Bevor das Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann, muss vorher noch ein weiterer wichtiger Schritt unternommen werden. Der Abschluss einer KFZ-Versicherung ist in Deutschland durch das Pflichtversicherungsgesetz zwingend erforderlich. Passiert das nicht, darf lediglich auf abgesperrtem und privatem Gelände gefahren werden.
Wird ein Fahrzeug ohne KFZ-Versicherung im allgemeinen Straßenverkehr verwendet, erwartet den Zuwiderhandelnden in der Regel eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Auf welche Kriterien Sie bei der Suche nach einer geeigneten KFZ-Versicherung achten sollten, was Teil- und Vollkasko im Einzelnen bedeuten, ob sich eine Selbstbeteiligung und Werkstattanbindung für Sie lohnt und worauf Sie beim Abschluss noch achten sollten, erfahren Sie in unserem Magazin.
Eine besondere Beachtung verlangen dabei die Höhen der Versicherungsprämie und der Deckungssumme, sowie der Gesamtumfang der Versicherungsleistungen. Prinzipiell ist die Auswahl der passenden KFZ-Versicherung ein komplexes Thema, bei der viele unterschiedliche Faktoren eine wichtige Rolle spielen, die wir Ihnen im Folgenden übersichtlich aufbereitet haben.
1. Drei Formen der Autoversicherung
Neben der pflichtgemäßen KFZ-Versicherung gibt es noch die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Letztere sind beide freiwillig und unterscheiden sich untereinander in der Menge der abgedeckten Schadensgründe. Während bei der Teilkasko Fahrzeugschäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Haarwild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss und höhere Gewalt entstehen, abgedeckt sind, kommen bei der Vollkasko noch weitere Schadensarten hinzu. Darunter befinden sich beispielsweise Vandalismus, Fahrerflucht oder ein selbst verschuldeter Unfall. Die KFZ-Versicherung wiederum ist vor allem dafür gedacht, dass Unfallopfer ihr Geld selbst dann erhalten, wenn der Schadensverursacher über wenig Eigenmittel verfügt.
Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Teil- oder Vollkasko besser geeignet ist, lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Prinzipiell sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz in einem angemessenen Maße dem Alter und Wert des Fahrzeugs entspricht.
Als Faustregel galt lange Zeit, dass nach vier Jahren die Vollkaskoversicherung in eine Teilkasko umzuwandeln ist, damit Geld gespart werden kann. Es stimmt, dass Teilkasko in den meisten Fällen günstiger als eine Vollkaskoversicherung ist. Besitzt das versicherte Auto jedoch trotz der abgelaufenen vier Jahre noch einen vergleichsweise hohen Restwert, muss nachgerechnet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bereits eine Vollkasko abgeschlossen haben und viele Jahre ohne Unfälle gefahren sind. In solchen Fällen lohnt sich ein Verbleib in der Vollkasko-Versicherung, da die entsprechende Prämie, also der Versicherungsbeitrag, mit jedem unfallfreien Jahr sinkt, während sie bei der Teilkasko gleich bleibt.
2. KFZ-Versicherung: Prämien und ihre Tücken
Dass das Aussuchen der richtigen KFZ-Versicherung eine komplizierte Materie ist, zeigt auch die Handhabung mit der Versicherungsprämie. Vielen ist bekannt, dass eine lange Zeit der Unfallfreiheit des Halters für eine deutlich niedrigere Prämie sorgt. Dies wird in der sogenannten Schadenfreiheitsklasse abgebildet. Ein Fahranfänger, der gerade erst seinen Führerschein erhalten hat, wird der Schadenfreiheitsklasse 0 zugeordnet. Demgegenüber bekommt ein Fahrer, der seit 25 Jahren unfallfrei geblieben ist, die Schadensfreiheitsklasse 25 zugeordnet. Daraus ergibt sich für den Anfänger ein Satz von 230% bei den Beiträgen, während der erfahrene Fahrer lediglich 35% an Beiträgen entrichten muss.
Im Folgenden werden einige Faktoren, die für die Bildung der Höhe der KFZ-Versicherungsprämie wichtig sind, aufgelistet:
Objektive Gefahrenmerkmale:
- Typklasse (individuelles Unfallrisiko nach jährlicher Schadensstatistik)
- Motorleistung
- Datum der Erstzulassung
- Verwendungszweck
Subjektive Gefahrenmerkmale:
- Regionalklasse (Schadenswahrscheinlichkeit durch regionale Gesichtspunkte)
- Wohnort, Beruf und Alter des Versicherten
- jährliche Fahrleistung
- Schadenfreiheitsklasse
- Dauer des Führerscheinbesitzes
3. Die Deckungssumme bei der KFZ-Versicherung
Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlen muss. Wie hoch diese ist, hängt von der Schadensart ab. Unterschieden wird dabei in Personenschäden, Sachschäden, sowie Schäden, die weder das eine oder noch das andere abdecken. Die Deckung für Personenschäden ist gesetzlich auf 7,5 Millionen Euro festgelegt. Sachschäden haben eine Deckungssumme von 1,12 Millionen Euro und bei den restlichen Schadensarten 50.000 Euro.
Ist es zu einem Personenschaden gekommen, liegt dessen Höhe häufig über der pauschalen Mindestdeckung. Hierfür sollte man sich deshalb zusätzlich absichern und die Deckungssumme auf 100 Millionen Euro oder einen unbegrenzten Betrag erhöhen. Deshalb ist es äußerst nützlich, sich vor dem Abschluss einer KFZ-Versicherung genau zu überlegen, welche Schäden abgedeckt werden sollen.
Wie teuer eine nicht ausreichende Deckungssumme im Schadensfall werden kann, sollte klar sein. Dieser Wert kann sich bei mehreren Autos, die an einem Unfall beteiligt sind, zusätzlich erhöhen und bei schweren Verletzungen von Beteiligten auch zu teuren Opferrenten führen. Das kann für viele Autofahrer den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb ist es umso wichtiger, sich über den Leistungsumfang seiner KFZ-Versicherung genau im Klaren zu sein und sich dementsprechend abzusichern.
Tipp: Setzen Sie die Deckungssumme höher an, um sich vor Forderungen von Dritten abzusichern.
4. KFZ-Versicherung online berechnen
Es kann durchaus hilfreich und ratsam sein, vorab Angebote zur KFZ-Versicherung online einzuholen. Dies kann einen ersten Überblick über die Höhe der anfallenden Kosten verschaffen, der eine ungefähre Vorstellung davon liefert, wie hoch die auf Sie zukommenden Kosten ungefähr sein werden. Wenn allerdings eine KFZ-Versicherung direkt online abgeschlossen werden soll, dann benötigen Sie Hersteller- und Typennummer von dem zu versichernden Wagen. Häufig erscheint aber das Ergebnis nicht online auf dem Bildschirm, sondern Personendaten, wie Name und Anschrift werden angefordert, damit das verbindliche Angebot zugeschickt werden kann.