1. Wann melde ich mein Auto ab?
Es gibt verschiedene Gründe, ein Auto abzumelden:
- Dein Wagen ist wegen Alter und Verschleiß nicht mehr fahrtüchtig.
- Dein Fahrzeug erlitt im Zuge eines Unfalls einen Totalschaden.
- Dein Auto wird stillgelegt, weil Du es nicht mehr fährst.
- Du hast Dein Auto verkauft.
- Dein PKW wurde gestohlen.
- Der eigentliche Fahrzeughalter ist verstorben.
Hat Dein Auto den Besitzer gewechselt? Dann erledige das Auto Abmelden direkt nach dem Verkauf. Denn solange Du noch als Fahrzeughalter eingetragen bist, haftest Du für Unfallschäden und Verstöße.
Nach einer Abmeldung gilt Dein Auto als vorübergehend stillgelegt, sofern es nicht verschrottet wurde. Du hast sieben Jahre Zeit, es wieder anzumelden. Dafür genügt die Vorlage des letzten TÜV-Prüfberichts vor der Abmeldung. Erst nach Ende dieser Frist erlischt die sogenannte Betriebserlaubnis. Meldest Du Dein Fahrzeug beispielsweise erst nach neun Jahren wieder an, benötigst Du eine erneute Vollabnahme durch den TÜV zur Wiederzulassung. Übrigens: Es ist verboten, abgemeldete Fahrzeuge auf öffentlichem Gelände abzustellen.
2. Wo melde ich meinen PKW ab?
Die PKW-Abmeldung ist in jeder Zulassungsbehörde und vielen Bürgerbüros möglich. Die Abmeldegebühr beträgt sieben bis zehn Euro. Bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle zahlst Du meist weniger. Spare Wartezeit, indem Du online einen Termin vereinbarst. Hast Du Dein Auto nach 2014 angemeldet und besitzt Du einen elektronischen Personalausweis mit Onlinefunktionen, nutze am besten die Möglichkeit der Online-Abmeldung. Diese ist in einigen Bezirken sogar günstiger.
Seit 2015 besitzen deutsche Kennzeichen Stempelplaketten mit einem Sicherheitscode. Dieser steht in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Bietet Dein Zulassungsbezirk die Online-Abmeldung an, registriere Dich einfach online bei der Zulassungsstelle und folge der Anleitung. Die Bestätigung Deiner Abmeldung erhältst Du per Post.
3. Was brauche ich zum Auto abmelden?
Die KFZ-Abmeldung ist nur mit vollständigen Unterlagen möglich. Folgende Dokumente verlangt die Zulassungsstelle:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummernschilder
Wurde Dein Auto verschrottet, benötigst Du außerdem einen Verwertungsnachweis. Diesen erhältst Du bei jeder Annahmestelle für Altautos, nach der Verschrottung Deines Fahrzeugs. Ein Verwertungsnachweis erhöht die Gebühr um etwa fünf Euro.
Was benötige ich zum Auto abmelden, wenn der Halter verstorben ist? Im Todesfall des Autobesitzers genügt es, eine Ausweiskopie bei der Zulassungsbehörde vorzuzeigen. Das Mitbringen der Sterbeurkunde ist nicht nötig.
Generell ist es nicht notwendig, dass der Halter die Abmeldung selbst vornimmt. Jeder, der im Besitz der erforderlichen Unterlagen ist, kann das Auto abmelden. Eine vom Fahrzeughalter ausgestellte Vollmacht ist nicht erforderlich.
4. Was mache ich, wenn mir Unterlagen fehlen?
Fehlt Dir ein gültiger Personalausweis, melde Dich umgehend bei Deinem Bürgeramt. In Deutschland besteht Ausweispflicht und es werden hohe Bußgelder fällig, wenn Du keinen Identitätsnachweis besitzt. Ein neuer Ausweis kostet etwa 29 Euro und ist zehn Jahre gültig. Wenn Du einen Ausweis mit Onlinefunktionen verloren hast, ist ebenfalls ein Anruf bei der kostenlosen Sperrhotline notwendig.
Unter der Rufnummer (0049) 116 116 sperrst Du die Onlinefunktionen Deines Ausweises. Die kostenlose Sperrhotline ist rund um die Uhr erreichbar. Gib Deine PIN an, um die Sperrung zu bestätigen.
Hast Du eine der Zulassungsbescheinigungen verloren, unterschreibst Du bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung. Gegen eine Gebühr werden Dir neue Dokumente ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I kostet bis zu 45 Euro, Teil II sogar bis zu 70 Euro. Findest Du die alten Zulassungsbescheinigungen wieder, lässt Du sie bei der Zulassungsstelle entwerten.
Wurde Dein Auto gestohlen, ist die Abmeldung ausnahmsweise auch ohne Nummernschilder erlaubt. Sind die Kennzeichen auf andere Weise verschwunden, unterschreibst Du ebenfalls eine eidesstattliche Verlusterklärung. Danach werden Deine Fahrzeugpapiere geändert. Die Kennzeichen sind anschließend zehn Jahre lang gesperrt.
5. Behalte ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung?
Bei der Abmeldung wird die Zulassungsplakette Deiner Kennzeichen entfernt. Die Nummernschilder werden dadurch entwertet. Danach gibst Du sie ab oder nimmst sie als Erinnerungsstück mit nach Hause. Um das Kennzeichen für ein anderes Auto weiter zu nutzen, reserviere es direkt bei der Abmeldung. Die Reservierung kostet knapp drei Euro und gilt für drei Monate. In einigen Bezirken ist sie sogar kostenlos. Die Reservierung lässt sich kostenfrei bis zwölf Monate verlängern. Danach ist Dein altes Kennzeichen wieder frei verfügbar.
6. Kosten einer KFZ-Abmeldung
Die meisten Kosten, die beim Auto abmelden auf Dich zukommen, sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Erkundige Dich daher bei Deiner Zulassungsbehörde über die genauen Preise und Gebühren. Die wichtigsten Gebühren sind:
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk | bis 7 Euro |
Abmeldung im auswärtigen Zulassungsbezirk | bis 10 Euro |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I | bis 45 Euro |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II | bis 70 Euro |
Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 Euro |
Ausstellung eines Wunschkennzeichens | 10,20 Euro |
Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk
- bis 7 Euro
Abmeldung im auswärtigen Zulassungsbezirk
- bis 10 Euro
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I
- bis 45 Euro
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II
- bis 70 Euro
Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 2,60 Euro
Ausstellung eines Wunschkennzeichens
- 10,20 Euro
Mit einer Abmeldung Deines KFZ sparst Du Steuern und Versicherungsgebühren. Die Zulassungsstelle benachrichtigt automatisch das Finanzamt und Deine KFZ-Versicherung. 18 Monate lang profitierst Du außerdem von einer kostenlosen Ruheversicherung. Sie stellt sicher, dass auch stillgelegte Fahrzeuge versichert sind. So kommt der letzte Versicherer zum Beispiel für einen Diebstahl des stillgelegten PKW auf.