Ob Du einen Autoverkauf oder seinen Erwerb planst: Eine Probefahrt ist dabei einer der wichtigsten Punkte, der auf keinen Fall unterschätzt werden darf. Auf diese Weise bekommst Du ein erstes Fahrgefühl für das neue Auto oder überzeugt den Interessenten vom Kauf.
Doch eine ideale Probefahrt bedarf im Vorfeld sowohl beim Verkäufer als auch beim neuen Besitzer einer gründlichen Vorbereitung und Organisation. In unserem Magazin erfährst Du, wie Du die Fahrt am besten planst und worauf Du besonders zu achten hast.
Zudem klären wir über die beste Fahrtstrecke und über die wichtigsten Haftungsgrundlagen auf, damit Du im Falle eines Missgeschickes oder eines Zusammenstoßes rechtlich abgesichert bist. Ob Du nun ein Auto kaufst oder verkaufst, mit unserer Checkliste für die Probefahrt hast Du alle relevanten Punkte auf einen Blick.
1. Autoverkauf: Die Probefahrt mit dem potenziellen Käufer
Wenn Du Dein Auto verkaufst und dazu ein Inserat geschaltet hast, werden sich unter Umständen viele Interessenten melden. Hier ist zunächst einige Organisation gefragt, um die Termine mit den Käufern zu koordinieren. Es empfiehlt sich, für jede Besichtigung mindestens eine Dreiviertelstunde einzuplanen, wovon die Probefahrt etwa zwei Drittel einnimmt.
Die Vorbereitung
Bevor der Interessent erscheint, ist es sinnvoll den Wagen gründlich zu säubern und persönliche Gegenstände auszuräumen. Fällt die Sauberkeit des PKW beim ersten Eindruck auf, erhöht dies nicht nur den subjektiven Wert des Autos, sondern lässt den Käufer meist unbewusst sorgsamer mit dem Fahrzeug umgehen.
Sammle die wichtigsten Dokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Bescheinigungen der letzten HU- und AU-Untersuchung, Rechnungen, Belege und Service-Heft zusammen, um diese auf Verlangen sofort vorzuzeigen. Informiere Dich vorher, ob eine Probefahrt bei Deiner Versicherung abgedeckt ist. Ebenfalls solltest Du bereits eine Probefahrtvereinbarung vorbereitet haben, die die Haftungsgrundlagen konkret festlegt. So bist Du abgesichert, wenn ein Unfall bei der Probefahrt passiert.
Solche Vordrucke sind kostenlos im Internet zu erhalten und werden nur noch von beiden Parteien ausgefüllt und unterzeichnet – idealerweise mit Dauer und Strecke der Probefahrt. Letztere sollte im Vorfeld so geplant werden, dass sie möglichst viele verschiedene Abschnitte beinhaltet. So wird der Wagen sowohl auf der Autobahn als auch auf Landstraßen und Feldwegen getestet. Folgende Checkliste hilft Dir bei der Vorbereitung der Probefahrt:
- Wagen aufbereiten
- circa 20-30 Minuten pro Fahrt einplanen
- alle relevanten Dokumente bereit halten
- Probefahrtvereinbarung vorbereiten
- Strecke planen
Die Fahrt
Ist die Vorbereitung abgeschlossen und der Interessent vor Ort und bereit zur Probefahrt, sollte zum einen die Vereinbarung ausgefüllt werden, zum anderen lässt Du Dir vor der Fahrt Führerschein und Personalausweis zeigen.
Wird keine Fahrerlaubnis vorgelegt und Du lässt den Kaufwilligen dennoch probefahren, machen Du Dich laut Straßenverkehrsgesetz (StvG) § 21 Abs. (1) 2 strafbar und wirst im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Lässt Du den Interessenten alleine fahren, kläre ihn im Vorfeld über mögliche Eigenheiten Deines Fahrzeug auf. So gehst Du Risiken aus dem Weg und läufst nicht Gefahr, dass Dir möglicherweise ein Täuschungsversuch unterstellt wird. Lass Dir einen Pfand wie etwa den Personalausweis aushändigen und vereinbare ein Zeitlimit. Die Fahrt selbst sollte idealerweise im Hellen und außerhalb der Hauptverkehrszeiten stattfinden, sodass sich der Käufer besser auf das Auto konzentriert.
Wenn Du zusammen mit dem Fahrer die Probefahrt durchführst, stehst Du ganz nebenbei für wichtige Fragen zur Verfügung. Außerdem kannst Du spezielle Handhabungen erklären und auf eine sichere Fahrweise achten. Fährt Dir der Interessent zu riskant, hast Du das Recht die Fahrt abzubrechen. Werden Bußgeldbescheide fällig, kannst Duanhand der vorherigen Vereinbarung beweisen, dass es sich um eine Probefahrt handelte und Du nicht der Fahrzeugführer warst. Während der Fahrt gelten also folgende Regeln:
- Vereinbarung ausfüllen
- Führerschein prüfen
- mögliche Eigenheiten erwähnen
- Pfand geben lassen
- Zeitlimit setzen
2. Wenn Du der Käufer bist: Probefahrt mit dem Wunschauto
Nimmst Du eine Probefahrt in Anspruch, liegt Dein Fokus auf anderen Aspekten. Zwar ist hier ebenfalls die richtige Tages- und Verkehrszeit wichtig, aber der Blick sollte während der Fahrt auch speziell auf die elementaren Funktionen wie blinken, kuppeln oder bremsen gerichtet sein. Im Vorfeld werden die Details des Fahrzeugs begutachtet: Achte auf das Zulassungsjahr, den Kilometerstand, wann die nächste HU fällig ist und ob Besonderheiten angegeben worden sind.
Bevor es zur Probefahrt kommt, prüfst Du die Probefahrtvereinbarung, die Dir ausgehändigt wird. Normalerweise beinhaltet diese eine Befreiung des Interessenten von jeglichen Haftungsansprüchen, solange keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Im Auto ist es ratsam, zuerst Sitze, Hupe und Spiegel zu überprüfen. Auch die Elektrik sollte gründlich geprüft werden: Dazu gehören Blinker, Fensterheber, Radio und Ähnliches.
Wenn die Fahrt losgeht, achtest Du auf die Kupplung – ist ein Rasseln zu hören, ist vermutlich das Kupplungsdrucklager defekt, ein Kratzen bei der Gangschaltung hat seine Ursache wahrscheinlich bei verschlissenen Synchronringen. Einen beschädigten Katalysator erkennst Du zum Beispiel am klappernden Auspuff.
Teste alle Leuchten und Kontrolllampen und führe einen Bremsen-Check durch. Dazu trittst Du auf einer unbefahrenen Straße das Bremspedal bei Tempo 40 und lässt das Lenkrad los. Der Wagen darf nicht ausbrechen, ansonsten sind die Bremsscheiben, -beläge oder der Bremskolben auszutauschen. Wenn Du die Handbremse bei Schritttempo anziehst, sollten die Hinterräder bei intakten Bremsbelägen und Handbremsseilen sofort blockieren. Die Lenkung darf ohne Führung nicht nach rechts oder links ziehen. Diese Checkliste verschafft Dir einen Überblick:
- Vereinbarung überprüfen
- Bedienungstest (Kupplung, Sitz, Hupe, Spiegel etc. testen)
- Betriebsstoff-Check (Stand Motoröl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit)
- Kontrolllampen & Kupplung prüfen
- Spur checken (Testen der Lenkung bei gerader Spur)
- Brems-Check (Vollbremsung)
- Elektrik überprüfen (Testen von Radio, Blinker, Fensterhebern etc.)
- Durchschalten und Vollgas testen
- ABS- & Lenkgetriebe prüfen
3. Kennzeichen für die Probefahrt
Eine richtige Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr ist nur mit einem zugelassenen Fahrzeug erlaubt. Eine Probefahrt ohne Kennzeichen ist ein Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Spezielle Kennzeichen für eine Probefahrt gibt es für Privatpersonen nicht. Bietest Du ein abgemeldetes Auto zur Probefahrt an, besorgst Du dafür am besten Kurzzeitkennzeichen. Dafür benötigst Du einen gültigen HU-Bericht, die elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen sowie die Zulassungbescheinigung Teil I und Teil II.