Abgelaufener TÜV kann teuer werden

Ein verpasster TÜV-Termin sorgt schnell für Geldstrafen. Hier erfährst Du wie hoch sich diese belaufen und woran Du erkennst, wann Du zur Hauptuntersuchung musst.

16.06.2014

TÜV überziehen
Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

Der nächste TÜV ist wieder fällig. Jeder Autobesitzer weiß, was damit gemeint ist: Der große Check durch qualifizierte Begutachter, die entscheiden, ob das Fahrzeug weitere zwei Jahre auf deutschen Straßen unterwegs sein darf oder nicht. Denn laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO § 29 Abs. 1) muss die Hauptuntersuchung in regelmäßigen Intervallen stattfinden, um die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten – das gilt bereits seit 1951.

Wir haben für Dich Informationen zum TÜV recherchiert. In unserem Magazin kannst Du unter anderem nachlesen, warum es den Technischen Überwachungsverein gibt, welche Kriterien ein Auto erfüllen muss, um die heißbegehrte Plakette zu erhalten und wie diese gelesen werden muss.

1. Von explodierenden Dampfkesseln zu fahrtüchtigen Autos

Was heute manch einem Autofahrer Nerven kostet, fing in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit zerknallenden Dampfkesseln an. Zur Zeit der Industrialisierung kam es bei Dampfmaschinen immer häufiger zu Unfällen durch explodierende Kessel, sodass deren Besitzer Dampfkessel-Überwachungs- und Revisionsvereine, kurz DÜV, gründeten. Der Grundstein für den heutigen TÜV war gelegt. Durch die regelmäßige technische Überprüfung konnte die Unfallzahl erfolgreich gesenkt werden. Mit der Entstehung und der Weiterentwicklung der Automobilindustrie wurden die Aufgaben des heutigen Technischen Überwachungsvereins immer größer.

Heute ist die Hauptaufgabe des TÜVs, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das geschieht unter anderem im Bereich der Fahrzeugüberwachung und des Fahrerlaubniswesens. Die Hauptuntersuchung ist die bekannteste Aufgabe, weshalb umgangssprachlich beim PKW immer wieder die Rede von „TÜV haben“ ist. Der Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen und Firmen ist in der Bundesrepublik in fünf Bereiche gegliedert. Neben dem eigenständigen TÜV Nord, dem TÜV Rheinland und dem TÜV Süd, die im Wettbewerb zueinander stehen, gibt es noch die konzernunabhängigen TÜVs Thüringen und Saarland.

2. TÜV fällig – was heißt das?

Für Neuwagen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, für Gebrauchte nach 24 Monaten fällig. Ob in einer freien Werkstatt, in der Vertragswerkstatt oder durch externe Prüfer ist dabei unbedeutend. Die Gutachter müssen auch nicht zwangsweise zum TÜV gehören, sondern können auch beispielsweise von der Dekra, KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger) oder der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) kommen. Das Fahrzeug wird bei der Begutachtung präzise und nach standardisierten Kriterien überprüft.

Im Folgenden erhälst Du einen Überblick dazu, auf welche Elemente bei der Untersuchung besonders geachtet wird:

  • Unfall- oder Korrosionsschäden
  • Ölaustritt aus Motor, Getriebe, Achsenantrieb
  • Ausreichende Profiltiefe
  • Genug Kühlflüssigkeit und Frostschutzmittel
  • Intakte Bremsbeläge und -scheiben
  • Spiel und Geräusche bei der Lenkung
  • Funktionierende Elektronik
  • Lichtsystem intakt
  • Ausreichend Luftdruck
  • Heile Scheiben
  • Sauberer Innenraum
  • Sitze verstellbar
  • Zurückziehende Sicherheitsgurte
  • Warndreieck, Verbandskasten
  • Warnweste (ab 01.07.2014)

3. Die TÜV-Plakette

Sind alle Kriterien erfüllt, erhält das Fahrzeug am hinteren Nummernschild die Plakette. Übrigens werden bei der TÜV-Begutachtung meistens die Beleuchtung, ein Ölverlust oder die Bremsbauteile beanstandet. Die HU-Plakette, die im Volksmund TÜV-Plakette genannt wird, besteht aus einem Innen- und einem Außenkreis. Der innere Kreis enthält das Jahr, in dem die nächste Untersuchung fällig ist. Der äußere Kreis zeigt die zwölf Monate entgegen des Uhrzeigersinns an. Dabei steht der Monat, in dem die Gültigkeit abläuft, ganz oben. Für April wäre das beispielsweise die vier. Die schwarze Markierung schließt die 12 ein und dient als eine Art Uhrzeiger, sodass neben der Färbung der Plakette das Ablaufdatum auf einen schnellen Blick erkannt werden kann.

Für den Ablaufmonat April steht die schwarze Färbung also auf vier Uhr. Die Farben der Plakette sind in jedem Jahr unterschiedlich und werden in der Reihenfolge braun, rosa, grün, orange, blau und gelb wiederholt. Seit dem Jahr 2010 gibt es keine zusätzliche Plakette für die Abgasuntersuchung mehr. Diese fällt nun mit der HU zusammen.

4. Gebühren und Bußgeld beim TÜV

Die Kosten für die Hauptuntersuchung sind regional unterschiedlich. Pro Begutachtung betragen die Kosten etwa 125 Euro. Wenn die Plakette ihre Gültigkeit verliert und der Fahrzeugbesitzer sich noch keine neue besorgt hat, muss er im Falle einer Kontrolle das Portemonnaie zücken. Zudem kann es mit abgelaufener HU-Plakette bei der Verwicklung in einen Unfall Probleme mit der Versicherung geben.

Kosten für eine ungültige Plakette:

  • 2 bis 4 Monate abgelaufen = 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate abgelaufen = 25 Euro
  • länger als 8 Monate abgelaufen = 60 Euro, 1 Punkt

Darüber hinaus kann bereits in den ersten beiden Monaten nach dem Überziehen des TÜV ein Verwarngeld anfallen. Die Erhebung des Verwarngeldes liegt im Ermessen des Beamten, der Dich mit der abgelaufenen Plakette erwischt.

Ist die Hauptuntersuchung länger als zwei Monate abgelaufen, musst Du einen Zuschlag von 20% auf die HU-Gebühren zahlen.