

Kfz-Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Wildenbruchstr. 10
45789 Gelsenkirchen

Tel.: (0209) 169-9595
Fax: (0209) 169-9579

Mail: verkehrszulassungen@gelsenkirchen.de

Öffnungszeiten KFZ Zulassungsstelle:


Montag: 08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
A42 Richtung Gelsenkirchen fahren. Ausfahrt 16-Gelsenkirchen-Zentrum wählen. Bei der Grothusstraße rechts abbiegen. Weiter auf Overwegstraße und Husemannstraße. An der Kreuzung Hiberniasstraße links abbiegen. Geradeaus auf Wildenbruchstraße und bis zum Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen fahren.

Von Osten:
K11/Hordeler Str. Richtung Südwesten folgen. Am Kreisverkehr erste Ausfahrt zur Osterfeldstraße wählen. Zwei weitere Kreisverkehre passieren, dabei jeweils die erste und die dritte Ausfahrt nehmen. Etwa 1,4 km auf der Bergmannstr. weiter fahren, dann rechts in die Ückendorfer Str. einbiegen. Nun 1. Abzweigung links nehmen, um auf Dessauerstraße zu wechseln. Bei der B227 nach rechts fahren und hinter den Gleisen wieder rechts in die Wildenbruchstraße fahren, bis man das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen erreicht hat.

Von Norden:
Über die B227 gelangt man Richtung Süden nach Gelsenkirchen hinein. Straßenführung der B227/Hohenzollernstr. folgen. Beim Kreisverkehr 1. Ausfahrt in die Wildenbruchstraße wählen und weiter fahren, bis man das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen erreicht.

Von Süden:
Auf A40 Abfahrt 28 zur B227 in Richtung Gelsenkirchen-Süd wählen. Straßenverlauf der Haltener Str./B227 etwa 2,4 km folgen. Dann links auf Wetterstr. abbiegen. An der Mechtenberger Str. wieder rechts abbiegen. Weiter auf Junkerweg. Links in Bökermühlstr. wechseln. An Kreuzung Hiberniasstr. nach rechts einbiegen und über die Kreuzung auf Wildenbruchstr. fahren. Weiter fahren bis zum Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2 (Gelsenkirchen Hbf)


Wichtige Unterlagen für den Besuch bei der KFZ Zulassungsstelle

Für die Meldung eines KFZ bzw. die Beantragung eines Kennzeichens benötigst Du grundsätzlich

  • Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebescheinigung, Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen), Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen), schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dienstleistung Kosten je Dienstleistung weitere Unterlagen
Neuzulassung ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Neuzulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung mit Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung mit Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • SEPA-Einzugsermächtigung
Umschreibung ohne Halterwechsel ab 27,00 €
(aufwandsabhängig)
  • Antrag Umschreibung ohne Halterwechsel
  • ggf. Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Technische Änderung am KFZ ab 10,20 €
(aufwandsabhängig)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
Außerbetriebsetzung ab 7,70 €
(aufwandsabhängig)
  • Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Kraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Wunschkennzeichen ab 10,20 €
+Reservierungskosten
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag Wunschkennzeichen
  • bisherige(s) Kennzeichenschild/er
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    gem. § 29 StVZO
  • HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Internetreservierung
Kurzzeitkennzeichen ab 13,10 €
(aufwandsabhängig)
  • Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen

(nach GebOSt, Anlage 1 (zu § 1), Stand 01.06.2017; keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der Preise im örtlichen Straßenverkehrsamt)


KFZ Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Adresse Führerscheinstelle:

Führerscheinstelle Gelsenkirchen

Wildenbruchstr. 10
45789 Gelsenkirchen

Tel.: (0209) 16995-99
Fax: (0209) 16995-80

Mail: verkehrszulassungen@gelsenkirchen.de

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:


Montag: 08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Samstag: geschlossen

Anfahrt zum Straßenverkehrsamt:

Mit dem Auto:

Von Westen:
A42 Richtung Gelsenkirchen fahren. Ausfahrt 16-Gelsenkirchen-Zentrum wählen. Bei der Grothusstraße rechts abbiegen. Weiter auf Overwegstraße und Husemannstraße. An der Kreuzung Hiberniasstraße links abbiegen. Geradeaus auf Wildenbruchstraße und bis zum Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen fahren.

Von Osten:
K11/Hordeler Str. Richtung Südwesten folgen. Am Kreisverkehr erste Ausfahrt zur Osterfeldstraße wählen. Zwei weitere Kreisverkehre passieren, dabei jeweils die erste und die dritte Ausfahrt nehmen. Etwa 1,4 km auf der Bergmannstr. weiter fahren, dann rechts in die Ückendorfer Str. einbiegen. Nun 1. Abzweigung links nehmen, um auf Dessauerstraße zu wechseln. Bei der B227 nach rechts fahren und hinter den Gleisen wieder rechts in die Wildenbruchstraße fahren, bis man das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen erreicht hat.

Von Norden:
Über die B227 gelangt man Richtung Süden nach Gelsenkirchen hinein. Straßenführung der B227/Hohenzollernstr. folgen. Beim Kreisverkehr 1. Ausfahrt in die Wildenbruchstraße wählen und weiter fahren, bis man das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen erreicht.

Von Süden:
Auf A40 Abfahrt 28 zur B227 in Richtung Gelsenkirchen-Süd wählen. Straßenverlauf der Haltener Str./B227 etwa 2,4 km folgen. Dann links auf Wetterstr. abbiegen. An der Mechtenberger Str. wieder rechts abbiegen. Weiter auf Junkerweg. Links in Bökermühlstr. wechseln. An Kreuzung Hiberniasstr. nach rechts einbiegen und über die Kreuzung auf Wildenbruchstr. fahren. Weiter fahren bis zum Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen.


Öffentliche Verkehrsmittel:
  • S-Bahn S2 (Gelsenkirchen Hbf)

Weitere Bezirke mit dem KFZ Kennzeichen GE in der Nähe der Führerscheinstelle: Buer, Beckhausen, Erle

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