Was kostet der Führerschein und worauf ist zu achten?

Spätestens mit dem 18. Geburtstag wird der Führerschein zu einem wichtigen Thema. Doch was ist zu beachten? Was kostet ein Führerschein im Durchschnitt in Deutschland?

30.05.2018

Was kostet der Führerschein?
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1. Kosten für einen Führerschein

Den Führerschein in Deutschland zu machen ist eine relativ teure Angelegenheit. Im Durchschnitt kostet ein PKW-Führerschein etwa 1.800 Euro. Die Höhe der Kosten hängt stark von der eigenen Lernfähigkeit sowie vom Bundesland ab. Denn es gibt keine gesetzliche Fahrschulpreisgestaltung – jedes Bundesland und jede Fahrschule legen ihre Preise selbst fest. So ist der Führerschein in Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise mit Kosten von etwa 2.000 Euro am teuersten. Deutlich günstiger ist er in Ostdeutschland, wo der finanzielle Aufwand bei nur durchschnittlich 1.300 Euro liegt.

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen und können nur wenig beeinflusst werden (letztlich nur durch die Reduzierung der praktischen Fahrstunden):

  • Anmeldung und Theoriegebühr (ca. 200 Euro)
  • Kosten für Fahrstunden (ca. 1.500 Euro)
  • Prüfungsgebühren (Theorie 20 Euro und Praxis etwa 100 Euro)
  • Kurs für Lebenserhaltende Sofort-Maßnahmen, Sehtest, Bilder (ca. 40 Euro)
  • Führerscheinantrag (35 Euro)
  • Lehrmaterialien (50 Euro)

Sie sollten beim Vergleich der Preise den Gesamtpreis beachten und sich nicht von einer höheren Grundgebühr abschrecken lassen. Günstige Fahrstunden gleichen durchaus eine hohe Grundgebühr aus. Der Preis für alle Übungsstunden macht den mit Abstand größten Faktor der Führerscheinkosten aus. Sollten Sie den „Führerschein mit 17“ machen wollen, kommen zusätzlich etwa 20 Euro für die Überprüfung und Bescheinigung der Begleitperson dazu.

2. Ablauf der Fahrschule in Deutschland

Nach der Anmeldung in der Fahrschule wird direkt mit den Theoriestunden begonnen. Wichtig ist, dass Sie entweder kurz vor der Anmeldung oder zeitnah danach den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs machen. Wenn beides absolviert ist, beginnen Sie mit den Fahrstunden. Die theoretische Prüfung muss vor der praktischen Prüfung bestanden sein, daher empfehlen die meisten Fahrschulen erst einige Theoriestunden zu absolvieren, ehe mit den Fahrstunden begonnen wird.

In den theoretischen Stunden werden Verkehrsregeln, Gefahrensituationen und technische Details des Fahrzeugs besprochen. Zusätzlich werden die über 500 Prüfungsfragen mithilfe von Übungsbögen geübt. Haben Sie alle 12 Pflichttheoriestunden absolviert, dürfen Sie die theoretische Prüfung ablegen.

In den praktischen Stunden lernen Sie das Auto zu beherrschen, vorausschauend zu fahren und auch Grundfahraufgaben wie das Anfahren am Berg oder die Gefahrenbremsung. Im Durchschnitt werden 20 Übungsstunden benötigt. Die Anzahl variiert je nach Vorwissen und Lerngeschwindigkeit. Zusätzlich zu den normalen Übungsfahrten sind 12 verpflichtende Sonderfahrten zu absolvieren. Diese umfassen drei mal 45 Minuten Fahrt bei Nacht oder Dämmerung, vier mal 45 Minuten Autobahnfart sowie fünf mal 45 Minuten Fahrt auf Bundes- oder Landstraßen. Es ist empfehlenswert, die letzte Fahrstunde zeitlich dicht vor der Prüfung zu absolvieren. Viele Fahrlehrer simulieren mit Ihnen in den letzten Fahrstunden die Prüfungssituation.

3. Die praktische Führerscheinprüfung

Die praktische Prüfung beginnt mit einigen theoretischen Fragen zum Auto beispielsweise wie die Profiltiefe der Reifen gemessen oder wo der Ölstand kontrolliert wird. Danach beginnt die eigentliche praktische Prüfung. Anders als bei einer Fahrstunde kommen die Anweisungen zu den Grundfahraufgaben vom Prüfer. Haben Sie etwas nicht verstanden, sollten Sie sofort nachfragen, das ist nicht verboten. Wichtig ist nur, dass Sie sich an die Verkehrsregeln halten und eine sichere Fahrt absolvieren. Dazu gehört unter anderem das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung und umsichtiges Fahren.

Die Fahrt beginnt und endet in der Regel auf dem Gelände der von Ihnen gewählten Prüfinstitution. Begehen Sie während der Prüfung einen Fehler, der zum vorzeitigen Ende der Prüfung führt, wird die Prüfung sofort beendet und Ihr Fahrlehrer fährt zurück zum Prüfungsgelände. Der Prüfer wird mit Ihnen die Prüfungsfahrt auswerten und Ihnen mitteilen, was Sie an Ihrem Fahrverhalten noch verbessern müssen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie in der Regel gleich Ihren Führerschein und dürfen theoretisch in ein anderes Auto steigen und losfahren. Eine Ausnahme bildet Berlin, wo Sie zunächst einen Nachweis der Fahrberechtigung (VNF) erhalten und den Kartenführerschein zugeschickt bekommen.

4. Die Probezeit

In den ersten zwei Jahren nach Erhalt des Führerscheins befinden Sie sich in der Probezeit. Dies bedeutet, dass Sie mit strengeren Sanktionen zu rechnen haben, wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Außerdem gelten für Sie strengere Regelungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass für Fahranfänger in der Probezeit die 0,0 Promille-Grenze gilt. Erst wenn Sie die Probezeit überstanden haben, dürfen Sie mit bis zu 0,49 Promille Autofahren. Sollten Sie an einem Unfall beteiligt sein, wirkt sich allerdings auch ein niedriger Blutalkoholwert auf die Schuldverteilung aus.

Auch Geschwindigkeitsverstöße und Unfälle werden deutlich schwerer geahndet. Während der Probezeit dürfen Sie maximal einen B-Verstoß haben (Ordnungswidrigkeiten). Ein zweiter B-Verstoß oder ein A-Verstoß (Straftat) führen mindestens zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Je nach Schwere des Verstoßes kann aber auch ein Aufbauseminar und ein Entzug der Fahrerlaubnis die Folge sein.

Grund für die Probezeit, die erst 1986 eingeführt wurde, waren viele Unfälle mit Fahranfängern. Die strengeren Regeln in dieser Phase sollen diese Unfälle verhindern und zu einer umsichtigen Fahrweise der Fahranfänger führen.

5. Extra-Kosten, wenn Sie durchfallen

Eine nicht bestandene Prüfung in der Theorie oder Praxis darf wiederholt werden. Dabei fallen die Prüfungsgebühren erneut an. Im Falle der theoretischen Prüfung kann sich auch die praktische Prüfung verschieben, wenn beide dicht hintereinander geplant waren. Lassen Sie sich demnach genügend Zeit zwischen den Terminen zum Theorie- und Praxistermin, sodass kein Engpass im Falle eines Nichtbestehens entsteht.

Bestehen Sie die Theorieprüfung nicht, können Sie diese nach einer Frist von zwei Wochen wiederholen. Fallen Sie bei der praktischen Fahrprüfung durch, müssen Sie ebenfalls eine Wartezeit von etwa 14 Tagen einplanen. Zudem empfiehlt es sich, einige Extrafahrstunden zu nehmen. Die theoretische Prüfung darf dabei nicht mehr als zwölf Monate her sein, ansonsten muss auch diese wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung erhöht natürlich auch die Kosten für den Führerschein. Solange der Prüfantrag gültig ist, dürfen Sie beide Prüfungen so häufig wiederholen wie nötig.

6. Kombiführerschein

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Führerscheine zu kombinieren. Generell hat dies Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Geldersparnis
  • Weniger Fahrstunden
  • Nur einmal Theorieunterricht
  • Grundgebühr fällt nur einmal an
  • Weniger Zeitaufwand für beide Führerscheine
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Lichtbild fallen nur einmal an

Nachteile

  • Höherer Druck bei der Prüfung
  • Für Fahranfänger schwieriger, da die Praxiserfahrung noch fehlt

Zum einen gibt es die Kombination der Führerscheinklassen B und BE. Diese umfassen den PKW-Führerschein bis 3,5 Tonnen sowie den Führerschein zum Führen eines PKW mit Anhänger. Es darf auch die Klasse B mit A kombiniert werden. Sollten Sie schon einen Zweiradführerschein besitzen und in diesem Bereich durch eine Klasse mit mehr Geschwindigkeit und Motorpotenz „aufstocken“ wollen, ist dies mit weniger Theorie- und Praxisstunden möglich.

7. Der internationale Führerschein

Wenn Sie in Deutschland einen Führerschein machen, bekommen Sie einen EU-weit gültigen Führerschein im Scheckkartenformat. Damit dürfen Sie europaweit Fahrzeuge der Klasse führen, deren Führerschein Sie besitzen

Wenn Sie in die USA reisen und dort selbst fahren wollen, sollten Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Dies ist unkompliziert und kostet etwa 20 bis 25 Euro. Haben Sie noch einen deutschen Führerschein im Papierformat, müssen Sie zusätzlich den EU-Scheckkartenführerschein beantragen, da der internationale Führerschein nur in Kombination mit dem EU-Führerschein gültig ist. Dies kostet noch einmal etwa 25 Euro.

Liegt der Wohnsitz dauerhaft in Deutschland, der Führerschein wurde allerdings im Ausland gemacht, ist ein Umschreiben notwendig, um weiterhin ein Kfz zu führen. Ist er in einem Nicht-EU-Land ausgestellt, haben Sie dafür sechs Monate Zeit. Ob Sie dafür eine Prüfung ablegen müssen, hängt vom Land ab, in dem Sie Ihren Führerschein gemacht haben.