Auto abmelden ohne Brief: So klappt es!

Dein Auto abmelden ohne Brief ist in der Regel nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber durchaus Mittel und Wege. Als größter Autohändler Deutschlands und Europas kennen wir uns da aus und verraten dir alles, was du dazu wissen musst.

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Unauffindbare oder unleserliche Fahrzeugpapiere sind vor allem in Oldtimer-Kreisen ein bekanntes Problem. Doch das Risiko, dass die Zulassungsbescheinigungen verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, besteht bei jedem Fahrzeughalter.

In solchen Fällen kannst du die Zulassungsbescheinigungen ersetzen lassen, die du beim Abmelden deines Autos brauchst. Erfüllst du bestimmte Bedingungen, ist die Auto-Abmeldung sogar ohne Brief möglich.

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1. Was steht in der Zulassungsbescheinigung?

KFZ-Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere

„Kann ich mein Auto ohne Brief abmelden?“ Vielleicht antwortet dir jemand auf diese Frage: „Den Fahrzeugbrief gibt es doch sowieso nicht mehr.“ Das ist im Prinzip richtig. Heute spricht man offiziell nur noch von Zulassungsbescheinigungen.

Die Zulassungsbescheinigung wurde 2005 europaweit eingeführt und besteht aus zwei Teilen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief.

Die Bescheinigungen sind fälschungssicher und enthalten weniger Angaben als die alten Fahrzeugpapiere. Diese sind jedoch weiterhin gültig. Sie werden bei erneuter Zulassung, einer Umschreibung oder einem Umbau gebührenpflichtig gegen die neuen Bescheinigungen eingetauscht. Die alten Papiere werden bei diesem Vorgang entwertet.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält technische Fahrzeugdaten, die Schlüsselnummer, das zugelassene Kennzeichen sowie Name und Adresse des aktuellen Fahrzeughalters.

Was ist der Fahrzeugbrief? Eine Definition

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, der „Brief“, ist das entscheidende Dokument, das den Halter des Fahrzeugs benennt – den aktuellen und alle vorigen. Der Fahrzeughalter ist die Person, die für das Auto verantwortlich ist. Sie ist verpflichtet, es verkehrstauglich zu halten. Zum Beispiel versichert sie es und nimmt regelmäßig die HU wahr.

Der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer ist: Der Eigentümer ist der Mensch, dem das Fahrzeug gehört. Wenn du nun ein Auto least, bist du zwar der Halter, nicht aber der Eigentümer. Hast du das Auto jedoch gekauft, bist du Halter und Eigentümer in einer Person.

Heißt im Klartext: Wenn du den Fahrzeugbrief hast, kannst du in der Regel eindeutig nachweisen, dass der Wagen dir gehört. Bist du aber ohne Brief, musst du erst ein paar Hürden nehmen, bevor du das Auto abmelden und verkaufen darfst.

Lass dir entwertete Fahrzeugpapiere unbedingt aushändigen, um mögliche Fehler bei der Übertragung auszuschließen und sofort zu reklamieren. Auch danach bieten die Papiere eine nützliche Übersicht: Im Fahrzeugschein stehen zum Beispiel umfassendere Angaben zur Reifengröße. Im Brief sind außerdem frühere Halter eingetragen. Dadurch lässt sich der Werdegang deines Pkw besser nachvollziehen.

2. Auto abmelden ohne Brief – geht das?

Die Pkw-Abmeldung ist bei allen Zulassungsbehörden in Deutschland möglich – seit 2015 übrigens auch online. Dafür benötigst du diese Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung (Teil I + II)
  • Nummernschilder vorn und hinten
  • Geld für die Gebühr

Meistens hat man den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) irgendwo zu Hause. Es kommt aber auch vor, dass du keinen finden kannst. Zum Beispiel, wenn er gestohlen worden ist. Oder er ist einfach verloren gegangen. Was tust du in diesem Fall?

Gute Nachricht: Bei einigen Zulassungsstellen ist das Auto-Abmelden ohne Brief generell erlaubt. Wichtiger ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt. Erkundige dich bei deiner örtlichen Behörde, ob sie die Abmeldung auch ohne vollständige Fahrzeugpapiere gestattet.

Die eidesstattliche Verlusterklärung

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II jedoch für die Abmeldung erforderlich, sprichst du bei der Zulassungsstelle persönlich vor und gibst eine eidesstattliche Verlusterklärung ab. Damit versicherst du als Halter, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht auffindbar ist. Dies erhöht die Kosten der Pkw-Abmeldung, die du anschließend normal vornimmst.

Ein Formular für die Verlusterklärung erhältst du bei der Zulassungsstelle. Du kannst es aber auch im Internet finden und ausdrucken.

Die Erklärung kannst du direkt in der Zulassungsstelle oder zu Hause unterschreiben. Du kannst auch einen Notar hinzuziehen, musst du aber nicht.

Was NICHT geht:

  • Die Erklärung per Mail, Fax oder Post abgeben (nur möglich bei notarieller Bestätigung)
  • Die typische Formel „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe“ weglassen
  • Kein vorgefertigtes Formular verwenden
  • Lügen (selbstverständlich!)
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Auto abmelden ohne Brief: spezielle Probleme bei Oldtimern – und ihre Lösung

Bei Oldtimern kommt es schon öfter mal vor, dass die Fahrzeugpapiere unvollständig, unleserlich oder gar nicht mehr vorhanden sind.

Zum einen können sie über die Jahrzehnte einfach leichter abhandenkommen als bei jungen Gebrauchten, gerade bei häufigen Besitzerwechseln oder Kriegswirren. Oder sie wurden in heute schwer entzifferbarer Handschrift ausgefüllt bzw. die Maschinenschrift ist verblichen.

Zum anderen fehlt oft der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Der ist zwar schon seit 1934 Pflicht, wird aber in der Regel getrennt vom Auto irgendwo im Haus aufbewahrt – was das Verlustrisiko über die vielen Jahre erhöht.

Was tust du nun, wenn du den Brief partout nicht auffinden kannst?

Der Gesetzgeber sagt es klar: einen neuen beantragen. Das schreibt sich so leicht, ist aber in der Praxis mit Aufwand verbunden.

Der erste Schritt: herausfinden, ob es für dein „Goldstück“ schon mal einen Fahrzeugbrief gab. Dazu kannst du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachfragen, ob dazu ein Eintrag im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) vorliegt.

Wenn dabei herauskommt, dass der Brief lediglich verloren gegangen ist, musst du ihn im „Verkehrsblatt“ neu aufbieten. Das „Verkehrsblatt“ ist das offizielle Organ des Bundesverkehrsministeriums. Dort musst du inserieren, dass du für deinen Oldie den Fahrzeugbrief brauchst.

Warum so kompliziert? Nun, der Fahrzeugbrief ist das entscheidende Dokument, das angibt, wer der rechtmäßige Halter des Fahrzeugs ist. Findet jemand die Urkunde in der Schublade eines alten Schreibtischs, den du vor Jahren bei Ebay verkauft hast, kann diese Person ihre Rechte an „deinem“ Auto geltend machen.

Hast du Glück und es meldet sich innerhalb von sechs bis acht Wochen keiner, kann der Fahrzeugbrief neu ausgefertigt werden.

Eidesstattliche Versicherung zur Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere

Steht aber fest, dass ein Brief nie existiert hat, musst du andere Dokumente vorlegen, die nachweisen, dass du über deinen Fahrzeug verfügungsberechtigt bist. Kannst du einen Kaufvertrag vorweisen? Dann hast du schon mal gute Karten. Andernfalls schau mal nach Zollquittungen, Originalrechnungen oder ausländischen Dokumenten.

Nun kann die Zulassungsstelle allerdings noch eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Das ist ein Dokument, in dem du unterschreibst, dass du wirklich rechtmäßig über dein Auto verfügen darfst. Leider kostet die Ausfertigung Geld. Für die Anmeldung ist außerdem ein TÜV-Gutachten nötig – insbesondere dann, wenn du ein H-Kennzeichen für dein historisches Fahrzeug beantragst.

3. Auto abmelden ohne Fahrzeugschein

Wenn du keinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) findest, musst du ebenfalls eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Der „Spaß“ kostet dich einen zweistelligen Betrag (ohne etwaige Notarkosten).

Wurde dein Auto nach 2014 zugelassen, besitzt du eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode. Mit diesem Code und einem elektronischen Personalausweis besteht die Möglichkeit, über ein Online-Verfahren dein Auto abzumelden. Auch dies ist ohne Fahrzeugbrief möglich. Das Online-Verfahren gilt nicht für verschrottete Fahrzeuge.

4. Neue Zulassungsbescheinigung beantragen

Wenn du dein Auto abmelden willst, aber noch ohne Brief bist, musst du dir in der Regel für deine Zulassungsbescheinigung Ersatz beschaffen. Den erhältst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle. Es ist möglich, einen Stellvertreter mit einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie zur Abholung zu beauftragen. Diese Bearbeitungsgebühren kommen auf dich zu:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu erhalten, unterschreibst du bei der Zulassungsstelle oder einem Bürgerbüro zunächst eine eidesstattliche Verlusterklärung. Dazu legst du diese Dokumente vor:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültigen HU-Prüfbericht

Bei Verlust oder Diebstahl benötigst du die zugehörige Anzeige bei der Polizei. du erhältst sofort eine Ersatzbescheinigung. Diese ist gültig, bis dir die neue Zulassungsbescheinigung ausgehändigt wird. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Behörde und nimmt unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen

du willst dein Auto abmelden ohne Brief? Der Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist deutlich zeitaufwändiger. Auch hier unterschreibst du eine eidesstattliche Verlusterklärung. Danach benachrichtigt die Zulassungsbehörde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg über den Verlust des Fahrzeugbriefs.

Nun findet eine sogenannte Aufbietung statt: Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II wird im offiziellen Verkehrsblatt des KBA veröffentlicht. Befindet sich eine andere Person im Besitz des verlorenen Fahrzeugbriefs, hat sie 14 Tage Zeit, gegen die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung Einwand zu erheben. durch dieses Verfahren dauert es üblicherweise sechs bis acht Wochen, bis du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhältst.

Um zu beweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs bist, legst du der Zulassungsstelle ebenfalls deinen gültigen Personalausweis sowie den Kaufvertrag oder andere Rechnungsbelege im Original vor.

5. Auto zulassen ohne Fahrzeugpapiere

Neben der Abmeldung erläutern wir dir nun noch andere Situationen, in denen du normalerweise die Fahrzeugpapiere brauchst. Das Anmelden eines Autos zum Beispiel. Dies ist ohne Zulassungsbescheinigung nicht möglich. Bei einem Neuwagen kümmert sich in den meisten Fällen der Autohändler um die Ausstellung der Papiere und übergibt sie dir nach dem Verkauf.

Hier noch eine Checkliste, was du für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs brauchst:

  • Kaufvertrag o.ä.
  • deinen gültigen Personalausweis oder eine gültige Aufenthaltsbestätigung
  • Fahrzeugschein oder letzten HU-Bericht
  • Bei Firmenwagen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Eidesstattliche Versicherung

Kannst du all das vorweisen, darf dir die Zulassungsstelle den neuen Brief nicht verweigern (vorausgesetzt natürlich, es findet sich kein anderer rechtmäßiger Halter). Tut sie es doch, kannst du dagegen Rechtsmittel einlegen.

Und wenn der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) fehlt? Liegt ein Fahrzeugbrief vor, genügt dieser oft für die neue Zulassung durch deinen Käufer. Gibt es aber keinen Brief, musst du zwingend die oben erwähnte eidesstattliche Versicherung ablegen.

Vorsicht ist beim Kauf von Gebrauchtwagen geboten, wenn der Verkäufer die Fahrzeugpapiere angeblich nicht mehr besitzt. Es besteht die Möglichkeit, dass der PKW gestohlen wurde.

6. Auto ummelden ohne Fahrzeugpapiere

Die Umschreibung eines Gebrauchtwagens ist im Gegensatz zur Abmeldung nicht ohne Fahrzeugpapiere erlaubt. Handelt es sich nur um eine Adressänderung im gleichen Zulassungsbezirk, genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Halterwechsel sind beide Zulassungsbescheinigungen erforderlich und der bisherige Eigentümer ist verpflichtet, die Fahrzeugpapiere dem neuen Halter zu übergeben.

Lege im Kaufvertrag eine Frist für die Umschreibung fest, wenn du deinen Gebrauchtwagen verkaufst. Hält der Käufer diese Frist nicht ein, hast du das Recht, eine Zwangsstilllegung zu beantragen. Diese ist auch ohne Papiere möglich und kostet bis zu 300 Euro. Solange du noch als Halter eingetragen bist, bist du für Schäden und Verstöße haftbar.

7. Fahren ohne Fahrzeugpapiere

Hier noch eine Zusatzinfo, die nichts damit zu tun hat, ob du dein Auto ohne Brief abmelden willst – wir bringen sie einfach, weil immer wieder danach gefragt wird.

Das Thema lautet: Welche Papiere muss ich immer im Auto mitführen? Und was passiert, wenn ich sie nicht dabeihabe?

Es ist deine Pflicht, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bewahre sie daher am besten im Handschuhfach deines Autos auf. Andernfalls begehst du nach § 48 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Ordnungswidrigkeit, die mit zehn Euro Bußgeld geahndet wird.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gehört dagegen nicht ins Fahrzeug. Dies ist auch auf dem Dokument angegeben. Es handelt sich um einen Eigentumsnachweis und erschwert Autodieben den Verkauf eines gestohlenen Pkw. Wähle daher einen sicheren Aufbewahrungsort in deinem Zuhause oder bei deiner Bank.

Bei einer Fahrzeugkontrolle werden nur Originaldokumente akzeptiert. Andernfalls erwartet dich als Fahrer ein Bußgeld. Eine Kopie ist auch mit Beglaubigung nicht gültig. Stelle daher vor Fahrtantritt sicher, dass du die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein dabeihast. Dies gilt vor allem für geliehene Pkw.

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