Das passende Kfz-Kennzeichen für jeden Zweck

Herkömmliches Nummernschild oder ein gesondertes Kennzeichen? Wir haben für Sie zusammengefasst, welches Kfz-Kennzeichen Sie benötigen und welche Kosten jeweils anfallen.

22.02.2016

Autokennzeichen
Kostenlose Fahrzeugbewertung in nur 2 Schritten

Um in Deutschland ein Automobil fahren zu können, muss ein gültiges KFZ-Kennzeichen vorliegen. Während das erste Nummernschild bereits im Jahr 1896 im damaligen Großherzogtum Baden an einem Fahrzeug befestigt wurde, dauerte es bis 1956 ehe das heute noch gültige Kennzeichensystem in Deutschland eingeführt wurde.

Die Nummernschilder dienen als Nachweis für die ordnungsgemäße Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Sie bestehen in Deutschland aus einem Unterscheidungskennzeichen für den Verwaltungsbezirk (in den meisten Fällen eine Stadt) und einer Erkennungsnummer.

Je nach nach Fahrzeug und Grund sowie Dauer der Anmeldung gibt es auch einige Sonderkennzeichen. In unserem Magazin erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Kennzeichen, die in der Bundesrepublik genutzt werden können, sowie über die entsprechenden Kosten und benötigten Unterlagen.

1. An- und Abmeldung eines KFZ-Kennzeichens

An- und Abmeldung - Unterlagen zum Kennzeichen

Sämtliche Verfahren zur Zulassung und alle weiteren rechtlichen Bedingungen zum Autokennzeichen regelt die FZV – die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Das KFZ-Kennzeichen erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres PKW auf der Zulassungsstelle oder online.

  • Für die Anmeldung über das Internet müssen Sie jedoch einen Kurier beauftragen, der die Unterlagen zu der Zulassungsstelle und anschließend zu Ihnen bringt.
  • Bei der Anmeldung vor Ort in der Behörde wird Ihnen zunächst ein Dokument mit den Daten des Kennzeichens ausgehändigt.

Mit Hilfe dieses Dokuments können Sie das Kennzeichen bei einem Schildermacher anfertigen lassen (der Service wird oft in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle angeboten). Im Anschluss wird Ihnen der Fahrzeugschein und die Zulassungsplakette von der Behörde ausgestellt sowie die TÜV/AU-Plakette auf das Schild gesetzt. Nun kann das KFZ-Kennzeichen am Auto befestigt werden und der Fahrt mit dem neuen Wagen steht nichts mehr im Weg.

Seit dem Jahr 2015 kann die Abmeldung Ihres Fahrzeugs auch bequem über das Internet vollzogen werden. Denn neuerdings erhalten Sie bei der Neu- oder Wiederzulassung des Wagens eine Stempelplakette sowie eine Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) mit einem Sicherheitscode. Dieser ermöglicht es, das Fahrzeug später online abmelden zu können.

2. Wunschkennzeichen selbst wählen

Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen in Deutschland ist üblicherweise mit einem Kostenaufwand verbunden. Dieser liegt für gewöhnlich bei einem Preis von 10,20 Euro - eine Reservierung nimmt gegebenenfalls noch einmal 2,60 Euro in Anspruch. Fristen für eine Vorausbuchung liegen bei 10 bis 90 Tagen, können aber auch länger ausfallen.

Sichern können Sie sich das Wunschkennzeichen auf zwei unterschiedlichen Wegen:

  1. Entweder wird es direkt beim Anmelden des Fahrzeugs getan. Dies ist aber nicht selten mit viel Aufwand verbunden, da sämtliche Straßenverkehrsbehörden häufig überlaufen sind oder beschäftigte Mitarbeiter die Anmeldung eines selbstgewählten Kennzeichen oftmals als Luxusanliegen begreifen.
  2. Deshalb sollte vorab eine Reservierung über das Internet vorgenommen werden. Das Wunschkennzeichen prüfen und schauen, ob die gewünschte Kombination noch zur Verfügung steht, kann man ebenfalls online auf der Website der jeweiligen Zulassungsstelle.

Beliebte Wunschkennzeichen sind hierbei vor allem Wortspiele, wie „B-IO" oder auch „ME-ER", aber auch Initialen, Geburtstage oder Glückszahlen finden häufig Anwendung. Eine selbstständige Benennung soll oft auch eine bestimmte Lebenseinstellung ausgedrückt werden. Das kann der westfälische Fußballfan sein, der „B-VB" auf seinem Kennzeichen zu stehen hat oder auch humoristische Menschen, welche beispielsweise Buchstabenkombinationen wie „SE-XY" oder „BOR-EY" an ihrem Heck zu stehen haben.

Ein Kennzeichen darf maximal acht Stellen haben, in denen fast alle Buchstaben des deutschen Alphabetes in verschiedenen Kombinationen Verwendung finden, bis auf J, Ä, Ö und Ü. Verboten beziehungsweise nicht ausgestellt werden sämtliche Kombinationen, welche mit der Diktatur im Nationalsozialismus assoziiert werden, wie HJ, SS oder NS.

3. Verlust des Autokennzeichens

Verlust Autokennzeichen

Ob bei einer schnellen Fahrt auf der Autobahn, einen unachtsamen Parkrempler oder durch einen dreisten Diebstahl: Ist das Autokennzeichen erst einmal weg, verliert das Fahrzeug seine Zulassung und der Besitzer muss schnell handeln.

Laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind neben der Zulassungsbescheinigung die ordnungsgemäß angebrachten Nummernschilder für eine Zulassung im öffentlichen Verkehr unerlässlich (FZV § 3 und § 10 Abs. 5). Fehlen diese, fallen nicht nur Kosten an, sondern es können im Falle eines Diebstahls schwerwiegende Konsequenzen auf den Autobesitzer zu kommen. Melden Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizeidienststelle und bringen Sie diesen zur Anzeige.

Auf der Polizeidienststelle erhalten Sie zudem eine Verlustbescheinigung, die Sie später bei der KFZ-Behörde einreichen müssen. Nutzen Sie für den Weg zur Polizei jedoch nicht das betreffende Auto, denn damit verstoßen Sie gegen die FZV. Im nächsten Schritt muss der Verlust bei der Zulassungsstelle gemeldet und neue Kennzeichen müssen beantragt werden. Informieren Sie ebenfalls schnellstmöglich Ihre Versicherung über den Diebstahl! Kommt es mit den gestohlenen Nummernschildern zu einem Unfall, müssen Sie sonst für den Schaden aufkommen.

Die drei Schritte nach Verlust des Autokennzeichens:

  • Strafanzeige bei der Polizei
  • Verlustanzeige bei der Zulassungsstelle
  • Benachrichtigung der Versicherung

Fehlt das Nummernschild nur hinten oder vorne, ist es wahrscheinlich verloren gegangen. In diesem Fall müssen Sie sich ebenso bei der zuständigen Zulassungsstelle melden und neue PKW-Kennzeichen beantragen. Hierbei fallen, auch bei Diebstahl, Kosten an. Diese unterliegen jedoch keiner Preisbindung, sodass sie je nach Stadt unterschiedlich ausfallen können. Dazu gehören neben der Kennzeichen-Prägung von circa 25 Euro auch Verwaltungskosten, die eine Höhe von 30 Euro haben können. Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Verlusterklärung
  • ggf. zweites Kennzeichen

4. Kennzeichenregelungen im Ausland

Ausländische KFZ-Kennzeichen an der Wand nebeneinander

In Deutschland kann man bereits an den ersten Buchstaben auf einem KFZ-Kennzeichen erkennen, in welcher Stadt oder in welchem Verwaltungsbezirk der Halter gemeldet ist. In einigen Ländern wird dagegen eine komplett andere Systematik verwendet.

So sind niederländische Nummernschilder beispielsweise fahrzeuggebunden. Bekommt ein Fahrzeug einen neuen Halter, übernimmt dieser auch das alte Kennzeichen. Während in Ländern wie Schweden, Island, Lettland und Dänemark die Beschriftung komplett selbst gewählt wird und dabei teilweise sogar Sonderbuchstaben der jeweiligen Landessprache zulässig sind, kann etwa in Namibia, Südafrika, Slowenien, der Slowakei und Österreich nur ein Teil des Kennzeichens selbstständig ausgesucht werden. In der Schweiz und in Deutschland gilt wiederum eine andere Regelung. Dort ist eine persönliche Gestaltung systembedingt durch mögliche Kombinationen begrenzt. Diese kommen in einen Pool, aus dem frei ausgewählt wird, solange sie noch nicht vergeben oder das Wunschkennzeichen reserviert ist.

5. Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in gelb

Wenn das Auto in Deutschland von einem Ort zu einem anderen überführt werden soll, zum Beispiel nach einem Verkauf, werden spezielle Kennzeichen notwendig. Die so genannten Kurzzeitkennzeichen sind fünf Tage lang gültig und können sowohl bei der zuständigen Zulassungsstelle als auch online beantragt werden. Selbst wenn die Inbetriebnahme nur für einen Tag gilt, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, es bei den zuständigen Behörden anzumelden.

Kurzzeitkennzeichen können die Kosten für die Haftpflichtversicherung und die KFZ-Steuer senken, wenn das Auto nur wenige Tage in Benutzung ist. Das ist besonders bei Überführungs- und Probefahrten von Vorteil. Das Kurzzeitkennzeichen muss nach Ablauf der fünf Tage nicht zurückgegeben oder zurückgeschickt werden. Bei jeder Fahrt müssen Sie unbedingt den rosafarbenen Fahrzeugschein mit sich führen. Für die Beantragung – ob vor Ort oder online - wird im Vorfeld die eVB-Nummer notwendig. Diese wird von der Versicherung ausgestellt; die Kosten hierfür werden, sofern das Fahrzeug später bei dieser Versicherung gemeldet ist, entsprechend verrechnet.

Kosten & Dokumente für Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen sind unterschiedlich hoch. Für die Nummernschilder selbst fallen bei der Zulassungsstelle Verwaltungskosten von rund 15 Euro an. Zusätzlich kommen Gebühren für die Prägung in Höhe von 20 bis 30 Euro auf den Antragsteller zu. Die eVB-Nummer kostet circa 30 Euro, die jedoch bei einem späteren Versicherungsabschluss verrechnet werden. Wenn Sie online Ihre Kurzzeitkennzeichen kaufen, können je nach Anbieter über 120 Euro anfallen – die Versicherung sowie weitere amtliche Gebühren sind jedoch oftmals inklusive.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Grund für den Antrag (zum Beispiel der Kaufvertrag)
  • ggf. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • gültige HU und Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht (falls Sie nicht selbst erscheinen können)

Versicherung für Kurzzeitkennzeichen

Für die Dauer der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie eine extra Kurzzeitkennzeichen-Versicherung abschließen, die Sie vor allen Eventualitäten schützt. Während die Kosten für das eigentliche Kurzzeitkennzeichen sich mit knapp zehn Euro in Grenzen halten, ist es in Wahrheit die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, die den Geldbeutel leert.

Je nach Umfang des Service-Pakets, der Dauer der Inanspruchnahme oder je nach Art des zu versichernden Fahrzeugs können sich die Beiträge von günstigen 25 Euro bis hin in den dreistelligen Betrag erstrecken. Um hier ein adäquates Angebot zu bekommen, ist im Vorfeld eine umfassende Recherche ratsam. Rundum-Sorglos-Pakete gibt es beispielsweise für 75 Euro im Internet. Doch wägen Sie vor dem Abschluss für sich selbst ab, ob Sie wirklich alle Dienstleistungen in einem solchen Angebot benötigen beziehungsweise in Anspruch nehmen wollen. Oft genügen zum Beispiel auch drei anstatt fünf Tage, um ein Fahrzeug zu testen oder zu überführen. Somit würden Sie Angesichts der Dauer des Versicherungsanspruchs in einem Aspekt Geld einsparen.

Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV?

Die Frage, ob die Antragstellung eines Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV möglich ist, beschäftigt immer wieder etliche PKW-Besitzer in ganz Deutschland. Im allgemeinen Konsens herrscht Uneinigkeit darüber, ob womöglich in gewissen Fällen eine Ausnahme gemacht wird und wie diese genau aussieht. So viel lässt sich vorab jedoch sagen: Generell wird Ihnen ein Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden. Denn in diesem Punkt ist die deutsche Rechtslage eindeutig. Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) darf sich im Normalfall kein Fahrzeug auf den Straßen bewegen.

In der Tat gibt es aber seit dem 1. April 2015 ein erneuertes Gesetz, dass die Führung eines Kurzzeitkennzeichens ohne TÜV in wenigen Fällen gestattet. Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind dabei nur unter der Bedingung möglich, wenn der Weg zu einer Prüfstelle in dem Zulassungsbezirk führt, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Auch eine Rückfahrt ist im Rahmen dieser örtlichen Einschränkung gestattet. Es lässt sich also sagen, dass der Erwerb eines Kurzzeitkennzeichens ohne TÜV auch 2015 unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. Ein Freifahrtschein ist diese Ausnahme deswegen aber noch lange nicht. Ein Verstoß wird mit hohen Geldstrafen und einem Eintrag in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg geahndet.

Vollmacht für Kurzzeitkennzeichen

Falls es Ihnen nicht möglich ist, selbst ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, können Sie auch eine entsprechende Vollmacht ausstellen und eine andere Person beauftragen. Einen Vordruck für die Vollmacht der KFZ Zulassung erhalten Sie über das Internet. Zahlreiche Anbieter stellen auf ihrer Plattform das Muster einer Vollmacht zur Verfügung, die Sie im Anschluss dessen einfach ausfüllen und ausdrucken können. Mit der Vollmacht für die Kurzzeitkennzeichen Zulassung sowie den weiteren benötigten Unterlagen, erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung.

6. Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen mit rotem Siegel

Quelle: by Main-Kinzig-Kreis [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Das Ausfuhrkennzeichen (auch Export- oder Zollkennzeichen genannt) kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Fahrzeug ins Ausland überführt werden soll. Dabei ist es bedeutungslos, ob es für den Eigenbedarf (zweiter Wohnsitz) oder aufgrund eines neuen Besitzers exportiert wird. Autos mit diesem Nummernschild können ins Ausland gefahren werden, die Zulassung hat dabei eine frei wählbare Gültigkeit von mindestens 9, maximal aber 360 Tagen. Zollkennzeichen haben am rechten Rand einen roten Balken, auf dem das Ablaufdatum vermerkt ist.

Erhalt und Kosten des Ausfuhrkennzeichens

Ausfuhrkennzeichen sind in jeder KFZ-Zulassungsstelle zu erhalten, dabei liegt keine Wohnortsbindung vor. Das heißt, dass Fahrzeughalter deutschlandweit ihr Kennzeichen beantragen können, egal welche Behörde sonst für Sie zuständig ist. Folgende Unterlagen werden für den Antrag des Ausfuhrkennzeichens, bei dem man persönlich mit dem betreffendem Fahrzeug erscheinen muss, benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei angemeldetem Auto: Nummernschilder, gültige Prüfplakette*
  • bei abgemeldetem Auto: Stilllegebescheinigung, TÜV-Gutachten
  • Versicherungsnachweis
  • ggf. Gewerbeschein / Handelsregisterauszug
  • ggf. Vollmacht

*Die Prüfplakette muss mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums gültig sein.

Die Höhe der Gebühren für die Beantragung ist regional unterschiedlich geregelt. Normalerweise werden etwa 15 Euro für den Antrag selbst und etwa 20 bis 30 Euro für eine Schilderprägung gefordert.

Ausfuhrkennzeichen: Versicherung und Steuern

Da der Antrag der Ausfuhrkennzeichen nur mit gültiger Versicherung gestellt werden kann, muss der Fahrzeugbesitzer vorher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies geschieht inzwischen ganz unkompliziert im Internet. Viele Anbieter benötigen hierfür lediglich den Fahrzeugtyp und die gewünschte Laufzeit, um anschließend den Versicherungsnachweis mit grüner und gelber Karte via Post zum Versicherungsmitglied zu schicken.

Die grüne Karte ist bei Fahrten im Ausland mitzuführen, damit Behörden einen schnellen Nachweis über Haftpflichtversicherung haben. Zwar ist diese in einigen Ländern nicht mehr nötig, kann aber zum Beispiel in Unfallsituationen für einen rascheren Ablauf von Vorteil sein. Die gelbe Karte ist für die Zulassungsstelle in Deutschland. Das Ausfuhrkennzeichen wird mit der Anmeldung vom ersten Tag an versteuert. Die Festlegung erfolgt durch das Finanzamt und ist mit der Zulassung zu zahlen. Sollte die Gültigkeit des Schildes weniger als einen Monat betragen, muss dieser trotzdem komplett bezahlt werden. Wenn das Auto in ein nichteuropäisches Land exportiert wird, können Fahrzeugbesitzer anhand von abgestempelten Ausreisedokumenten und Beglaubigung durch die zuständigen Zollbehörden die Mehrwertsteuer zurückverlangen.

7. H-Kennzeichen für Oldtimer

Historisches Kennzeichen

Wer einen hat, pflegt und hegt ihn liebevoll. Doch Oldtimer ist nicht gleich Oldtimer. Fahrzeugbesitzer, die für ihren Wagen das begehrte H-Kennzeichen erhalten wollen, müssen bestimmte Richtlinien beachten und verschiedene Kriterien erfüllen. Wert wird dabei besonders auf Originalität und zeitgenössisches Aussehen gelegt. Laut Kraftfahrt-Bundesamt bekamen im Jahr 2015 über 310.000 Autos das H-Kennzeichen. Das Nummernschild für historische Fahrzeuge besteht aus einem Unterscheidungszeichen, einer Erkennungsnummer sowie dem Buchstaben "H".

Wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer und erhält das H-Kennzeichen?

Seit dem 1. Juli 1997 werden H-Kennzeichen für jene Fahrzeuge vergeben, die die Altersgrenze von mindestens 30 Jahren überschritten haben (FVZ § 2 Abs. 22). Dabei gilt jedoch, dass das Fahrzeug ein Gutachten über die Betriebsfähigkeit als Oldtimer vom TÜV oder der DEKRA erhalten muss. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Wagen im Originalzustand befinden muss oder die Umbauten zeitgenössischen Elementen entsprechen. Früher zählten Katalysatoren als nicht kontemporär, diese sind jedoch inzwischen erlaubt. Ferner sollte das Auto eine sehr gute Pflege aufweisen können, hierbei werden die Richtlinien des Bundesverbandes für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. (DEUVET) als Grundlage genutzt. Dieser Verein klassifiziert anhand von Schulnoten den Zustand des Fahrzeugs.

FVZ § 2 Abs. 22

...Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen...

Für das Gutachten werden unter anderem die Originalität der Karosserie, der Brems- und elektrischen Anlagen, der Räder und des Innenraums in Augenschein genommen. Dabei dürfen weder Rostspuren noch moderne Farbgebung erkennbar sein. Fachgerechte Reparaturen und Umbauten, die der Verkehrssicherheit dienen, sind jedoch bedingt erlaubt. Wie original ein Oldtimer sein muss, um das H-Kennzeichen zu erhalten, liegt zum Teil im Ermessen des Prüfers.

Das H-Kennzeichen: Versicherung und Steuer

Ein Auto mit H-Kennzeichen benötigt ebenso wie alle anderen PKW eine Haftpflichtversicherung. Für die Versicherung spielt zum einen das Alter des Fahrzeugs eine Rolle, zum anderen die Nutzung. Ein Oldtimer sollte nicht für den Alltag bestimmt sein, Kaskoschutz ist hierbei meist obligatorisch – jedoch können einige Versicherungen eine Vollkaskoversicherung fordern. Die Beitragshöhe berechnet sich prozentual nach dem Marktwert, der im Gutachten benannt ist. Dabei wird nach einer Selbstbeteiligung von etwa 150 Euro die Vollkasko mit 1 – 1,5% vom Marktwert, die Teilkasko mit 0,4% berechnet. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungsbeiträge niedriger als für normale PKW sind, da die Oldtimer wenig auf öffentlichen Straßen fahren und somit auch nicht in Unfälle verwickelt werden können.

Versicherungsbeispiel Auto: VW Käfer, Baujahr: 1975, Wert: rund 5.000 Euro, Versicherung: Haftpflicht + Teilkasko: ca. 115 Euro p.a.

Bezüglich der KFZ-Steuer lohnt sich das H-Kennzeichen vor allem bei Oldtimer-Fahrzeugen mit großem Hubraum. Denn unabhängig der Schadstoffklasse und des Hubraums beträgt die Höhe immer 191,70 Euro pro Jahr. Bei Fahrzeugen mit einem Hubraum unter 2801 ccm ist dagegen die normale Zulassung günstiger. Vorrausgesetzt Sie nutzen das KFZ nicht zwölf Monate, ist in einigen Fällen sogar das Saison-Kennzeichen preiswerter. Keine Ausnahme ergibt sich bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Alle zwei Jahren müssen auch Oldtimer mit H-Kennzeichen zum TÜV.

Anzahl der Pkw mit H-Kennzeichen in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2015

Anzahl der Pkw mit H-Kennzeichen in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2015

So erhalten Sie ein H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen für den Oldtimer wird bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt. Die Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten auf etwa 25 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für die Meldung beim Kraftfahrt-Bundesamt und, falls gewünscht, die Kosten für ein Wunschkennzeichen, die eine Höhe von 10,20 Euro haben. Folgende Dokumente werden für den Antrag des H-Kennzeichens benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • TÜV-Gutachten
  • ggf. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung

Rote Oldtimerkennzeichen

In bestimmten Fällen können Oldtimer-Fahrer auch ein anderes Nummernschild verwenden. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht, ähnlich wie das Kurzzeitkennzeichen, nach der Städtekennung ausschließlich aus Ziffern und beginnt stets mit 07. Mit diesen speziellen roten Oldtimerkennzeichen ist es möglich, alte Fahrzeuge zu Oldtimer-Veranstaltungen zu fahren, selbst wenn keine Betriebserlaubnis oder Zulassung für das Fahrzeug vorliegt. Die betreffende Veranstaltung muss jedoch der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Das Kennzeichen kann ebenfalls für Probe-, Werkstatt- und Überführungsfahrten verwendet werden. Ein weiterer Vorteil: die so genannten 07er-Nummernschilder können für mehrere Oldtimer genutzt werden.

8. Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Kennzeichen Elektrofahrzeuge

Mit einem Elektromobilitätsgesetz versucht die Bundesregierung Anreize zu schaffen, die Bürger zu dem Kauf eines Elektrofahrzeugs bewegen. Seit Mitte 2015 können Halter von solchen Elektroautos auch ein spezielles Nummernschild beantragen, welches Teil des Maßnahmenpakets der Regierung ist und einige Privilegien beinhaltet. So können PKW mit dem speziellen Kennzeichen unter anderem Parkplätze kostenfrei und Sonderfahrspuren nutzen. Elektrofahrzeuge sind zudem von der KFZ-Steuer befreit. Zu erkennen sind die Nummernschilder an dem Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer.

9. Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen

Heute mit dem Großen über die Autobahn, morgen mit dem Kleinen in die Innenstadt. Einfach Kennzeichen wechseln und los. Was in Österreich und der Schweiz längst Alltag ist, ist seit nahezu vier Jahren auch in Deutschland keine Zukunftsvision mehr. Im Juli 2012 wurde das Wechselkennzeichen mit einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) eingeführt. Das bedeutet, dass genau ein Kennzeichen für zwei verschiedene Fahrzeuge ausgestellt wird. Die Idee hinter dem Wechselkennzeichen war es, durch einen Steuervorteil Geld zu sparen. Zusätzlich sollte die Umwelt geschont werden, da das Nummernschild zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Zweitwagens (Elektro- oder Hybridauto) animiert werden sollte. Leider wurde dies in Deutschland bürokratisiert. Nutzt ein Autofahrer das Wechselkennzeichen, verlangt der Staat für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz, obwohl mit diesem Kennzeichen immer nur ein Auto auf der Straße gefahren werden darf.

KFZ-Versicherung sparen mit Wechselkennzeichen

Da es bisher an einer Umsetzung steuerlicher Erleichterungen scheiterte, fand das Wechselkennzeichen in der Bevölkerung wenig Anklang. Steuern werden also nicht erlassen, doch wie sieht die finanzielle Situation im Rahmen einer KFZ Versicherung aus?

Zunächst lässt sich festhalten, dass Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen, anders als im Rahmen einer Zweitwagenversicherung, nicht parallel gefahren werden können. Demnach ist das Nummernschild für zwei PKW keine sinnvolle Alternative zur Zweitwagenversicherung, bei der parallel beide Autos genutzt werden können. Trotzdem haben Versicherungsnehmer mit dem Wechselkennzeichen weniger Kosten. Die DEVK beispielsweise bietet Rabatte und Prämien für Fahrzeughalter, die das Wechselkennzeichen nutzen: etwa bis zu 25 Prozent Nachlass auf den Beitrag, wenn beide Fahrzeuge versichert sind oder eine Angleichung der Schadenfreiheitsklasse vom zweiten an das erste Fahrzeug. Auch andere Versicherungen wie die HUK-Coburg oder die AachenerMünchener gewähren Rabatte, wenn sich für das Wechselkennzeichen entschieden wird.

Aufbau des Wechselkennzeichens

Für das Wechselkennzeichen benötigt man insgesamt zehn Teile: Zwei Nummernschilder (vorne und hinten), die je nach Bedarf das Fahrzeug wechseln und deshalb auch als Wechselelement bezeichnet werden. Hinzu kommen für jedes Auto zwei starre fahrzeugbezogene kleinere Schilder, die an die speziellen Kennzeichenhalterungen, von dem auch jedes Auto zwei benötigt, fest am rechten Rand angebracht werden. Daraus ergibt sich:

  • 2x Wechselelement (normales Kennzeichen) - Beisiel: HH-AX 235
  • 4x Kennzeichenhaltung mit Einbuchtung für festes Element
  • 2x festes Element für Fahrzeug A - Beispiel: HH-AX 235 |1|
  • 2x festes Element für Fahrzeug B - Beispiel: HH-AX 235 |2|

Außerdem ist das Wechselkennzeichen zusätzlich am Buchstaben „W", der über der Länderplakette eingestanzt ist, erkennbar.

Welche Fahrzeuge sind mit einem Wechselkennzeichen kombinierbar?

Wer daran denkt, seinen Motorroller und seinen PKW auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen, wird schwer enttäuscht. Zwar würde es sich gerade in dieser Kombination rechnen, da der Motorroller im Sommer an schönen und das Auto an schlechten Tagen gefahren wird, aber eine Kombination ist nur mit den gleichen Fahrzeugklassen möglich. Demnach kann man Fahrzeuge der Klasse M1 nur mit Fahrzeugen der Klasse M1 kombinieren. Dazu zählen alle Kraftfahrzeuge für eine Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Daneben ist nur die Kombination aus Fahrzeugen der Klassen L mit denselben und Fahrzeugen der Klasse O1 mit eben solchen zulässig.

Folgende Kombinationen sind möglich:

Klasse M1

  • PKW + PKW
  • PKW + Wohnmobil
  • PKW + Oldtimer
  • Oldtimer + Oldtimer
  • Wohnmobil + Wohnmobil
  • Wohnmobil + Oldtimer

Klasse L

  • Motorrad + Motorrad
  • Motorrad + Quad / Trike
  • Motorrad + Leichtkraftrad

Klasse O1

  • Anhänger + Anhänger

Zuletzt sei noch einmal darauf hingewiesen, dass lediglich zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zugelassen werden können. Erfolgt eine Fahrt ohne korrektangebrachte Wechselkennzeichen, kann es teuer werden. Hier verlangt der Staat 50 Euro Bußgeld. Für ein Fahrzeug, das ohne entsprechendes Wechselkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geparkt wird, werden 40 Euro fällig. (Bußgeldkatalog Stand Februar 2016).

10. Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen

Viele Autofahrer freuen sich schon, wenn im Frühjahr erste Sonnenstrahlen hervorblitzen, die Temperaturen wärmer werden und eine Fahrt mit offenem Verdeck bevorsteht. Es kribbelt unter den Fingern, doch wenn das betreffende Cabrio mit einem Saisonkennzeichen versehen ist, müssen Autofahrer bis zum Stichtag warten. Dasselbe gilt für Motorräder, welche mit eben solchen Autokennzeichen fahren. Am 01. März 1997 wurde das sogenannte Saisonkennzeichen eingeführt. Dessen Gebrauch wird in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 9 Absatz 3 geregelt.

Wird ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt, ist es vorteilhaft, ein Saisonkennzeichen anzubringen. Kraftfahrer sparen sich mit diesem Nummernschild den zweifachen Gang im Jahr zur Zulassungsstelle, da An- und Abmeldung sowie Stilllegung des Autos oder Motorrads für einen bestimmten Zeitraum und die damit verbundenen Kosten entfällt. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) nutzten im Jahr 2015 deutschlandweit über 2,1 Millionen Menschen ein Saisonkennzeichen, wobei die Mehrheit eine Zulassungsdauer von sieben Monaten wählt. Seit 2008 gibt es zudem einen stetigen Anstieg der Nutzerzahl.

Wie funktionieren Saisonkennzeichen?

Besonders beliebt sind diese zwei Blechschilder bei Cabrios, Wohnmobilen sowie Motorrädern. Gerade für diese Fortbewegungsmittel werden Saisonkennzeichen häufig genutzt, um Zeit und Geld zu sparen. Zunächst einmal sind diese Schilder auf eine bestimmte Zeit des Jahres beschränkt. Das FZV sieht vor, dass der Betriebszeitraum mindestens zwei aber höchstens elf Monate am Stück umfasst. Die Angabe wird von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein in Klammern hinter dem Kennzeichen vermerkt. Optisch ist der angemeldete Zeitraum auch direkt auf dem Saisonkennzeichen erkennbar. Im Aussehen gleicht es einem normalen Kennzeichen, bis auf den rechten Rand. An dieser Stelle befinden sich Informationen zum Zulassungszeitraum. Dieser wird mit zwei übereinander stehenden Zahlen angegeben. Eine Befristung vom 01. April bis zum 31. Oktober würde demnach eine vertikale Zahlenkombination von 04|10 ergeben.

Die wichtigsten Infos zum Saisonkennzeichen:

  • Befristung von mindestens 2 - höchstens 11 Monaten am Stück
  • Vermerk auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prägung des Zulassungszeitraumes auf dem Saisonkennzeichen
  • Fahren außerhalb des Zulassungszeitraumes: 50 Euro (Bußgeldkatalog Stand Februar 2016)

Der Zulassungszeitraum eines Saisonkennzeichen ist strikt einzuhalten. Ist Ihr Cabrio nur bis Oktober angemeldet, wird aber im November bei schönstem Wetter ausgefahren, wird es teuer. Hier verlangt der Staat 50 Euro – wird es ohne entsprechendes Saisonkennzeichen auf öffentlicher Straße geparkt, sind 40 Euro zu zahlen (Bußgeldkatalog Stand Februar 2016). Darüber hinaus besteht in diesem Zeitraum ein verminderter Versicherungsschutz, sodass es bei einem Unfall teuer wird. Wer sein Fahrzeug also über den angemeldeten Zeitraum hinaus nutzen will, muss den Weg zur Zulassungsstelle auf sich nehmen, um eine förmliche Änderung des Betriebszeitraumes zu beantragen.

Verteilung der Zulassungsdauern von Saisonkennzeichen bei Kfz in Deutschland (Stand: 1. Januar 2015)

Verteilung der Zulassungsdauern von Saisonkennzeichen bei Kfz in Deutschland (Stand: 1. Januar 2015)

Saisonkennzeichen: Versicherung & Steuern

Um in Deutschland am Straßenverkehr teilzunehmen, verlangt der Gesetzgeber neben der gültigen Zulassung eine abgeschlossene KFZ Versicherung. Kräftig gespart werden kann mit einem saisonalen Nummernschild in den Ruhemonaten, da in diesem Zeitraum weder Steuern noch Versicherungen gezahlt werden müssen. Diese Kosten fallen nur für die Zeit an, in welcher das entsprechende Kraftfahrzeug auch tatsächlich genutzt wird. Aus diesem Grund muss es in der abgemeldeten Phase unbedingt auf einem Privatgrundstück oder in der Garage geparkt werden und darf in keinem Fall am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – hier gilt absolutes Park- und Fahrverbot.

Trotz dessen das Fahrzeug stillgelegt ist, nicht benutzt wird und keine Kosten bezahlt werden, läuft der Versicherungsschutz als beitragsfreie Ruheversicherung weiter. Somit genießen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen auch im „Winterschlaf" einen gewissen Versicherungsschutz, vornehmlich gegen Diebstahl und Brandschäden. Abgesehen von den gesparten Kosten im Abmeldezeitraum, gibt es für Saisonfahrzeuge auch günstige Konditionen in der Zulassungsphase, da hier die Tarife nur anteilig für den saisonalen Zeitraum bezahlt werden. Es empfiehlt sich aber auch, ein Fahrzeug für mindestens sechs Monate zuzulassen, weil nur dann eine bessere Einstufung bei Schadenfreiheit erfolgen kann.

Saisonkennzeichen als Wunschkennzeichen?

Selbstverständlich kann ein Saisonkennzeichen auch als Wunschkennzeichen geprägt werden. Zu beachten ist hier lediglich, dass das saisonale Nummernschild maximal sieben Zeichen haben darf, da an die achte Stelle der Gültigkeitszeitraum tritt. Wer also sein Fahrzeug über das Kennzeichen personalisieren will, eigene Initialen, Geburtsdaten oder die Vorliebe zum Fußballverein ausdrücken möchte, kann sich dafür an die Zulassungsbehörde wenden. Ein Spezialfall im Rahmen der Saisonkennzeichen sind auch Mofas, Mopeds oder Roller. Für diese Krafträder gibt es seit dem 01. März 2014 neue Versicherungskennzeichen. Für die kleineren motorisierten Begleiter ändern sich jedes Jahr die Farben der Kennzeichen, von schwarz zu blau zu grün und von vorn wiederholt. Diese Farben sollen schon aus der Entfernung signalisieren, ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die bunten Kennzeichen gelten für Zweiräder mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h.

11. Grüne & rote Kennzeichen

Steuerbefreites Kennzeichen Grün & Rot

Quelle: by Thorsten Schmidt [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Die grünen Kennzeichen werden ausschließlich zur Nutzung von steuerbefreiten Fahrzeugen ausgestellt. Hierzu zählen unter anderen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Dabei muss der Zulassungsstelle eine entsprechende Genehmigung des Finanzamtes vorliegen. Die grünen Kennzeichen sollten nicht mit den kleinen grünen Kennzeichen für Kleinräder verwechselt werden.

Rote Kennzeichen sind in der Regel nicht für Privatpersonen geeignet. Sie werden von der Zulassungsbehörde an Kraftfahrzeughersteller, Autoteilehersteller, KFZ-Werkstätten sowie Fahrzeughändler zur betrieblichen Nutzung ausgestellt. Dabei ist es auch möglich, die Nummernschilder an unterschiedlichen Fahrzeugen zu nutzen.

12. Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen Bild

Quelle: by Thorsten Schmidt [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Für Kleinräder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es das Versicherungskennzeichen. Bei den kleineren motorisierten Begleiter ändern sich jedes Jahr die Farben der Kennzeichen, von schwarz zu blau zu grün und von vorn wiederholt. Diese Farben sollen schon aus der Entfernung signalisieren, ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die Nummernschilder sind in der Regel für einen Zeitraum vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres gültig.

  • Grünes Versicherungskennzeichen: 2013, 2016, 2019
  • Schwarzes Versicherungskennzeichen: 2014, 2017, 2020
  • Blaues Versicherungskennzeichen: 2015, 2018, 2021

13. 3D-Kennzeichen

Abbildung 3D Kennzeichen

Quelle: by Rennfahrer Bieberle [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Die meisten Fahrzeuge sind mit Kennzeichen aus Aluminium unterwegs. Doch seit Ende 2013 können Fahrzeugbesitzer standardisierte Alu-Schilder entsorgen und ihr Auto mit 3D-Kennzeichen verschönern. Durch Steckprägung hergestellt, weisen sie eine besondere Optik auf, denn die Buchstaben und Zahlen werden durch hohen Druck in die Plantine gestoßen und mit dieser verbunden. Dadurch ergeben sich gegenüber den herkömmlichen Alu-Schildern einige Vorteile, die nicht nur der Ästhetik, sondern auch dem Autohalter und der Umwelt zugute kommen.

3D-Kennzeichen sind im Internet erhältlich. Hierbei kann auch die Sportvariante mit weniger Zeichen oder für den Oldtimer das H-Kennzeichen erworben werden. Interessenten geben einfach die Ziffernfolge des eigenen Nummernschildes ein, die neuen 3D-Kennzeichen werden unverzüglich zugesandt. Hierfür fallen Kosten von knapp 30 Euro an. Mit den neuen Schildern können Sie dann bei der Zulassungsstelle neue Plaketten kaufen.

Vorteile der 3D-Kennzeichen gegenüber Alu-Kennzeichen:

  • hohe Elastizität
  • längere Lebensdauer
  • hohe Stabilität
  • geringer Verschleiß
  • weichere Kanten
  • umweltverträglichere Herstellung

Über wirkaufendeinauto.de

wirkaufendeinauto.de ist ein professioneller Autoankauf, welcher Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihr Fahrzeug online bewerten zu lassen und anschließend in einer unserer bundesweiten Filialen zu verkaufen. Dafür benötigen Sie lediglich die wichtigsten Daten Ihres PKW, welche Sie in unsere Bewertungsmaske eintragen. Anschließend erhalten Sie einen ersten Schätzwert zum aktuellen Preis Ihres Autos. Konkretisiert wird dieser, wenn Sie nun einen Termin vor Ort vereinbaren: Dort werden sich unsere KFZ-Experten Ihres Wagens annehmen und anhand seines Zustands, seiner Fahrtüchtigkeit und seiner eventuellen Sonderausstattungen seinen individuellen Wert berechnen.

Dieser stellt gleichzeitig das Kaufangebot von wirkaufendeinauto.de an Sie dar, welches Sie sofort annehmen können. Dabei verfahren unsere Mitarbeiter transparent und stehen Ihnen bei jeglichen Fragen und Problemen zur Seite. Doch hier endet unser Service noch nicht, denn die Abmeldung bei der KFZ-Meldestelle so wie eine eventuell anfallende Auslösung bei einem Pfandhaus oder der Bank übernehmen wir für Sie ebenso wie eine mögliche Verschrottung. Auf diese Weise wird der Autoverkauf für Sie so angenehm wie möglich.