Auto ummelden: So funktioniert die KFZ-Ummeldung

Zum Auto Ummelden brauchst Du je nach Fall verschiedene Unterlagen. So spielt es eine Rolle, ob Du das Auto wegen eines Umzugs ummeldest oder ein Halterwechsel vorliegt.

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Ob Du Dein Auto tatsächlich ummelden musst oder es genügt, der Zulassungsstelle Deine neue Anschrift mitzuteilen hängt davon ab, ob mit dem Umzug auch ein Wechsel des Zulassungsbezirks einhergeht. Je nach Fall sind also verschiedene Gegebenheiten zu beachten.

Für eine schnelle und reibungslose Ummeldung ist es wichtig, dass Du alle nötigen Papiere sammelst und schnellstmöglich Deine zuständige Zulassungsbehörde aufsuchst. Welche Unterlagen diese beim Auto ummelden verlangt, welche Kosten auf Dich zukommen und welche Fristen einzuhalten sind, erfährst Du hier.

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1. KFZ-Ummeldung bei Umzug

Auto ummelden

Bei einem Wohnortswechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist das Auto Ummelden Pflicht. Hierfür benötigst Du von Deinem Versicherer eine neue eVB-Nummer, die Du bei Deiner Zulassungsstelle vorlegst. Mit dieser Nummer weist Du nach, dass Du bereits eine Haftpflichtversicherung besitzt. Erfolgt der Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks, wird Dein Auto nicht offiziell umgemeldet, da Halter und Bezirk gleich bleiben. Allerdings bist Du verpflichtet, Deine neue Wohnanschrift mitzuteilen und eintragen zu lassen.

Bei einem Umzug ändert sich unter Umständen Deine Regionalklasse, die die Unfall- und Schadenbilanz innerhalb Deiner Region widerspiegelt. Trifft dies zu, werden möglicherweise höhere Versicherungsbeiträge fällig. Häufig ist es hier sinnvoll, die KFZ-Versicherung zu wechseln. Ein regulärer Wechsel ist allerdings erst zum Ende des Vertrages möglich, da kein Sonderkündigungsrecht besteht.

2. KFZ-Ummeldung mit Halterwechsel

Wichtig: Eine Fahrzeug-Ummeldung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug bereits angemeldet ist. Kaufst Du beispielsweise einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder einem Händler, bist Du neuer Fahrzeughalter. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass das Auto auf Deinen Namen umgemeldet wird. Bei der Ummeldung wird die bestehende KFZ-Versicherung des Vorbesitzers automatisch gekündigt. Du benötigst eine neue Versicherung – beim Anbieter des Vorbesitzers oder bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.

3. Auto ummelden: Diese Unterlagen benötigst Du

Die Ummeldung des Fahrzeugs erfolgt in der Regel bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle. In einigen Kommunen ist es darüber hinaus möglich, sowohl seinen Wohnsitz als auch sein Auto beim Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt umzumelden. Wird das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein umgemeldet, ist der Ort des Firmen- beziehungsweise Vereinssitzes ausschlaggebend. Wichtig: Die Ummeldung ist nicht online, sondern nur persönlich möglich. Doch was brauche ich zum Auto ummelden? Die folgende Auflistung gibt Aufschluss über die notwendigen Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die KFZ-Steuer
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung
  • Nummernschilder im Fall eines Kennzeichenwechsels

Die Vergabe der Kennzeichen ist grundsätzlich an den Zulassungsbezirk gebunden. Für die Stadt Berlin ist das zum Beispiel der Buchstabe „B“. Seit 2015 besteht die Möglichkeit einer bundesweiten Nutzung. Ziehst Du beispielsweise nach Hamburg, steht es Dir frei, Dein Berliner Kennzeichen zu behalten.

In einigen Fällen benötigst Du außerdem:

  • Auszüge aus dem Handels- oder Vereinsregister sowie einen gültigen Gewerbeschein (wenn das Fahrzeug bereits für gewerbliche Zwecke oder Vereine angemeldet war oder dies geplant ist)
  • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
  • Schriftliche Vollmacht (wenn die Ummeldung nicht durch den Halter, sondern einen Vertreter erfolgt)
  • CoC-Papiere (wenn es sich um ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug handelt)

Du bist dazu verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Unterlagen beim Auto Ummelden vorzulegen. Ausnahmen gibt es nicht. Fehlen Unterlagen, wird das Auto nicht umgemeldet. Sind bestimmte Dokumente nicht auffindbar, lass Dir schnellstmöglich von der Zulassungsstelle neue ausstellen.

4. Auto ummelden – Fristen und Kosten

Egal, ob Du Dir einen Gebrauchtwagen gekauft hast oder mit Deinem Wagen umgezogen bist – es ist Deine Pflicht, Deine zuständige KFZ-Zulassungsstelle davon in Kenntnis zu setzen. Tust Du das nicht, drohen Bußgelder. Eine genaue Frist ist gesetzlich zwar nicht festgelegt, der Gesetzgeber schreibt allerdings eine unverzügliche Ummeldung vor.

Fristen zum Auto ummelden

Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird beispielsweise eine meldepflichtige Änderung, die nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt wurde, mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro bestraft. Wird der Behörde nicht unverzüglich ein Fahrzeughalterwechsel gemeldet, ist ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zu erwarten. Über die genaue Höhe der Bußgelder entscheidet letztlich der entsprechende Sachbearbeiter. Um Strafzahlungen zu vermeiden, melde das Auto am besten innerhalb von zwei bis vier Wochen um.

Nahezu jeder Behördengang ist mit Kosten verbunden, auch eine KFZ-Ummeldung. Wie hoch diese ausfallen, variiert von Bundesland zu Bundesland und von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Auch wird zwischen den verschiedenen Ummelde-Möglichkeiten unterschieden. So kostet eine Ummeldung ohne Halterwechsel weniger als mit Halterwechsel. Am günstigsten wird es, wenn Du im selben Zulassungsbezirk bleibst. Die durchschnittlichen Preise der einzelnen Dienstleistungen für eine KFZ-Ummeldung findest Du in der folgenden Übersicht.

Auto ummelden: Kosten

  • Ummeldung ohne Halterwechsel: etwa 26 Euro
  • Ummeldung mit Halterwechsel: etwa 29 Euro
  • Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks: circa 12 Euro (für die Adressänderung)
  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro (bundeseinheitlich)
  • Wunschkennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro (bundeseinheitlich)

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