Damit wirkaufendeinauto.de die Abmeldung des Autos erfolgreich vornehmen kann, benötigen wir den gültigen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Original. Außerdem brauchen wir beide KFZ-Kennzeichen.
Wir arbeiten mit zwei Dienstleistern zusammen, die die Abmeldungen für uns vornehmen. Die Abmeldungen erfolgen in Wiesbaden, Hamburg oder im Rheingau-Taunus-Kreis.
Die Abmeldung deines Autos erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen.
Die von unserem Abmeldedienst ausgestellte Bestätigung schicken wir dir innerhalb einer Woche per E-Mail zu.
Der Verkäufer kann das Auto auch selbst abmelden. In bestimmten Fällen ist das sogar erforderlich, nämlich wenn:
Die Zahlung des endgültigen Verkaufspreises ist erst dann möglich, wenn wir die Bestätigung über die Abmeldung erhalten haben.
Nach erfolgter Abmeldung gibst du uns den originalen Fahrzeugschein mit eingetragener Abmeldung, Siegel der Behörde und Unterschrift des Sachbearbeiters zurück. Dies tust du entweder persönlich in unserer Filiale oder du versendest das Dokument als Einschreiben mit der Post.
Die KFZ-Kennzeichen musst du für die Abmeldung bei den Behörden mitnehmen. Sie werden dort entstempelt.
Grundsätzlich hast du drei Werktage Zeit, dein Auto abzumelden. Ist die Frist von drei Werktagen aufgrund überlasteter Behörden nicht einzuhalten, sind auch längere Fristen möglich.
Ja. Auch dann benötigen wir den originalen Fahrzeugschein mit eingetragener Abmeldung, dem Siegel der Zulassungsstelle und der Unterschrift des Sachbearbeiters. Das Auto bringst du entweder per Transporter zu uns oder nutzt Kurzzeitkennzeichen. Diese sind bei den Zulassungsstellen gegen eine Gebühr erhältlich und fünf Tage gültig. Für diese Kennzeichen ist eine gültige HU-Bescheinigung nötig.
Wenn eine Zwangsstilllegung vorliegt, ist dein Auto damit bereits abgemeldet. In diesem Fall ist es uns nicht möglich, den Prozess für dich zu übernehmen.