Wie verhalte ich mich richtig bei einem Autounfall?

Kaum etwas schockt mehr, als in einen Autounfall verwickelt zu sein. Auch wenn es schwer fällt, ist richtiges Handeln dabei umso wichtiger und kann sogar Leben retten.

15.03.2014

Unfallverhalten
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Über 32 Millionen Autofahrer, über 2,4 Millionen Unfälle im Jahr. Allein diese Zahl macht deutlich: Pro Tag kommt es zu knapp 6.600 Unglücken. Darin sind nur polizeilich erfasste Unfälle enthalten. Die Fälle, in denen sich die Beteiligten selbst einigen konnten, werden dabei ausgeschlossen. Es kann jeden unschuldigen Fahrzeugbesitzer treffen – auch die, die sich stets vorsichtig und defensiv im Straßenverkehr bewegen. Viele wissen dann nicht, wie sie sich nach einem Unfall korrekt zu verhalten haben, der Erste-Hilfe-Kurs liegt auch schon Jahrzehnte zurück und in Panik vergisst man schnell die einfachsten Sachen.

Dabei ist richtiges Unfallverhalten nicht nur selbstverständlich, sondern kann unter Umständen sogar Leben retten. In unserem Magazin informieren wir über das ideale Unfallverhalten sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden. Wir widmen uns ebenso dem Unfall mit Wild und klären über die rechtliche Lage auf, wenn Fahrerflucht, Helmpflicht bei Krafträdern oder unterlassene Hilfeleistung im Gespräch sind.

1. Lebensrettendes Unfallverhalten

Schlechte Wetterverhältnisse wie Nebel oder Eis, riskante Überholmanöver, das Übersehen der roten Ampel, angetrunkene Autofahrer, Falschfahrer: Die Liste der Unfallursachen ist lang und kein Autofahrer ist vor einem plötzlich Unfall gefeit. Die schwersten Unfälle sind die, bei denen Personen zu Schaden kommen. Selbst wenn das Opfer der Verursacher ist, legt § 323c des Strafgesetzbuches eindeutig fest, dass Hilfe geleistet werden muss. Hilfe bezeichnet dabei nicht nur mögliche Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie sie bei Schwerstverletzten nötig sind, auch schon das Anrufen vom Rettungsdienst zählt dazu.

Kommt es zu einem Unfall mit Verletzten, zeichnet sich das richtige Unfallverhalten durch eine schnelle, aber gut überlegte Handlungsfolge aus. Menschenleben retten hat oberste Priorität, gerade deshalb sollten Autofahrer nicht panisch versuchen, sich um die Opfer zu kümmern, sondern nachfolgende Fahrzeuge mithilfe der Warnblinkanlage und des Warndreiecks warnen. Andernfalls können diese zusätzlich in den Unfall verwickelt werden. Seit dem 1.Juli 2014 ist auch das Mitführen der Warnweste Pflicht – diese anzuziehen, bevor man aus dem Auto steigt, schützt Sie vor Gefahren.

Aufstellen des Warndreiecks

  • Stadtverkehr: 50 Meter entfernt
  • Landstraße: 100 Meter entfernt
  • Autobahn: 200 Meter entfernt

Das korrekte Unfallverhalten erfordert ein schnelles Erfassen von Verletzten. Wie viele Personen brauchen Hilfe? Kann die Hilfe selbst übernommen werden oder muss sofort der Rettungsdienst geholt werden? Falls der Notruf nötig ist, sollten sich Anrufer auf die W-Fragen stützen und Rückfragen abwarten.

  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welche Verletzungen?
  • Wer ruft an?

Doch nicht nur der Rettungsdienst, auch die Polizei muss informiert werden. Diese wird die Unfallstelle absichern, alle Daten aufnehmen, den Unfallhergang dokumentieren und skizzieren und Fahrzeugteile von der Fahrbahn räumen. Zum Unfallverhalten gehört ebenfalls, dass die Versicherung so schnell wie möglich über den Unfall informiert wird und einen Unfallbericht erhält.

2. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Der Erste-Hilfe-Kurs musste zwar vor dem Erhalt des Führerscheins absolviert werden, doch wissen viele Fahrer nach einer gewissen Zeit nicht mehr, wie die Erste Hilfe für verletzte Personen konkret aussieht. Anbieter wie die Johanniter, die Malteser, DRK oder andere stellen sowohl Grund- als auch Auffrischungskurse zur Verfügung, mit denen sich Autofahrer für den Ernstfall rüsten können. Auf diese Weise wiederholen sie die Herz-Lungen-Wiederbelebung, erfahren, dass der Betroffene bei einer Blutstillung immer liegen sollte und wie ein Druckverband effektiv angebracht wird. Auch wann die stabile Seitenlage erforderlich ist und wie sie hergestellt wird, sollte im Gedächtnis sein.

3. Unfall mit Sachschaden

Bei einem Unfall mit Sachschaden kommt es darauf an, ob sich der Gegner vor Ort befindet oder abwesend ist. Wenn es zu einem Zusammenstoß im laufenden Straßenverkehr kommt, sollten auch hier wieder Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnweste angezogen und Warndreieck aufgestellt werden. Im Weg liegende Fahrzeugteile müssen von der Fahrbahn entfernt werden.

Handelt es sich um einen Schaden von weniger als 500 Euro, ist das Anrufen der Polizei nicht nötig. Der Unfallhergang kann zusammen mit allen Beteiligten skizziert und Kontakt- und Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Kann jedoch die Schuldfrage nicht geklärt werden, entfernt sich der Gegner unerlaubt oder sind mehr als zwei Autos vom Unfall betroffen, sorgt die Polizei hier für einen gerechten Verlauf.

Ist der Geschädigte nicht am Unfallort, weil man zum Beispiel beim Ausparken ein anderes Auto geschrammt hat, erfordert dies ein anderes Unfallverhalten. Hier muss eine halbe Stunde gewartet werden, bevor man sich vom Unfallort entfernen darf (StvO § 34, Abs. 6b). Hinterlässt man dann keinen Zettel mit seinen Daten, macht man sich strafbar.

4. Unfall mit Wild

Bei der Kollision mit Wild hängt das richtige Unfallverhalten von der Größe und Art des Tieres ab. Ist es tot, muss nach dem Einschalten des Warnblinkers und dem Aufstellen des Dreiecks die Polizei verständigt werden. Diese kümmert sich auch um die Benachrichtigung des zuständigen Forstamtes. Machen Sie, wenn möglich, Fotos vom Schaden am Auto und skizzieren Sie den Unfallhergang, damit Sie bei der Versicherung alles beweisen können.

5. Unfall mit dem Motorrad

Kommt es zu einem Unfall mit einem Motorrad, gelten gesonderte Bestimmungen. Bei Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 Kilometern pro Stunde muss ein Schutzhelm getragen werden (StvO § 21a, Abs. 2). Wer gegen die seit 1976 bestehende Helmpflicht verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen – bei Unfällen fällt die Strafe höher aus. Selbst wenn der Motorradfahrer keine Schuld am Zusammenstoß hat, wird er automatisch durch den fehlenden Schutzhelm zum Mitschuldigen erklärt; laut ADAC trägt er eine Mithaftung von bis zu 30%.

Entfernen vom Unfallort ist erlaubt,

  • um den Schaden bei der Polizei zu melden
  • um bei Verletzung nach Hilfe zu suchen
  • um sich um einen Verletzten zu kümmern
  • um die Gefahrenquelle zu beseitigen
  • wenn nur das eigene Auto beschädigt ist
  • Ansonsten: bis zu 3 Punkten in Flensburg, Geldbußen, Führerscheinentzug, Gefängnisstrafe, Versicherungsschutz entfällt

Hilfeleistung muss gegeben werden, wenn

  • psychische und physische Kräfte es zulassen
  • sich nicht selbst geschadet wird (bspw. durch Infektionsgefahr)
  • keinem anderen geschadet wird
  • keine andere Hilfe vor Ort ist
  • Ansonsten: Geldbuße, Freiheitsstrafe

Hat der Unfallwagen einen Totalschaden erlitten, müssen sich Autobesitzer zusätzlich zum Unglück auch noch mit der Versicherung und der Entsorgung beschäftigen. Professionelle Ankaufunternehmen wie wirkaufendeinauto.de nehmen ihren Kunden diese Last ab, indem sie das Unfallauto sofort ankaufen und sich anschließend um die Abmeldung bei der Zulassungsstelle und die fachgerechte Entsorgung des Autos kümmern.