Die Party ging mal wieder bis in den frühen Morgen und der Bus kommt erst in einer Stunde. Vielen Autofahrern kommt in solchen Momenten der Gedanke an das bequeme Auto. „Ich kann ja noch fahren“, heißt es fälschlicherweise oft, weil die eigenen Grenzen beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss schnell unterschätzt werden. Fahrer, die sich für Alkohol am Steuer entscheiden, riskieren nicht nur eine harte Bestrafung und den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch das eigene und das Leben anderer.
Zwar ist die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen, in denen Alkohol im Spiel war, seit Beginn der 90er Jahre laut Statistischem Bundesamt drastisch zurückgegangen, dennoch sterben jährlich noch immer über 300 Menschen aufgrund von Alkoholfahrten. Warum es besser ist, den Pkw nach einer feuchtfröhlichen Party stehen zu lassen und mit welchen Konsequenzen gerechnet werden muss, sollte er doch in Gang gesetzt werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Alkohol am Steuer“.
1. Statistiken und Einfluss von Alkohol am Steuer
Im Jahr 2012 kamen 3.600 Menschen durch einen Autounfall ums Leben, 338 von ihnen (also fast 10 Prozent) weil alkoholische Getränke im Spiel waren. Darüber hinaus wurden im selben Jahr 18.983 Verkehrsteilnehmer bei einem Alkoholunfall leicht oder schwer verletzt. Die meisten dieser Unglücke ereigneten sich innerhalb geschlossener Ortschaften (66,2 %). Doch auch auf Landstraßen oder Autobahnen sind alkoholisierte Fahrer, die gefährliche Unfälle bauen, keine Seltenheit.
Weil Betrunkene durch den Rausch weniger Hemmungen verspüren, die Risikobereitschaft und das Selbstvertrauen größer sind, aber gleichzeitig ihre motorischen und psychischen Fähigkeiten nicht einschätzen können, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Alkohol verändert die Wahrnehmung schon ab geringen Mengen in bestimmten Maßen. Unzuverlässig wird demnach vor allem die eigene:
- Entfernungseinschätzung
- Geschwindigkeitseinschätzung
- Reaktionsgeschwindigkeit
Hinzu kommt eine Blendempfindlichkeit, weil die Pupille bei Lichteinfall zu langsam reagiert, sowie eine stockende Informationsverarbeitung im Gehirn. Deshalb wird bei Gefahr häufig zu spät reagiert. Der sogenannte Tunnelblick ist ebenfalls ein Ergebnis des Alkoholeinflusses. Das eigene Blickfeld wird eingeengt und eine Situation, die am Straßenrand passiert, häufig nicht wahrgenommen. Alle natürlichen Reaktionen auf das als Droge eingestufte Lebergift Ethanol schränken das Fahrvermögen ein.
Gebremst wird demnach häufig ruckartiger, das Lenkrad wird bei oftmals zu spät erkannter Gefahr hektisch herumgerissen und auch das Gegensteuern gelingt ab einem bestimmten Blutalkoholwert nicht mehr. Worin der Unterschied zum Atemalkohol liegt, welche Promillegrenzen gelten und mit welchen Strafen Betrunkene am Steuer rechnen müssen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
2. Alkohol-Promillegrenze in Deutschland
Gerät ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle, ermitteln Polizeibeamte bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer zunächst den Atem-Alkoholwert. Dieser wird mit Hilfe einer Analyse, dem bekannten „ins Röhrchen pusten“, durchgeführt. Durch die Einführung eines neuen Geräte-Typs ist dieses Alkohol-Messverfahren, das heißt die Atem-Aalkoholanalyse, auch als gerichtlich verwertbares Beweismaterial anerkannt und zugelassen. Demzufolge muss keine zusätzliche Blutentnahme stattfinden. Im Jahr 2001 sank die Grenze des zulässigen Promillewertes im Blut von 0,8 auf 0,5 (§24a Absatz 1 StVG).
Wer also im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit und ohne Vorbelastungen im Verkehrszentralregister eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l (im Atem ist etwa die Hälfte des Blutwertes) aufweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier muss mit einem Bußgeld von 500 Euro gerechnet werden, zusätzlich wird gegen den angetrunkenen Fahrer ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Im Unterschied zu dieser Ordnungswidrigkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille nach deutschen Recht eine Straftat vor, die die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Mindestsperre von 6 Monaten nach sich zieht. Unterschieden wird in der Rechtsprechung zwischen einer absoluten und einer relativen Fahruntüchtigkeit. Bei einer Alkoholkonzentration im Blut von mehr als 1,1 mg/l wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen, relativ fahruntüchtig ist derjenige, dessen Alkoholkonzentration im Blut zwischen 0,3 und 1,09 mg/l aufweist und zusätzlich durch eine unsichere Fahrweise oder einen Unfall auffiel.
Blutalkoholwert ab 0,5 Promille, wenn keine Fahrunsicherheit vorliegt
- Erstverstoß: 500 Euro + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
- Zweitverstoß: 1.000 Euro + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte
- Weiterer Verstoß: 1.500 Euro + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte
Blutalkoholwert ab 1,1 Promille, wenn keine Fahrunsicherheit vorliegt
- Sozialstunden, Geld- (mind. 1.500 Euro) oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
- Führerscheinentzug: mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahre oder auf Dauer
Für Fahranfänger in der Probezeit und Autofahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt seit August 2007 ein absolutes Verbot von Alkohol während der Autofahrt.
Dennoch sollten sich Autofahrer bewusst sein, dass es schon bei einem Blutalkoholwert ab 0,3 Promille kombiniert mit einer auffälligen Fahrweise oder einem Unfall zu einer Strafverfolgung kommt. Fährt man jedoch bis 0,5 Promille unauffällig und wird kontrolliert, liegt keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vor.