Mietwagen: Was Sie beim Automieten beachten sollten

Ihr Fahrzeug muss demnächst in die Werkstatt oder Sie wollen sich im Urlaub ein Auto mieten? Erfahren Sie hier, welche Besonderheiten es bei einer Autovermietung gibt.

16.06.2014

MIetwagen
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Ob der Ferrari als Fahrgeschenk, ein Transporter zum Umzug, der Kombi im Urlaub für die ganze Familie oder ein Überbrückungsfahrzeug während einer Reparatur: Ein Mietwagen lohnt sich in vielen Fällen, vor allem dann, wenn kein eigenes Fahrzeug in der gewünschten Größe oder Ausstattung zur Verfügung steht. In unserem Magazin klären wir über die verschiedenen Mietwagentypen auf.

Worauf sollten Sie bei einer Autovermietung achten und lohnt sich ein Mietwagen Vergleich? Kann man ein Auto bereits mit Fahrer mieten, wenn kein eigener Führerschein vorhanden ist? Welche Tankregeln gelten, was Sie bei der Versicherung beachten müssen und worauf Sie bei der Übergabe Wert legen sollten, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber rund um das Thema Mietwagen!

1. Mietwagen mit oder ohne Fahrer buchen?

Im Rahmen einer Autovermietung wird amtlich korrekt in „Mietwagen mit Fahrer“ (Mietwagenverkehr) und „Mietwagen für Selbstfahrer“ (Leihwagen) unterschieden. Der Mietwagenverkehr, worunter man sich einen Fahrservice vorstellen kann, ist eine in Deutschland relativ unübliche Form der Personenbeförderung und wird im Personenbeförderungsgesetz (PbefG) geregelt.

Im Gegensatz zum „Mietwagen für Selbstfahrer“ wird hier ein Auto inklusive Fahrer angemietet. Diese Art unterscheidet vom Taxiverkehr zum einen, weil keine Tarifpflicht besteht und es kein öffentliches Verkehrsmittel ist und zum anderen dürfen sich Mietwagen mit Fahrer nicht an Taxiständen aufhalten, weshalb eine Vorabbuchung, wie beim Mietwagen für Selbstfahrer, vonnöten ist. Trotzdem bedürfen Fahrer von Mietwagen einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ebenso wie Taxi- oder Busfahrer. Gebräuchlicher ist allerdings der Mietwagen für Selbstfahrer, der bei einer Anleihe gewissen gesetzlichen Regelungen unterliegt.

2. Zulassung, Wartung und Versicherung von Leihwagen

Alle Autos müssen abhängig vom Alter, vom Fahrzeugtyp und von der Nutzung in unterschiedlichen Intervallen zur Inspektion. Neuwagen müssen beispielsweise erst nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, wohingegen privat genutzte gebrauchte PKW im Intervall von 24 Monaten geprüft werden.

Da Mietwagen ebenso wie Taxis einer größeren Beanspruchung durch u.a. ständig wechselnde Insassen und Fahrer unterliegen, muss die Hauptuntersuchung alle 12 Monate erfolgen. Zudem sind die Versicherungsprämien für Mietfahrzeuge meist deutlich höher als die für Privatautos. Darüber hinaus muss die Nutzung als Leihwagen in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden, damit zukünftige Autobesitzer über die Historie des Fahrzeugs wahrheitsgemäß informiert werden.

3. Wie funktioniert die Autovermietung?

Generell gilt: Je früher gebucht wird, umso besser sind die Konditionen. Es gibt unterschiedliche Faktoren, die beim Mieten eines Fahrzeugs bedacht werden müssen. Zum einen spielt der Anbieter - also die Autovermietung - und die damit verbundenen Leistungen eine entscheidende Rolle bei der Buchung, zum anderen gibt es bestimmte Kriterien, die bei der Übernahme beachtet werden sollten. Ein Mietwagen Vergleich wie ihn zum Beispiel billiger-mietwagen.de, mietwagen-check.de oder holidayauto.de anbieten, lohnt sich in jedem Fall und sorgt für eine Kostenersparnis.

Buchung der Fahrzeugklasse:

Grundsätzlich gilt in den meisten europäischen Ländern, dass derjenige, der den Leihwagen bucht und in den meisten Fällen auch der Fahrer ist, mindestens 21 Jahre alt sein muss. In den wenigstens Fällen wird direkt ein bestimmtes Auto, sondern eine Fahrzeugklasse gebucht. Wer etwa einen günstigen Kleinwagen mieten möchte, sollte mit einem Citroën C1, Ford Ka, Hyundai i10, Smart Fortwo oder VW Polo rechnen. Die etwas teurere Kompaktklasse bietet den Opel Astra, Hyundai i30, Ford Focus oder VW Golf zum Verleih. Wer sich etwas gönnen will, kann mit der Luxusklasse auch schon einmal einen BMW Z4, Audi A6 oder Porsche 911 Carrera fahren.

Unser Tipp: Viele Mietwagen der Luxusklasse eignen sich auch hervorragend als Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke: „Einen Tag Porsche fahren“ wird so zur idealen Überraschung!

Mietwagenklassifizierung:

Bei der Buchung eines Leihwagens arbeiten viele Vermieter europaweit mit Mietwagenklassifizierungen, die sich nicht nach der Marke oder dem Modell richten, sondern aus einem vierstelligen Code bestehen. Dieser verschlüsselt die Kategorie des Autos, den Typen und die Getriebe- sowie Treibstoffart. Die größten Anbieter wie zum Beispiel Sixt, Hertz, Avis oder Europcar arbeiten mit diesem vierstelligen Code, hinter dem sich das gewählte Fahrzeug versteckt. Zwei Beispiele geben einen Eindruck:

Code: MBMR (Beispielfahrzeug: VW up!)

  • M → Mini (Kleinwagen)
  • B → 2-3 Türer
  • M → Manuelle Schaltung
  • R → Unspez. Treibstoff mit Klimaanlage
Code: EDMR (Beispielfahrzeug: Fiat Punto)

  • E → Economy (Kleinwagen)
  • D → 4-5 Türer
  • M → Manuelle Schaltung
  • R → Unspez. Treibstoff mit Klimaanlage

Versicherung:

Achten Sie bei der Buchung eines Mietwagens auf den Leistungsumfang sowie den Versicherungsschutz. Besonders im Ausland ist die Mindestdeckungssumme häufig geringer als die in Deutschland vorgeschriebene. Deshalb empfiehlt es sich, eine „Traveller-Police“ oder eine „Mallorca-Police“ abzuschließen. Diese Zusatzhaftpflichtversicherungen für Mietfahrzeuge im Ausland springen dann ein, wenn die einfache Haftpflichtversicherung für den Leihwagen ausgeschöpft ist und heben die Deckungssumme mindestens auf die in Deutschland geforderte an.

Das entspricht einer Summe von 2.5 Millionen Euro pro Person und 500.000 Euro für Sachschaden. Generell sollte ein Mietvertrag nur mit einer Vollkaskoversicherung, im Idealfall ohne Selbstbeteiligung, abgeschlossen werden.

Vorsicht Extrakosten:

Für Sonderausstattungen, wie Kindersitze, Navigationssysteme oder Gepäckträger für Fahrräder oder Ski fallen meist Extragebühren an. Ebenso für die Einwegmiete, das heißt, wenn der Mietwagen an einem anderen Ort zurückgegeben werden soll, als er ausgeliehen wurde. Ebenfalls könnten Mehrkosten anfallen, wenn ein 2. Fahrer eingetragen werden soll oder wenn der Hauptfahrer unter 25 Jahre alt ist. Diese Zahlen variieren von Autovermietung zu Autovermietung. Achten Sie darauf, dass genügend Kilometer im Angebot inklusive sind. Sollten Sie die Kilometerbegrenzung überschreiten, kommen Zusatzkosten auf Sie zu.

Tankregelung:

In den meisten europäischen Ländern gilt die Tankregel „voll-voll“, das heißt, dass der Mietwagen mit einem vollen Tank sowohl übernommen als auch zurückgegeben wird. Überprüfen Sie in diesem Fall vor dem Start die Tankanzeige und bewahren Sie Ihre eigene Tankrechnung im Falle einer Komplikation auf. Erkundigen Sie sich über den zu tankenden Kraftstoff. Im Ausland haben Diesel und Benzin häufig andere Bezeichnungen, weil in vielen Fällen die Oktanzahl angegeben wird.

In einigen Urlaubsregionen gilt auch eine „leer-leer“ Tankoption. Davon profitiert vor allem der Vermieter, da der Autofahrer meist noch einen Rest im Tank belässt, der abgezapft werden kann.

Übergabeprotokoll

Im Rahmen der Fahrzeugübergabe sollte immer eine Überprüfung auf Lackschäden o.ä. erfolgen. Gerade bei Transportern können viele Autofahrer die Größe nicht einschätzen und haben beim Rangieren Probleme, sodass Dellen und Beulen keine Seltenheit sind. Dasselbe gilt aber auch für jedes andere Mietfahrzeug.

Dokumentieren Sie sämtliche Vorschäden kleinlichst im Protokoll, damit Sie bei der Rückgabe keine Probleme bekommen. Sollte die Fahrzeugübergabe bei Dunkelheit stattfinden, nehmen Sie eine Taschenlampe zur Autokontrolle mit. Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Mietvertrag aushändigen, in dem alle Informationen zum Mietverhältnis aufgeschlüsselt sind.

Checkliste Fahrzeugkontrolle:

  • Kratzer, Lackschäden, Dellen, Beulen (detaillierte Notierung!)
  • Steinschläge an der Windschutzscheibe checken
  • Bremslicht, Blinker und alle anderen Lichter prüfen
  • Felgen- und Reifenkontrolle (Profiltiefe, Winter-/Sommerreifen?)
  • Spritzdüsen und Scheibenwischer prüfen
  • Warnwesten, Verbandskasten, Warndreieck vorhanden?
  • Werkzeug, Reserverad, Wagenheber

4. Lohnt es sich einen gebrauchten Mietwagen zu kaufen?

Für den privaten Kauf eines gebrauchten Mietwagens spricht die 12-monatige Inspektion. Kein Fahrzeug wird häufiger gecheckt als der Leihwagen. Weil viele Menschen glauben, dass ein Mietwagen unsachgemäß gefahren und allgemein nicht gut behandelt wird, ist zudem der Preis sehr gering.

Problematisch ist es jedoch, wenn Fahrer den Wagen tatsächlich nicht gut behandelt haben. So kann es passieren, dass ein 5 Jahre alter Mietwagen, der in den Verkauf geht, eine Abnutzung eines 7 Jahre alten Autos aufweist. Um ganz sicher zu gehen, sollte vor dem Kauf immer eine Fahrzeugbewertung stattfinden.

Die meisten Mietfahrzeuge, die in den freien Markt gehen, werden nach etwa sechs bis neun Monaten vom Unternehmen zum Verkauf freigegeben. Demnach ist Vorsicht geboten, weil hier noch keine HU stattfand.