Vollmacht fürs Auto-Abmelden: Was du wissen musst

Wenn du keine Zeit findest, um fürs Auto-Abmelden selbst zur Zulassungsstelle zu gehen, kannst du dich durch einen Dritten vertreten lassen. Das geht sogar ohne Vollmacht.

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Viele Autobesitzer finden im beruflichen Alltag nicht die Zeit, selbst die Kfz-Zulassungsstelle aufzusuchen. Auch Krankheits- oder Todesfälle führen dazu, dass eine dritte Person die Formalitäten erledigt. Egal, ob es ums Auto-Abmelden, -Anmelden oder -Ummelden geht – du hast die Möglichkeit, dich durch Dritte vertreten zu lassen.

Nur zum Auto-Abmelden ist keine Vollmacht erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten, zu denen du dich bei der Zulassungsstelle vertreten lässt, wird ein entsprechendes Schriftstück nötig. Wie das genau funktioniert und wofür du sonst eine Vollmacht brauchst, verraten wir dir hier als größter Autohändler Deutschlands und Europas.

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1. Ohne Vollmacht Auto abmelden

Auto abmelden - Vollmacht

Hast du vor, dein Auto nicht mehr zu nutzen, es zu verkaufen oder es verschrotten zu lassen, meldest du es bei der Zulassungsstelle ab. Wenn du als Fahrzeughalter nicht die Zeit findest, selbst zur Zulassungsstelle zu gehen, ist beim Auto-Abmelden keine Vollmacht erforderlich – im Gegensatz zur Kfz-Zulassung und -Ummeldung. Jede Person kann dein Auto abmelden – auch ohne Vollmacht. Wichtig ist allerdings, dass dein Vertreter alle erforderlichen Unterlagen dabei hat:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen des PKW
  • Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gegebenenfalls Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle

Bedenke: Sobald das Auto abgemeldet ist, ist es verboten, es auf öffentlichen Straßen zu parken oder zu fahren. Probefahrten sind nach der Abmeldung nur noch auf Privatgelände erlaubt. Hast du vor, deinen Wagen zu verkaufen, ist es oft sinnvoller, das Fahrzeug erst bei Kaufabschluss umzumelden.

Sehr vorteilhaft für dich: Das Auto-Abmelden ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Anders ist es bei der An- und Ummeldung, die an deinem Wohnort erfolgt. Seit 2015 ist es sogar unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, Autos online abzumelden.

Wenn du für den anschließenden Verkauf auch keine Zeit hast, kannst du jemandem eine Verkaufsvollmacht übertragen . Wenn du möchtest, darfst du dabei auch dein Nummernschild behalten.

Auch für die Zulassung oder Ummeldung von Firmenwagen ist eine Vollmacht-Ausstellung möglich. Die Vollmacht ist hierbei von einem Vertretungsberechtigten des Unternehmens gegenzuzeichnen. Von diesem ist auch der Personalausweis oder Pass der Zulassungsstelle vorzulegen.

Denke daran, Deinem Vertreter alle weiteren notwendigen Unterlagen und Dokumente (zum Beispiel Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer) für die KFZ-Zulassungsstelle mitzugeben.

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2. Durch Dritte Auto zulassen oder ummelden: selbst oder mit Vollmacht

Hier geht es nun nicht mehr ums Auto-Abmelden, sondern um andere Dinge, die mit Vollmacht erlaubt sind. Um mit deinem Auto auf der Straße fahren zu dürfen, ist eine Kfz-Zulassung Pflicht. Hast du sie nicht, kommst du damit rein rechtlich nicht über den Händlerparkplatz bzw. die Garageneinfahrt hinaus.

So funktioniert die Zulassung:

  • Termin für die Zulassung bei der Zulassungsstelle fix machen, die deinem Wohnsitz am nächsten liegt. Volle Terminkalender einkalkulieren.
  • Versicherung abschließen – rechtzeitig vor dem Zulassungstermin.
  • Zur Zulassung mitbringen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Die sogenannte eVB-Nummer deiner Versicherung (genügt elektronisch)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Nachweis der letzten HU
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Bei Neuwagen: CoC-Bescheinigung des Herstellers
  • In der Zulassungsstelle wird deine Zulassungsbescheinigung Teil II aktualisiert und du als neuer Halter eingetragen. Außerdem bekommst du die Umweltplakette und das Autokennzeichen.
  • Mit den Unterlagen gehst du zu einem Schildermacher – normalerweise sind gleich mehrere rund um die Zulassungsstelle angesiedelt. Dort bekommst du innerhalb von Minuten deine nagelneuen Nummernschilder.
  • Damit kehrst du jetzt noch mal zur Zulassungsstelle zurück, denn diese muss noch die Behördenstempel auf die Schilder drücken.

Die Alternative: online anmelden

Seit 2019 darfst du dein Auto auch online zur Zulassung anmelden. Allerdings musst du dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Personalausweis-App besitzen. Und dein Auto darf nicht älter sein als Mai 2015.

Und was hat es mit dem Auto-Ummelden auf sich?

In zwei Fällen musst du dein Auto ummelden: wenn du von einem Zulassungsbezirk in einen anderen umziehst oder wenn du dir einen Gebrauchtwagen gekauft hast und nun der neue Halter wirst. Das Ummelden ist wichtig, denn sonst kann dir ein Bußgeld drohen.

Auch hierbei machst du einen Termin mit der Zulassungsstelle. Du brauchst in etwa dieselben Unterlagen – mit einer Ausnahme: Die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigst du nur bei einem Halter- oder Kennzeichenwechsel.

Übrigens kannst du bei einem Umzug unter Umständen auch dein Kennzeichen behalten.

Und wenn du keine Zeit hast, zur Zulassungsstelle zu gehen?

Bei einem Halterwechsel oder Umzug bist du als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die Zulassungsstelle davon in Kenntnis zu setzen. Fehlt dir selbst die Zeit, die zuständige Behörde aufzusuchen, beauftragst du eine dritte Person. Mit einer von dir ausgestellten Vollmacht kannst du dann dein Auto beispielsweise zulassen oder ummelden.

3. Wie erteilst du eine Vollmacht zum Auto-Anmelden

Auto Abmelden mit Vollmacht - Ausfuhrkennzeichen

Die Vollmacht zum Auto- Anmelden oder - Ummelden durch Dritte ist formfrei. Um den Sachbearbeitern der Zulassungsstelle alle notwendigen Informationen zu liefern und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, beachte Folgendes:

  • Sprich rechtzeitig vorher ab, welcher Vertrauensperson du die Vollmacht erteilen willst.
  • Wenn du dir die Sache erleichtern möchtest, verwende ein Formular für die Vollmacht. Das findest du in deiner Zulassungsstelle – oder auf diversen Portalen im Internet . Beim ADAC kannst du zum Beispiel die Vollmacht gleich als PDF runterladen.
  • Wichtig, wenn du ein Internet-Formular oder weißes Blatt nutzt: Für die Wirksamkeit der Vollmacht ist es entscheidend, dass Vollmachtgeber und -nehmer zweifelsfrei identifizierbar sind. Gib in der Vollmacht neben dem Namen und der Anschrift deines Vertreters auch dessen Geburtsdatum an.
  • Eine wirksame Vollmacht enthält zudem deine Einverständniserklärung, die der Zulassungsstelle gestattet, deinen Vertreter über eventuell bestehende rückständige Gebühren zu informieren.
  • Lege fest, für welchen Vorgang (zum Beispiel Auto-Anmelden oder Auto-Ummelden) die Vollmacht gilt.
  • Benenne im Vollmachts-Formular die wichtigsten Fahrzeug-Merkmale (Modell, Hersteller, Fahrzeug-Identifikations-Nummer).
  • Außerdem muss ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden. Formulare kannst du dir von der Webseite deiner Zulassungsstelle herunterladen.
  • Für den Gang zur Zulassungsstelle benötigt dein Vertreter neben der schriftlichen und unterschriebenen Vollmacht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung) als Identitätsnachweis sowie eine Kopie deines Ausweises oder Passes (mit aktueller Meldebescheinigung).
  • Denke daran, deinem Vertreter alle weiteren notwendigen Unterlagen und Dokumente (zum Beispiel Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer) für die Zulassungsstelle mitzugeben.

Auch für die Zulassung oder Ummeldung von Firmenwagen ist eine Vollmacht-Ausstellung möglich. Die Vollmacht ist hierbei von einem Vertretungsberechtigten des Unternehmens gegenzuzeichnen. Von diesem ist auch der Personalausweis oder Pass der Zulassungsstelle vorzulegen.

4. Wann brauchst du noch eine Vollmacht rund ums Auto?

Mit der Zulassung von Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen kannst du ebenfalls einen Dritten beauftragen.

Hier kurz eine Definition: Ein Ausfuhrkennzeichen brauchst du, wenn du dein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland heraus exportieren möchtest – egal ob innerhalb der EU oder außerhalb. Das Ausfuhrkennzeichen erkennt man sofort an dem roten Rand rechts. Darin steht ein Datum, das den letzten Tag des Versicherungsschutzes in Deutschland angibt. Bis spätestens zu dieser Frist muss dein Auto aus der Bundesrepublik raus sein.

Willst du dein Auto innerhalb Deutschlands an einen anderen Ort überführen, benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen. Zum Beispiel, um es vom Händler nach Hause zu bringen. Du kannst es auch für Probefahrten benutzen. Wie der Name schon sagt, gilt es nur für kurze Zeit, nämlich höchstens fünf Tage lang. Länger wird es ja kaum dauern, um ein Auto innerhalb der Bundesrepublik von A nach B zu bewegen. Der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld rechts angegeben. Ansonsten unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen auch von einem normalen Nummernschild: Links steht das aus Buchstaben bestehende „Unterscheidungszeichen“, daneben eine Nummer, die mit „03“ oder „04“ beginnt.

Schließlich noch das Überführungskennzeichen: Das ist der Oberbegriff für die eben genannten Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen plus außerdem das rote Kennzeichen. Dieses kannst du nur bekommen, wenn du einen Kfz-Gewerbebetrieb hast. Du magst also Autohändler sein, aber auch Sachverständiger oder registrierter Oldtimer-Sammler. Wenn eines davon zutrifft, kannst du das ein Jahr gültige Nummernschild neben Überführungsfahrten auch für Probe-, Werkstatt- und Prüfungsfahrten nutzen.

Die Zulassung all dieser Überführungskennzeichen funktioniert auch mit Vollmacht. Eine wirksame Vollmacht zur Kennzeichen-Zulassung enthält die gleichen Angaben wie eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung oder -Ummeldung.

Vollmacht und Sonderfälle

Wenn du dein Auto privat verleihst – egal, ob an Freunde, Bekannte oder Verwandte – ist eine Vollmacht zur Pkw-Nutzung sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Fahrer mit dem Wagen außerhalb Deutschlands unterwegs ist. Mit der Vollmacht weist er nach, dass er vom Fahrzeughalter berechtigt wurde, das Auto zu nutzen. Dies ist nicht nur bei allgemeinen Verkehrskontrollen hilfreich, sondern auch, wenn es zu einem Unfall oder Diebstahl kommt. Es empfiehlt sich, folgende Informationen in der Vollmacht anzugeben:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten
  • Kfz-Kennzeichen des betreffenden Autos
  • Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung
  • Gegebenenfalls Nutzungszeitraum

Eine weitere Situation, in der eine Vollmacht sinnvoll beziehungsweise notwendig ist, ist die Kfz-Zulassung durch Minderjährige. Hier ist der zuständigen Zulassungsstelle eine Erlaubniserklärung der Eltern vorzulegen. Eine gültige Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, damit ein Minderjähriger als Fahrzeughalter eingetragen wird.

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