Wenn im Straßenverkehr ein Unfall passiert, ist der Schreck oft groß. Auch wenn dabei keine Person verletzt wird, stellt ein Autounfall eine extrem stressige Situation dar. Viele Menschen sind in einem solchen Moment überfordert und wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten. Empfiehlt es sich beispielsweise in jedem Fall, die Polizei zu rufen? Und welche Informationen werden von anderen Beteiligten für die Versicherung benötigt? Dies sind nur zwei der typischen Fragen, die nach einem Verkehrsunfall auftreten.
Grundsätzlich gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt sowie umsichtig zu handeln. Bei wirkaufendeinauto.de erfährst Du, wie Du Dich am Unfallort richtig verhältst. Anschließend erklären wir, worauf es bei der Dokumentation für die Versicherung ankommt. Zusätzlich wird erläutert was zu tun ist, wenn Du Zeuge eines Unfalls wirst und wie hoch die Strafen für eine Missachtung der Regeln ausfallen.
1. Unfallort möglichst schnell absichern
Nach einem Verkehrsunfall hat die Absicherung der Unfallstelle oberste Priorität: Einerseits wird auf diese Weise Dein eigener Schutz sowie der von weiteren Fahrzeuginsassen beziehungsweise Unfallbeteiligten gewährleistet. Andererseits bewahrst Du am Unfallort vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer davor, mit dem stehenden Fahrzeug zusammenzustoßen.
Dazu schaltest Du zuerst die Warnblinkanlage Deines Autos an. Anschließend legst Du Deine Sicherheitsweste an und stellst das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Im Stadtverkehr genügt in der Regel ein Abstand von 50 Metern. Auf Landstraßen stellen 100 Meter eine gute Orientierung dar. Da die Geschwindigkeit auf Autobahnen noch höher ist, werden hier etwa 200 Meter benötigt.
Fallen die Schäden am Kraftfahrzeug geringfügig aus, manövrierst Du dieses möglichst zeitnah aus der Gefahrenzone. Bei starken Schäden empfiehlt es sich hingegen, das Vehikel nicht mehr zu bewegen. In diesem Fall bringst Du Dich abseits der Fahrbahn – auf Autobahnen beispielsweise hinter der Leitplanke – in Sicherheit. Im Anschluss wartest Du ab, bis der Unfall von behördlicher Seite erfasst wurde.
Als Unfallbeteiligter fährst Du keinesfalls einfach weiter. Fahrerflucht zieht teilweise harte Repressalien nach sich. In besonders schweren Fällen sind nach § 142 StGB auch Freiheitsstrafen möglich, wobei hohe Bußgelder eher den Regelfall darstellen.
2. Polizei und Rettungsdienst verständigen
Bevor Du einen Notruf absetzt, verschaffst Du Dir einen Überblick über die Situation. Bei der Unfallschilderung gegenüber dem Rettungsdienst sind vor allem die folgenden fünf W-Fragen von Bedeutung:
- Wo hat der Unfall stattgefunden?
- Was ist genau passiert?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Welche Arten von Verletzungen sind vorhanden?
- Wer hat den Unfall gemeldet?
Nachdem die Fragen beantwortet wurden legst Du nicht direkt auf. Stattdessen wartest Du eventuelle Rückfragen ab. Zur Bestimmung des Standorts auf Autobahnen oder Landstraßen dienen Kilometer- beziehungsweise Stationszeichen.
Auch bei geringen Schäden ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, da diese den Unfall protokolliert und gegebenenfalls Beweise dokumentiert. Falls Du für den Verkehrsunfall verantwortlich bist und als Beschuldigter vernommen wirst, besteht die Möglichkeit, vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Achte bei der Erstellung des Polizeiprotokolls darauf, dass auch vor dem Unfall vorhandene Schäden am anderen Unfallwagen aufgenommen werden. Die Pflicht, eine Anerkenntnis zu unterschreiben, besteht übrigens selbst im Fall einer Alleinschuld nicht.
Die 112 und die 110 sind kostenlos und rund um die Uhr über jede Notrufsäule, jede Telefonzelle sowie jedes Smartphone zu erreichen.
Erste Hilfe bei Verletzten leisten
Jede Person in Deutschland ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Darunter werden lebensrettende Sofortmaßnahmen verstanden, deren Erlernen für jedermann möglich ist. Vermeide jedoch blinden Aktionismus. Zunächst beurteilst Du, wer am dringendsten auf Hilfe angewiesen ist. Erst danach beginnst Du damit, geeignete Maßnahmen – zum Beispiel Wiederbelebungsversuche oder das Stillen von Blutungen – zu ergreifen. Das Auffrischen Deiner Kenntnisse mittels eines Erste-Hilfe-Kurses ist jederzeit möglich. Diese werden von verschiedenen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz angeboten.
3. Kontaktdaten für die Versicherung notieren
Damit es beim Melden des Schadens keine Probleme mit der Versicherung gibt, schreibst Du die Daten aller Unfallbeteiligten auf. Zur Herausgabe ist Dein Gegenüber ebenso gesetzlich verpflichtet wie Du selbst. Falls sich eine der Parteien weigert, ihre Daten anzugeben, macht sie sich strafbar. Die folgenden Informationen sind dabei zu erfassen:
- Name, Anschrift, Versicherer sowie Vertragsnummer des Unfallgegners
- Kennzeichen, Marke und Modelle aller beteiligten Autos
- Genaue Unfallzeit und Unfallort
- Namen und Adressen von Zeugen (wenn vorhanden)
- Name und Dienststelle eintreffender Polizeibeamter
Zusätzlich empfehlen wir Dir, Fotos vom Unfallort sowie den beteiligten Fahrzeugen aus möglichst vielen Perspektiven anzufertigen. Die Aufnahmen dienen im Zweifelsfall als Beweis. Fotografiere ebenfalls Spuren des Unfalls sowie Faktoren, die diesen eventuell ausgelöst haben, zum Beispiel Schnee auf der Fahrspur oder ein tiefes Schlagloch.
Wenn Du und Dein Unfallgegner sich dagegen entscheiden, die Polizei zu rufen, fertigst Du nach Möglichkeit einen Europäischen Unfallbericht mit Skizze und Protokoll an. Das Schriftstück ist von beiden Parteien zu unterschreiben und hält den Vorfall genau fest. Die Schuldfrage wird in dem Dokument jedoch nicht geklärt.
Zuständige Versicherung(en) kontaktieren
In der Regel streben Unfallbeteiligte eine schnelle Erstattung der anfallenden Kosten an. Dazu informierst Du Deine eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die Autohaftpflichtversicherung Deines Unfallgegners. Verfügst Du zusätzlich über eine Rechtschutzversicherung, setzt Du auch diese in Kenntnis über die Geschehnisse.
Falls Du der Geschädigte bist hast Du Anspruch auf einen Gutachter, welcher das Ausmaß der Schäden beurteilt. Bei einem von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter wird das Dokument fast immer anstandslos und zügig akzeptiert. Lässt Du dagegen ein unabhängiges Gutachten anfertigen, kommt es oftmals zu Kürzungen. Hier ist ein Einklagen eventueller Fehlbeträge notwendig, was sowohl Zeit als auch Nerven kostet.
Meist schickt Dir die gegnerische oder die eigene Versicherung einen Fragebogen zu, der mit größter Sorgfalt auszufüllen ist. Dieser dient nämlich als Entscheidungsgrundlage für eine spätere Kostenerstattung. Falls Du bereits einen Anwalt beauftragt hast, gibt dieser Dir Ratschläge bezüglich der Fragen oder beantwortet sie sogar für Dich.
4. Das ist als Unfallzeuge zu beachten
Auch wenn Du nicht direkt beteiligt bist, gibt es bei einem Verkehrsunfall einige Dinge zu beachten. So ist auf mehrspurigen Fahrbahnen bereits dann eine sogenannte Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr zähflüssig fließt – beispielsweise bei Schritttempo. Schließlich kommt es im Notfall auf jede Sekunde an. Falls Du auf dem linken Fahrstreifen unterwegs bist, weichst Du nach links aus. Für alle anderen Spuren gilt ein Ausweichen nach rechts.
Als Unfallzeuge bist Du ebenfalls dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Anderenfalls begehst Du eine Straftat, die als „unterlassene Hilfeleistung“ bezeichnet wird. Laut dem geltenden Verkehrsrecht handelt es sich dabei nicht um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Im schlimmsten Fall erwartet Dich hier eine Freiheitsstrafe. Kümmert sich hingegen bereits jemand um die Verletzten, ist das Anhalten und Hilfe Leisten keine Pflicht.
Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, prüfst Du in regelmäßigen Abständen Deinen Verbandskoffer auf Vollständigkeit.
Wenn Du an einem Autounfall vorbeifährst, sind alle Aktionen zu unterlassen, die zu einer Behinderung der Einsatzkräfte führen. Dazu gehört zum Beispiel das langsamere Fahren, damit eine bessere Sicht auf die Geschehnisse möglich wird. Das Erstellen von Bildern beziehungsweise Videos eines Unfalls ist sogar strengstens verboten.
5. Fazit: Die Regeln sind eindeutig
Um nach einem Autounfall richtig zu handeln, merkst Du Dir lediglich wenige Regeln. Als Beteiligter stellt die Absicherung der Unfallstelle die wichtigste Aufgabe dar. Egal, ob Dein Auto in den Verkehrsunfall verwickelt war oder Du lediglich Zeuge bist: Es besteht eine Pflicht zur Erstversorgung von Verletzten. Damit der Schaden möglichst stressfrei reguliert wird, sind die Daten des Unfallgegners zu sammeln. Unbeteiligte haben zudem daran zu denken, rechtzeitig eine Rettungsgasse zu bilden. Kommt es zu Verstößen dieser Vorgaben, sind Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen die Folge.