Durch die schlechten Wetterverhältnisse im Winter kommt es häufiger zu kleinen oder größeren Schäden, wie beispielsweise durch einen Auffahrunfall auf glatter Straße. Viele Autofahrer entscheiden sich deshalb dafür, ein Winterauto zu kaufen. So wird der Erstwagen geschont und der Wertverlust durch Unfälle und Schäden wird relativiert.
Doch lohnt es sich, ein extra Winterauto anzuschaffen und wenn ja, welche Kriterien liegen hier zugrunde? In unserem Ratgeber beantworten wir diese und weitere Fragen. Du erfährst, welche Fahrzeuge sich besonders gut als Winterauto eignen und welche Möglichkeiten es gibt, diese ordnungsgemäß zuzulassen - etwa durch Saison-Nummernschilder oder Wechselkennzeichen.
1. Winterauto: Vor- und Nachteile
Viele Besitzer bevorzugen als Winterauto oft ein altes gebrauchtes KFZ, das kleinere Schäden gut verträgt. Wenn es mal auf den Schnee aufsetzt oder wegen Glatteis langsam von der Straße rutscht, hat das für den Autofahrer weitaus weniger Bedeutung. Befindet er sich mit seinem gut gepflegten Erstfahrzeug in der gleichen Situation, sind die Konsequenzen schon schmerzhafter.
Doch ein Winterauto bringt auch Nachteile mit sich: In der Regel bieten solche Wagen schlechtere Sicherheitsvorkehrungen. Das Geld, das Du beim Kauf sparst, wird zudem oft in Versicherung, Steuern, Winterreifen und Nummernschilder investiert. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass die unbekannte Handhabung des Fahrzeugs Unsicherheit beim Fahren mit sich bringt und somit gerade in der kalten Jahreszeit das Risiko für Unfälle steigt.
2. Das optimale Winterauto
Wer sich dafür entscheidet, ein zusätzliches Winterauto zu erwerben, beachtet hier die gleichen Kriterien wie beim normalen Autoankauf. Je nach persönlicher Vorliebe kaufst Du entweder ein Auto, das nur einen Winter hält oder eines, das im längeren Besitz bleibt und nur zum Winter angemeldet wird. Dann rechnest Du allerdings mit einem höheren Preis.
Eigenschaften eines idealen Winterautos
Ein Winterauto verfügt über Front- oder Allradantrieb, denn Fahrzeuge mit Hinterradantrieb brechen auf glatten Fahrbahnen beim Gasgeben schneller aus. Auch ein ABS ist ein Sicherheitsmerkmal, das heutzutage im Auto zu sein hat. Besonders Kleinwagen eignen sich durch ihre Wendigkeit gut für winterliche Straßen. Da Dieselmotoren im Winter allgemein schwerer starten und anfälliger für Kälte sind, sind Benziner besser als Winterauto geeignet.
Achte beim Kauf auch auf die letzte Hauptuntersuchung und schau Dir die Bereifung genau an. Sind keine Winterreifen im Preis inbegriffen, kommen dafür weitere Kosten auf Dich zu. M&S-gekennzeichnete Reifen sind zwar noch bis zum Jahr 2024 auch im Winter erlaubt, bei neu produzierten Winterreifen ist allerdings das Schneeflockensymbol verpflichtend. Bei der Versicherung verzichtest Du beim Winterauto getrost auf bestimmte Leistungen: Zum Beispiel ist der Vollkasko-Schutz nicht notwendig, wenn das Fahrzeug ohnehin keinen großen Sachwert mehr hat.
Winterauto-Eigenschaften im Überblick
- älteres Modell
- Benziner
- Front- oder Allradantrieb
- Kleinwagen gut geeignet
- ABS
- aktuelle HU-Prüfbescheinigung
- wintertaugliche Bereifung
Beliebte Winterauto-Modelle
Besonders beliebt als Winterauto sind Audi und Opel. Der Audi 80 und der Audi 100 werden immer wieder als Winterauto genutzt, aber auch der Opel Corsa oder ältere Astras eignen sich hervorragend für die kalte Jahreszeit. Volvo bietet teilweise optional zuschaltbare Allrad-Antriebe an, hier werden oft die Modelle Volvo S80 oder V40 erworben.
Wer plant, das Winterauto einige Jahre und möglicherweise auch in Regionen mit viel Schnee zu fahren, ist zum Beispiel mit dem Fiat Panda gut beraten, der seit 2005 ebenfalls über einen Allradantrieb verfügt. Auch der Kia Sportage eignet sich gut als Winterauto, ebenso wie der Nissan X-Trail, der bis 2007 produziert wurde.
3. Temporäre Anmeldung für das Winterauto
Die Anmeldung des Fahrzeugs ist Pflicht (FZV§ 3, Abs. 1) und ist nur mit gültigen Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen. Fehlt das Kennzeichen, müssen die Fahrzeugbesitzer nach neuem Bußgeldkatalog (Stand 2019) 60 Euro zahlen. Fährst Du das Auto nur im Winter, bieten sich zwei Optionen: Zum einen das Saisonkennzeichen, zum anderen gibt es das Wechselnummernschild.
Saisonkennzeichen
Seit März 1997 ist die Anmeldung eines Autos mit sogenannten Saisonkennzeichnen möglich. Die Zulassung, die besonders von Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradbesitzern genutzt wird, erfolgt dann für einen festgelegten Zeitraum im Jahr. Der Vorteil: Die KFZ-Steuer und die Versicherung fallen nur für diesen Zeitraum an und der Weg zur Zulassungsstelle für die Ab- und Anmeldung bleibt Dir erspart.
Das Kennzeichen besitzt in der oberen Ecke ein Ziffernfeld, das das Datum der Zulassung angibt. Für ein Winterauto würde sich zum Beispiel 11 – 03 ergeben, es ist dann von November bis April zugelassen. Saisonkennzeichen sind für eine Dauer von zwei bis elf Monaten verfügbar und kosten, abhängig von der Zulassungsstelle, etwa 30 Euro.
Wechselkennzeichen
Die Alternative zum Saisonnummernschild ist das Wechselkennzeichen. Diese Variante ist seit Juli 2012 zugelassen und ist um einige Euro teurer. Hier haben das Winterauto und auch der Erstwagen das gleiche Kennzeichen, dürfen jedoch nicht gleichzeitig bewegt werden. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden bisher keine Vorteile bezüglich Versicherungen und Steuern festgestellt, sodass nur wenige Fahrzeugbesitzer diese Option in Anspruch nehmen.
Jedoch bieten Versicherungen in einigen Fällen Vergünstigungen an, denn Sinn des Wechselkennzeichens war es ursprünglich, einen Anreiz für den Erwerb von kleineren, sparsamen und emissionsärmeren Zweitwagen zu geben. Auch war es Absicht, die Flexibilität und Mobilität der Fahrzeugbesitzer dadurch zu steigern. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem festen Teil am KFZ und einem aufsteckbaren Element, das die Gültigkeit anzeigt. Es ist nur in Kombination zweier bestimmter Fahrzeuge einer Klasse einsetzbar:
- Klasse M: PKW und Wohnmobile
- Klasse L: Motorräder, Leichtkrafträder und Quads/Trikes bis 550 kg und 15 kW Leistung
- Klasse 01: Anhänger bis 750 kg zulässigen Gesamtgewichts
Die Klassen dürfen untereinander nicht kombiniert werden; das heißt, dass bei einem Auto und einem Anhänger oder einem PKW und einem Motorrad das Wechselkennzeichen nicht erlaubt ist. Für beide Fahrzeuge benötigst Du außerdem eine eigene elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Denk daran, dass Du das ungenutzte und damit nicht zugelassene Auto nur in einer Garage oder auf Privatgelände abstellst. Steht Dein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichem Grund, kommt eventuell ein Bußgeld auf Dich zu. Behindert das abgestellte Fahrzeug den Verkehr, beträgt es sogar bis zu 500 Euro.
Saison- und Wechselkennzeichen im direkten Vergleich
Saisonkennzeichen
- seit März 1997
- Versicherung nur für angemeldeten Zeitraum gültig
- mehrmalige An- und Abmeldung des PKW entfällt
- verfügbar für zwei bis elf Monate
Wechselkennzeichen
- seit Juli 2012
- Kennzeichen bleibt gleich
- gleichzeitiger Gebrauch beider Fahrzeuge nicht erlaubt
- nur in bestimmten Kombinationen möglich
Saisonkennzeichen | Wechselkennzeichen |
---|---|
seit März 1997 | seit Juli 2012 |
Versicherung nur für angemeldeten Zeitraum gültig | Kennzeichen bleibt gleich |
mehrmalige An- und Abmeldung des PKW entfällt | gleichzeitiger Gebrauch beider Fahrzeuge nicht erlaubt |
verfügbar für zwei bis elf Monate | nur in bestimmten Kombinationen möglich |