1. Auto zulassen: diese Unterlagen sind wichtig
Die Anmeldung Deines Fahrzeugs erfolgt in der Regel bei Deiner zuständigen KFZ-Zulassungsstelle. Welche das genau ist, hängt von Deinem Hauptwohnsitz ab. Die entsprechende Behörde befindet sich je nach Ort im Bürgerbüro, Landratsamt oder im Kreisverwaltungsreferat.
Vergewissere Dich, dass Du keine KFZ-Steuerschulden hast. Diese entstehen beispielsweise, wenn sich beim Abbuchen der KFZ-Steuer nicht genügend Geld auf Deinem Konto befindet. Werden KFZ-Steuerschulden bei Dir festgestellt, ist keine Auto-Zulassung möglich, bis diese beglichen sind.
Für die KFZ-Zulassung sind verschiedene Unterlagen und Dokumente der Zulassungsbehörde vorzulegen. Prüfe diese auf Vollständigkeit. Fehlen notwendige Dokumente, wird Dein Auto nicht zugelassen. Wichtig für die KFZ-Zulassung sind:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- Bei einem Neuwagen: Bescheinigung der EG-Übereinstimmung (CoC: Certificate of Conformity)
- Bei einem Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), aktuelle Bescheinigung zur Hauptuntersuchung, eventuell Kennzeichenschilder
- Bei Vereinsfahrzeugen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmenwagen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
2. Was brauche ich zur KFZ-Zulassung eines Importautos?
Wenn Du ein Importauto zulassen möchtest, benötigst Du neben den genannten Dokumenten weitere Unterlagen. Erforderlich sind je nach Fahrzeug unter anderem die CoC-Papiere, die belegen, dass das Fahrzeug EU-Standards entspricht. Zudem benötigst Du eine Bescheinigung des Zollamtes für die Unbedenklichkeit, die ausgestellt wird, sobald Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurden. Dazu kommen originale ausländische Fahrzeugpapiere sowie der Eigentumsnachweis. Die Tabelle verschafft Dir einen Überblick, wann Du welche Dokumente brauchst.
Fahrzeug | Notwendige Unterlagen |
---|---|
Importierter EU-Neuwagen: |
|
Importierter EU-Gebrauchtwagen: |
|
Importierter Neuwagen aus Ländern außerhalb der EU: |
|
Importierter Gebrauchtwagen aus Ländern außerhalb der EU: |
|
Importierter EU-Neuwagen
- CoC-Zertifikat
- Eigentumsnachweis (zum Beispiel Rechnung oder Kaufvertrag)
- Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer
Importierter EU-Gebrauchtwagen
- CoC-Zertifikat
- Originale ausländische Fahrzeugpapiere
Importierter Neuwagen aus Ländern außerhalb der EU
- CoC-Zertifikat
- Bescheinigung des Zollamts für die Unbedenklichkeit
Importierter Gebrauchtwagen aus Ländern außerhalb der EU
- Eigentumsnachweis (zum Beispiel Rechnung oder Kaufvertrag)
- Bescheinigung des Zollamts für die Unbedenklichkeit
- Originale ausländische Fahrzeugpapiere
- gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung nach deutschen Richtlinien
3. Ist es möglich, ein Auto am Zweitwohnsitz zuzulassen?
Du möchtest Dein Auto zulassen, allerdings am Zweitwohnsitz? Seit 2007 ist dies nicht mehr erlaubt – zum Leidwesen vieler Autofahrer, die von den günstigeren Regionalklassen am Zweitwohnsitz profitierten. Heute besteht keine Wahlfreiheit mehr: Das Auto wird nur dort zugelassen, wo sich der Hauptwohnsitz des Halters befindet.
Gleiches gilt für Zweitwagen. Als Haupt- oder Erstwohnsitz wird der Lebensmittelpunkt des Fahrzeughalters angesehen – also der Ort, an dem Du Dich die meiste Zeit aufhältst. Beachte: Falschangaben bedeuten einen Verstoß gegen das Meldegesetz und ziehen Bußgelder nach sich.
Eigentümer eines Fahrzeugs, denen es sehr wichtig ist, ihr Auto an einem anderen Ort zuzulassen, um beispielsweise Versicherungskosten zu sparen, haben die Möglichkeit, die Halterschaft auf eine andere, am Wunschort gemeldete Person zu übertragen.
4. Auto durch Dritte zulassen
Egal, ob Du ein neues oder gebrauchtes Auto zulassen möchtest – für die Anmeldung Deines Fahrzeugs bist Du persönlich verantwortlich. Das heißt, am besten ist es, Du gehst selbst zur Zulassungsstelle. Grundsätzlich gilt: Wer das entsprechende Fahrzeug zukünftig nutzen und fahren möchte, hat die Anmeldung durchzuführen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Ist es Dir nicht möglich, das Auto selbst anzumelden, sende einen Vertreter, der dies für Dich übernimmt. Dieser benötigt neben den bereits aufgezählten Dokumenten folgende Unterlagen:
- eine schriftliche, von Dir unterschriebene Vollmacht
- eine Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung
- eine von Dir unterschriebene Einverständniserklärung die besagt, dass Du damit einverstanden bist, dass Dein Vertreter über Deine KFZ-Steuer und eventuelle Rückstände informiert wird
5. Auto zulassen ohne Führerschein und Auto zulassen unter 18 Jahren
Geht das Auto zulassen auch ohne Führerschein? Ja, das ist möglich. Auch für den Abschluss einer KFZ-Versicherung bedarf es keiner gültigen Fahrerlaubnis. Für die KFZ-Zulassung benötigst Du die bereits aufgezählten Unterlagen.
Ein Sonderfall ergibt sich bei Minderjährigen. Beim Auto zulassen unter 18 Jahren ist eine Halterzulassung ohne Führerschein in der Regel ausgeschlossen. Bist Du als Teilnehmer am Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ bereits im Besitz eines gültigen Führerscheins, hast Du die Möglichkeit, Dein Fahrzeug auf Deinen Namen anzumelden – auch wenn Du noch nicht volljährig bist. Für die Zulassung benötigen Minderjährige allerdings die Zustimmung ihrer Eltern.
6. Wie hoch sind die Kosten für eine KFZ-Zulassung?
Beim Auto zulassen entstehen Kosten. Die Gebühren der KFZ-Behörden sind jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Das bedeutet, je nach Zulassungsstelle und Bundesland variieren die Preise. Folgende Liste verschafft Dir einen Überblick über die wichtigsten Dienstleistungen:
- Erstzulassung: etwa 26 Euro
- Zulassung im gleichen Bezirk: circa 11 Euro
- Zulassung im gleichen Bezirk mit Halterwechsel: rund 18 Euro
- Zulassung in neuem Bezirk: um 28 Euro