Bei einem Gebrauchtwagen kannst du zunächst einmal eine Menge Geld sparen. Modelle der Mittelklasse mit einem Alter von nur wenigen Jahren sind oft nur noch die Hälfte wert und werden dementsprechend günstig angeboten. Aber natürlich ist ein gebrauchtes Fahrzeug in der Regel anfälliger für Reparaturen. Hier kommt die Gebrauchtwagengarantie ins Spiel. Mit ihrer Hilfe lassen sich hohe Unkosten vermeiden.
Du willst erst mal schauen, was der Gebrauchtwagenmarkt so hergibt? Nur zu!
1. Gebrauchtwagengarantie – was ist das?
Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine Reparaturkostenversicherung, die üblicherweise ein Jahr gilt. Zeigt sich am Fahrzeug innerhalb dieser Zeit ein (neuer) Mangel, bekommst du die Kosten erstattet. Dafür zahlst du jährlich zwischen 100 und 300 Euro. Was du damit abdecken kannst, unterscheidet sich je nach Tarif. Bei einem Einstiegstarif sind in der Regel Getriebe, der Motor und das Achsgetriebe versichert. Darüber hinaus kannst du auch weitere Baugruppen wie z.B. Bremsanlage, Abgasanlage, Lenkung oder Elektrik versichern; bei Premiumtarifen sogar Fahrassistenzsysteme.
Generell nicht abgedeckt sind:
- Unfallschäden
- Verschleißteile wie Reifen und Bremsbeläge bzw. gewöhnliche Abnutzung
- Defekte aufgrund unsachgemäßer Reparatur oder Tuning
- Schäden, die über die Kaskoversicherung oder die Haftpflicht des schuldigen Unfallgegners abgedeckt sind
- Unwetterschäden
- Schäden durch Brand oder Vandalismus
Wenn du möchtest, kannst du den meist einjährigen Versicherungsschutz auf mehrere Jahre ausweiten. Aber Achtung, dadurch wird auch die Prämie höher und du musst strengere Kriterien (z.B. eine Höchstkilometerzahl) einhalten.
Mit einer Gebrauchtwagengarantie minimieren Händler ihr Verlustrisiko, da Reparaturkosten über die Garantie abgerechnet werden. Daher ist eine Gebrauchtwagengarantie oft schon direkt im Kaufpreis enthalten.
Gut zu wissen: Bei jungen Gebrauchten greift manchmal sogar noch die Herstellergarantie (in der Regel ein bis zwei Jahre). Kia ist hier mit sieben Jahren der Spitzenreiter. Ist das Fahrzeug allerdings älter als neun Jahre, gibt es meist keine Gebrauchtwagengarantie mehr.
2. Und Sachmängelhaftung – was ist das?
Für jeden Kaufvertrag gilt grundsätzlich eine gesetzliche Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) von zwei Jahren. Wenn du bei einem Händler kaufst, wird sie allerdings meist auf ein Jahr verkürzt. Tritt ein Sachmangel auf, haftet der Verkäufer, handelt es sich jedoch um gewöhnlichen Verschleiß, trägst du selbst die Kosten. Du kannst dir sicher vorstellen, dass das Konfliktpotenzial hier groß ist. Daher erklären wir dir kurz den Unterschied:
Sachmangel
Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht erfüllt, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn Defekte auftreten, die bei Autos mit einem ähnlichen Alter sowie Kilometerstand untypisch sind. Beispiele: eine vom Händler garantierte Unfallfreiheit oder Originallackierung sowie versteckte Mängel, die beim Kauf nicht erkennbar waren.
Achtung: Willst du einen Mangel beim Händler geltend machen, liegt die Beweispflicht ab dem siebten Monat bei dir, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe des Autos übersehen wurde.
Verschleiß
Einzelne Teile des Fahrzeugs nutzen sich im normalen Betrieb stärker ab und müssen daher von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Beispiele: Bremsbeläge, Batterie und Reifen.
3. Der feine Unterschied: Gebrauchtwagengarantie oder nur Sachmängelhaftung?
Wenn du dein Auto bei einem Händler kaufst, bist du in den ersten sechs Monaten hinreichend abgesichert. Danach greift die Sachmängelhaftung zwar immer noch, allerdings verschiebt sich die Beweispflicht vom Verkäufer zum Käufer.
Entscheidest du dich zusätzlich für eine Händlergarantie, bist du mindestens für ein weiteres halbes Jahr auf der sicheren Seite. Dies gilt nicht nur für bereits vorhandene, sondern auch für neue Mängel. Ob sich eine Garantie empfiehlt, hängt vom konkreten Einzelfall und deiner Risikobereitschaft ab.
Gut zu wissen: War der Mangel bereits vor dem Fahrzeugerwerb da, sollte das auf alle Fälle über die Sachmängelhaftung abgewickelt werden. Diese gilt nämlich weiterhin, auch wenn du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast.
Gebrauchtwagengarantie | Sachmängelhaftung |
---|---|
Freiwillig | Händler per Gesetz verpflichtet |
Gewöhnlich ein Jahr, wahlweise auch länger | Grundsätzlich zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen oft nur ein Jahr |
100 bis 300 Euro/Jahr (je nach Alter und Laufleistung) | Kostenlos |
Mängel bei Autokauf und Mängel in Garantiezeit abgedeckt | Nur Mängel bei Autokauf abgedeckt |
Keine Beweispflicht beim Käufer | Beweispflicht ab dem siebten Monat |
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4. Fazit: Eine Überlegung wert: die Gebrauchtwagengarantie
Eine Gebrauchtwagengarantie des Händlers ist eine kostenpflichtige Erweiterung zur Sachmängelhaftung und bietet zusätzlichen Schutz vor ausufernden Reparaturkosten. Sie gilt länger als die gesetzliche Sachmängelhaftung und deckt auch neu aufgetretene Defekte ab. Es handelt sich jedoch nicht um ein Komplettpaket und jeder Anbieter hat andere Konditionen. Bevor du also den Vertrag unterschreibst, achte auf alle Fälle auf das Kleingedruckte:
- Deckt die Gebrauchtwagengarantie nur bestimmte Bauteile des Fahrzeugs ab? Wie sieht es zum Beispiel mit dem Cabriodach, dem Sonderzubehör oder Fahrerassistenzsystemen aus?
- Welcher Mangel wird abgesichert?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung oder eine maximale Auszahlungssumme?
- Bin ich an eine Vertragswerkstatt gebunden?
- Wie lange ist die Laufzeit?
- Schreibt der Vertrag bestimmte (kostenpflichtige) Service- oder Wartungsarbeiten vor?
- Ist eine Höchstkilometerzahl oder das maximale Alter vorgeschrieben?
- Werden bei einer Reparatur nur die Arbeitskosten oder auch die Materialkosten abgedeckt?
- Gibt es Zusatzleistungen, wie das Bereitstellen eines Mietwagens während der Reparatur?
- Hybrid- und E-Auto: Sind die Traktionsbatterien abgedeckt?
Wenn alles passt, ist die Gebrauchtwagengarantie eine feine Sache. Reichen die Leistungen nicht aus, kann die Versicherung manchmal auch aufgestockt werden. Vor allem bei teuren Gebrauchten lohnt sich die Gebrauchtwagengarantie auf alle Fälle.
Auch bei jüngeren Autos ist sie sinnvoll. Zwar sind diese meist sehr zuverlässig und es kann sein, dass du die Versicherung deswegen gar nicht in Anspruch zu nehmen brauchst. Sollte jedoch ein größerer Defekt auftreten, hast du den Beitrag schnell wieder reingeholt.