Für die An-, Ab-, und Ummeldung eines Fahrzeuges, Vergabe eines Kennzeichens, Eintragung von technischen Änderungen in den Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder Ausgabe eines Führerscheins ist in Deutschland das kommunale Straßenverkehrsamt mit der KFZ Zulassungsstelle und Führerscheinstelle zuständig.
Wichtig! Für die reibungslose Bearbeitung Deiner Angelegenheiten beim Straßenverkehrsamt solltest Du unbedingt
Nach einmaliger Zahlung einer Umweltprämie („Abwrackprämie“) beim Erwerb eines Neufahrzeugs im Jahr 2009 stagnierte in den letzten Jahren die Zahl der Neuzulassungen in Deutschland, während die Besitzumschreibungen/Umsätze im Gebrauchtwagenhandel seither sprunghaft anstiegen. Während beim Kauf eines Neuwagens die Anmeldung bei der zuständigen KFZ Zulassungsstelle vom Händler vorgenommen wird, muss beim Autoverkauf die Ummeldung eines Gebrauchtfahrzeuges vom Fahrzeughalter in den meisten Fällen selbst vorgenommen werden. Dies führte vor allem auf dem Straßenverkehrsamt bei privaten Ummeldungen zu Überlastungen, denen man heute schon in vielen Behörden mit einer Terminpflicht begegnet.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Trotz großer Widerstände startete das Automobil zu Beginn des 20. Jahrhunderts seinen unaufhaltsamen Siegeszug auf den Straßen Deutschlands. Schnell wurde das Auto zum Massenfortbewegungsmittel; schon 1910 errichtete man in Berlin die „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ - die erste Führerscheinstelle in Deutschland überhaupt -, um die wachsende Zahl der Autofahrer zu registrieren. 1934 entstand ebenfalls in Berlin der Vorläufer der KFZ Zulassungsstelle, die „Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge“; 1937 dann die „Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen“. Diese drei Behörden wurden nach der Gründung der Bundesrepublik 1952 im „Kraftfahrt-Bundesamt“ in Flensburg zusammengeführt. Seither ist die Aufnahme und Verwaltung von Daten an das Straßenverkehrsamt der jeweiligen Kommune übertragen, die einzelnen Behörden der Städte und Gemeinden übernehmen die Aufgaben des Kraftfahrt-Bundesamt auf Kreis- und Kommunalebene. Diese sind unabhängig vom KBA geführt; meist findet sich das Straßenverkehrsamt in den Bürger- und Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen und kann in eine KFZ Zulassungsstelle und eine Führerscheinstelle aufgeteilt sein.