1. Wo das Auto ummelden nach dem Umzug?
Die PKW-Ummeldung erledigst Du bei der Zulassungsstelle Deines neuen Wohnorts. Dieser Vorgang wird ebenfalls in vielen Bürgerbüros und Einwohnermeldeämtern angeboten. Um lange Wartezeiten zu umgehen, vereinbarst Du vorab online einen Termin zum Auto Ummelden. Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt reicht eine Adressänderung in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Die aktualisierten Fahrzeugpapiere erhältst Du bei Deiner eigenen Ummeldung im Bürgerbüro. Bist Du dagegen in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, benötigst Du einen separaten Termin für die KFZ-Ummeldung.
Laut §27 der Straßenverkehrsordnung bist du verpflichtet, Deinen PKW zeitnah nach dem Umzug umzumelden. Der genaue Zeitrahmen ist jedoch nicht klar vorgegeben und liegt im Ermessen der jeweiligen Behörden. Die übliche Frist zum Auto Ummelden nach einem Umzug liegt bei etwa einem Monat Danach wird ein Bußgeld fällig. Besonders kulante Behörden belassen es in den ersten drei Monaten nach dem Umzug bei einer Verwarnung. Wir empfehlen dennoch, Dich frühzeitig um einen Termin zur KFZ-Ummeldung zu kümmern.
In vielen Städten gibt es bereits ein Online-Ummeldeverfahren für Autos, die nach 2014 angemeldet wurden. Diese haben neue Fahrzeugpapiere mit einem verdeckten Sicherheitscode. Besitzt Du ebenfalls einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, erledigst Du die Ummeldung bequem und oftmals preiswerter von zu Hause aus.
2. Voraussetzungen für die Ummeldung
Sofern Du diese drei Bedingungen erfüllst, steht Deiner PKW-Ummeldung nichts im Wege:
- Du meldest Dein Auto an Deinem neuen Erstwohnsitz um.
- Es existieren keine ausstehenden Gebühren bei der Zulassungsstelle. Nach Ermessen der zuständigen Behörde wird Dir ein Kulanzbereich bis 30 Euro gewährt.
- Du bist keine KFZ-Steuer schuldig. Bei dieser Bedingung ist der Kulanzbereich deutlich niedriger und liegt bei 5 Euro. Um herauszufinden, ob Deine KFZ-Steuer vollständig bezahlt ist, wende Dich an Dein zuständiges Zollamt.
3. Notwendige Dokumente zum Auto Ummelden bei einem Umzug
Die PKW-Ummeldung ist erst nach Deiner eigenen Ummeldung und nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen möglich. Es ist nicht zulässig, Bescheinigungen per Post nachzusenden. Kümmere Dich daher zeitnah um Ersatz, falls Dir Unterlagen fehlen. Diese Dokumente nimmst Du mit zur Zulassungsstelle:
- gültiger Personalausweis
- Meldebescheinigung mit neuer Adresse
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- gültiger HU-Prüfbericht
- gültiger AU-Prüfbericht
Der AU-Prüfbericht ist relevant, wenn Dein Wohnort eine Umweltzone besitzt und Du eine Feinstaubplakette benötigst. Um ein neues Kennzeichen zu erhalten, bringst Du Deine bisherigen Nummernschilder ebenfalls mit.
Es ist nicht erforderlich, dass Du selbst die KFZ-Ummeldung vornimmst. Mit einer von Dir ausgestellten Vollmacht erlaubst Du einer Vertrauensperson, Dein Auto nach Deinem Umzug umzumelden. Dazu benötigt Dein Stellvertreter neben den zuvor genannten Unterlagen die schriftliche Vollmacht und eine Kopie Deines Personalausweises.
4. Kosten der KFZ-Ummeldung
Mit der Änderung Deiner Fahrzeugpapiere werden Gebühren fällig. Diese bezahlst Du direkt bei der Zulassungsbehörde. Nimm daher ausreichend Bargeld oder eine EC-Karte mit. Diese Kosten kommen beim Auto Ummelden nach einem Umzug auf Dich zu:
Dienstleistung | Gebühr |
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Auto ummelden bei Umzug innerhalb einer Stadt | bis 15 Euro |
Auto ummelden bei Umzug in eine andere Stadt | bis 26 Euro |
Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Prägung neuer Kennzeichenschilder | bis 40 Euro |
Verlorene oder unbrauchbare Fahrzeugpapiere ersetzt Du ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II unterschreibst Du eine eidesstattliche Verlusterklärung und bekommst anschließend neue Papiere ausgestellt. Finden sich die alten Papiere wieder, bist Du verpflichtet, sie bei der Zulassungsstelle entwerten zu lassen.
Dienstleistung | Gebühr |
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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I | bis 45 Euro |
Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil I | 10 Euro |
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II | bis 70 Euro |
Unbrauchbarkeit Zulassungsbescheinigung Teil II | bis 15 Euro |
5. Altes Kennzeichen behalten
Bis 2015 war es bundesweit gesetzlich vorgeschrieben, ein Nummernschild mit dem Kürzel seines Zulassungsbezirks zu tragen. Diese Regelung gibt es heute nicht mehr. Daher ist es möglich, Dein altes Kennzeichen an einen neuen Wohnort mitzunehmen. Das Auto ummelden ist nach einem Umzug noch immer verpflichtend. Du sparst allerdings die Kosten für die Prägung neuer Nummernschilder.
6. Neue Adresse an KFZ-Versicherung weitergeben
Eine Adressänderung teilst Du ebenfalls unverzüglich Deiner KFZ-Versicherung mit. Bei einem neuen Wohnsitz ändert sich meist auch Deine Versicherungsprämie. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt unter anderem von der Regionalklasse Deines Wohnortes ab. Doch auch der übliche Stellplatz Deines PKW, Anzahl und Alter der Fahrer sowie die Jahreskilometer spielen bei der Berechnung eine Rolle. Bei einem Umzug in ein Eigenheim in einem Ort mit niedriger Unfallrate ist es durchaus wahrscheinlich, dass Dein Beitrag sinkt.