1. Wo kann ich ein Auto entsorgen?
Gemäß der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) bist du als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, dich selbst um die Autoentsorgung und Verschrottung eines als Abfall zu wertenden Autos zu kümmern. Dabei gilt es, bestimmte Regeln zu befolgen.
Schließlich ist es nur anerkannten Annahmestellen und Demontagebetrieben erlaubt, die Entsorgung von Autos zu übernehmen. Zulässig sind sowohl regionale Verwertungshöfe als auch diverse KFZ-Werkstätten sowie Meisterbetriebe.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Abgabe beim Hersteller dar. Diese stehen seit dem Jahr 2007 in der Pflicht, alte Ffahrzeuge aus eigener Produktion kostenlos entgegenzunehmen. Selbiges trifft auch auf die Vertrags-Autohändler zu. Allerdings existieren einige Einschränkungen. So ist eine unentgeltliche Rückgabe eines Altfahrzeugs nur dann möglich, wenn:
- dieses zuletzt innerhalb der EU zugelassen war
- es vor der Stilllegung länger als einen Monat angemeldet war
- wesentliche Bauteile wie Antrieb, Fahrwerk oder Katalysator noch vorhanden sind und nicht ausgebaut wurden
- dem PKW keine Abfälle hinzugefügt wurden
- keine Abänderung der Zulassungsdokumente erfolgte
§ 3 AltfahrzeugV (1): „Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen […] Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen […] Demontagebetrieb unentgeltlich zurücknehmen.“
2. Wie läuft die Verschrottung eines Autos ab?
Heute ist die Autoentsorgung vorrangig auf Recycling und Wiederverwertung ausgelegt. Bevor der als Abfall gewertete Wagen in der Schrottpresse landet, bauen die Verwerter so viele Einzelteile wie möglich und auch die Verkabelung aus.
Zusätzlich lassen sie alle Flüssigkeiten ab. Letztlich bleibt also nur die Karosserie zurück. Je nach Zustand veräußert der Verwerter einzelne Komponenten des Fahrzeugs als Ersatzteile.
Wie ein Auto zu entsorgen ist, regelt ebenfalls die Altfahrzeug-Verordnung. Seit dem 1. Januar 2015 müssen mindestens 95 Prozent des Fahrzeuggewichts entsorgbar sein und 85 Prozent wiederverwertbar (§ 5 Absatz 1 AltfahrV).
Durch die Vorgabe einer solchen Vorgehensweise zielt der Gesetzgeber auf die Schonung der Umwelt ab. Jedoch gehen damit auch wirtschaftliche Vorteile einher. Schließlich fallen die Preise für einzelne Bauteile je nach Modell nicht gerade gering aus. Dies ist auch bei Oldtimern von Bedeutung, da für sie häufig keine Ersatzteile mehr hergestellt werden.
3. Die Kosten der Autoentsorgung
Gibst du dein altes Auto kostenlos beim Hersteller ab, erübrigt sich die Frage nach den anfallenden Kosten. Schließlich kümmert dieser sich als Letzthalter darum, das Auto zu verschrotten. Entscheidest du dich dagegen für einen Verwerter, ist vor allem der Wert deines Fahrzeugs von Bedeutung.
Diesen rechnen seriöse Anbieter nämlich an. Je nach Modell und Zustand deines Wagens erhältst du vielleicht sogar noch ein bisschen Geld. In jedem Fall erfolgt noch ein Abzug der Kosten, die dem Verwerter entstehen. Die folgende Tabelle zeigt dir, welche Gebühren gegebenenfalls anfallen:
Grundgebühr Auto-Verschrottung: circa 100 Euro
Abholung des Autos: circa 100 Euro
Abmeldung des Fahrzeugs: oftmals inklusive, ansonsten etwa 10 Euro
Kostenfaktor | Betrag |
---|---|
Grundgebühr Auto-Verschrottung | circa 100 Euro |
Abholung des Autos | circa 100 Euro |
Abmeldung des Fahrzeugs | oftmals inklusive, ansonsten etwa 10 Euro |
Zusätzlich lassen sich Anbieter ausfindig machen, die dein Auto verschrotten und sogar kostenlos abholen. Allerdings lohnt sich diese Variante ebenso wie die Herstelleroption nur im Falle eines geringen Restwerts.
Für gewöhnlich erhältst du hier nämlich keine Zahlung. Besitzt dein Auto noch einen gewissen Wert, ist es ratsam, sich für eine andere Option zu entscheiden.
4. Worauf ist bei der Autoentsorgung zu achten?
Überlässt du dem Hersteller oder einem entsprechenden Verwerter dein KFZ zur Entsorgung, erhältst du einen Verwertungsnachweis. Im Anschluss ist der Gang zur Zulassungsstelle erforderlich, um das Fahrzeug mithilfe des Dokuments außer Betrieb zu setzen.
Auch hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Bei der Abgabe des Wagens ist lediglich die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. Auf der Zulassungsstelle benötigst du:
- Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Verwertungsnachweis
- Personalausweis
5. Wann ist ein Auto zu entsorgen?
In vielen Fällen stellt die Hauptuntersuchung beim TÜV für alte Fahrzeuge ein scheinbar unüberwindbares Hindernis dar. Entdeckt die Werkstatt schwerwiegende Mängel, stehen Autobesitzer vor der Entscheidung, ob sich eine Reparatur noch lohnt.
Beziehe sowohl das Alter und den Zustand des Fahrzeugs als auch die Schwere der Schäden in deine Überlegungen mit ein. Natürlich spielt ebenso die individuelle Finanzsituation an dieser Stelle eine Rolle. Schätzt du eine Reparatur als zu kostspielig ein, ist es oft die beste Option, den Gebrauchtwagen loszuwerden.
Behalte außerdem im Hinterkopf, dass Fahrzeuge mit eindeutigen Schäden unter Umständen als Verkehrshindernisse ausgelegt werden.
Stellst du einen Wagen ohne Zulassung beziehungsweise ohne KFZ-Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen ab, drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Weisen dir die Ordnungshüter gar illegale Abfallbeseitigung nach, fallen Bußgelder im mittleren vierstelligen Bereich an. Schließlich bestände in einem solchen Fall die Gefahr, dass Flüssigkeiten auslaufen und die Umwelt schädigen.
6. Ist es möglich, ein Altfahrzeug zu verkaufen?
Natürlich besteht grundsätzlich die Option, an einen Händler oder eine Privatperson zu veräußern. Dies setzt natürlich voraus, dass du überhaupt einen Käufer findest. Die meisten Gebrauchtwagenhändler haben vorrangig Interesse an zumindest halbwegs funktionstüchtigen Fahrzeugen.
Denn bei diesen Autos fällt der Aufwand für die Instandsetzung weniger hoch aus. Mit etwas Glück interessiert sich auch ein Bastler für das KFZ. Dieser zielt meistens darauf ab, den Wagen auszuschlachten. Allerdings ist ein Privatverkauf sehr mühsam. Zudem besteht keine Erfolgsgarantie.
Eine Ausnahme stellen Exporteure dar. Diese haben teilweise auch an Schrottautos Interesse. Vor allem in Afrika und auch in einigen asiatischen Ländern fallen die Anforderungen an Gebrauchtwagen weniger hoch aus als hierzulande. Ein Nachteil ist jedoch, dass es sich bei den Angeboten der Autoexporteure nur selten um einen fairen Preis handelt.
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