Das sind die Vorteile der Probefahrtvereinbarung

Die Probefahrt ist Bestandteil eines jeden Privatverkaufs. Doch ohne die Probefahrtvereinbarung solltest Du potentielle Käufer nicht ans Steuer lassen!

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Ob ein Auto verkauft wird, entscheidet sich oft bei der Probefahrt. Um Dein Eigentum zu schützen, schließt Du mit dem Kaufinteressenten einen Vertrag, der Dich im Falle von Unfall, Schäden oder einer Entwendung des KFZ absichert.

Bei wirkaufendeinauto.de wird bei der professionellen kostenlosen Begutachtung vor Ort auch eine Probefahrt durchgeführt. Nutze unseren Service, um in nur 30 Minuten in der Filiale die zu Deinem Auto passenden wkda | Verkaufsoptionen zu erfahren. Auf diese Weise erhältst Du den idealen Verkaufsweg für fast jedes Auto.

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1. Was ist bei der Probefahrt zu beachten?

Käufer erwarten von der Probefahrt ein umfassendes Bild zum Zustand des KFZ, sowie ein Gefühl dafür, wie sich Dein Fahrzeug in verschiedenen Fahrsituationen verhält. Eine Fahrt mit dem zum Verkauf stehenden Auto kann mithin sehr unterschiedlich ausfallen, je nach der Vorstellung des Probefahrers. Doch vor Fahrtantritt sollte feststehen, dass sich der Kaufinteressent lediglich in einem vereinbarten Umkreis Deines Zuhauses mit dem Auto bewegt, insbesondere wenn eine Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden soll.

Doch auch die Fahrerlaubnis des Probefahrers ist grundlegend dafür, damit Du nicht in Schwierigkeiten gerätst. Für alle diese Fälle musst Du vertraglich feststellen, wer für eventuelle Beschädigungen haftet. Die Probefahrtvereinbarung dient hierzu und macht Deinen Autoverkauf sicherer!

Voraussetzungen für die Probefahrt

Auf der Fahrt

Grundsätzlich ist eine Probefahrt nur mit einem angemeldetem Fahrzeug möglich. Doch zuerst muss der Kaufinteressent eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Erst dann darf er das betreffende Fahrzeug bewegen. Wer jemandem ohne das gültige Ausweisdokument sein Fahrzeug überlässt, macht sich strafbar.

Auch auf den Schutz durch Deine Kaskoversicherung kannst Du in diesem Fall nicht mehr zählen. Deine KFZ-Haftpflichtversicherung hat dann einen Regressanspruch und kann bis zu 5.000 Euro von Dir zurückfordern! Doch Dein Eigentum auf diese Weise fahrlässig zu überlassen, bedeutet ebenso, dass Du Dich gegenüber Betrug oder Diebstahl nicht ausreichend absicherst.

Was tun bei nicht zugelassenen PKW? Für eine Gebühr von etwa 60 Euro kannst Du in Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen erwerben. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Beantragung, für die Versicherung und Kosten, die für das Prägen des Kennzeichens anfallen. Der Verwendungszweck des Kurzzeitkennzeichens schließt eine Probefahrt ausdrücklich ein. Kurzzeitkennzeichen gelten fünf Tage lang.

Diebstahl vorbeugen

Achtung Diebstahl!

Um jemandem Dein Auto überlassen zu können, musst Du nicht nur dessen Führerschein auf seine Gültigkeit überprüfen. Auch die Identität des Probefahrers muss überprüft werden. Gleiche daher immer den Führerschein mit dem Personalausweis ab! Andernfalls ist Dein Verhalten auch in Bezug auf eine mögliche Entwendung Deines Fahrzeugs als fahrlässig zu bewerten.

Wird das Auto während der Probefahrt entwendet, liegt eine sogenannte Unterschlagung vor. Diese ist im Regelfall nicht von der Kaskoversicherung gedeckt. Nimm daher einen Pfand, der die Identität des Kaufinteressenten bestätigt. Damit hast Du im Fall von Betrug oder Diebstahl die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten.

Normalerweise gibst Du das Fahrzeug jedoch nicht ab, sondern bist Beifahrer und behältst das Ausweisdokument des potenziellen Käufers somit nur während der Probefahrt. Deine Wertsachen und die Zulassungspapiere Teil II (früher: Fahrzeugbrief) legst Du bei privaten Probefahrten besser zu Hause ab.

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Sicherstellen, dass Versicherungsschutz besteht

Versicherung Karteikarte

Jeder Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis ist nach der Anmeldung des KFZ grundsätzlich haftpflichtversichert. Doch in seltenen Fällen schließt die Versicherung die Probefahrt aus und es besteht dann kein Versicherungsschutz für Probefahrer. Daher solltest Du vor Probefahrten immer die Versicherungspolice überprüfen!

Zudem kann es trotz geltendem Versicherungsschutz zu Ausnahmen aufgrund der vertraglichen Bestimmungen kommen. So entfällt beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit der Schutz der Kaskoversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer unter Drogeneinfluss fährt oder andere grobe Verstöße gegen die Verkehrsordnung begeht, zum Beispiel auch dann, wenn er viel zu schnell fährt.

2. Probefahrt nur mit schriftlicher Probefahrtvereinbarung!

Ein Probefahrtvertrag hat viele Vorteile. Mit einer vertraglichen Absprache mit dem Käufer kannst Du Dich während des Termins und der Probefahrt mit Kaufinteressenten ohne Ablenkung auf Dein Verkaufsvorhaben konzentrieren. Denn auch eine kurze Fahrt kann großen Schaden anrichten und nicht zuletzt geht es um den Wert Deines Fahrzeugs.

Checkliste Probefahrtvereinbarung:

  • Fahrzeugdaten und bereits vorhandene Beschädigungen festhalten
  • Persönliche Angaben und Kenn-Nummern der Ausweise des Probefahrers
  • Erklärung des Probefahrers zum Umfang der Fahrt
  • Erklärung des Probefahrers für Beschädigungen am Fahrzeug zu haften
  • Freistellung des Fahrzeughalters von entstehenden Bußgeldern

Auto ohne Risiko von Betrug verkaufen

In einem Probefahrtvertrag wird festgehalten, dass der Probefahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Noch dazu wird schriftlich erfasst, dass dem Kaufinteressenten, der das Steuer übernimmt, keine Beschränkungen auferlegt sind, wie zum Beispiel ein Fahrverbot. Der Vertrag von wirkaufendeinauto.de weist zudem die vom Probefahrer bestätigte Bestimmung auf, dass das Fahrzeug ausschließlich persönlich zum Zwecke der Probefahrt im Inland genutzt wird. Hier gibt es auch eine Spalte, in der ein Pfand eingetragen wird - Du kannst also nichts vergessen.

Sieh hier, wie eine solche Vereinbarung über die Probefahrt aussehen kann.

Einwandfreie Übergabe des Autos

Natürlich werden alle Schäden am Fahrzeug vor Antritt der Fahrt in der Probefahrtvereinbarung fixiert. Denn die Aufzählung aller Fakten stellt nicht zuletzt sicher, dass kein Anreiz für mögliche rechtswidrige Delikte besteht. Somit wirkt das Probefahrt Formular im Zweifelsfall abschreckend auf Betrüger, solltest Du tatsächlich bei einer Probefahrt im Privatverkauf einen solchen vor Dir haben.

Zusammen mit dem Probefahrer untersuchst Du das Auto noch vor der Probefahrt genau auf bestehende Schäden. Denn somit kannst Du noch im Vorfeld vermeiden, dass bei einem während der Fahrt entstandenen Schaden vom Verursacher behauptet wird, diesen hätte es schon zuvor gegeben. Ebenfalls empfehlenswert ist es, dem potenziellen Kaufinteressenten vor der Probefahrt über eventuelle Eigenheiten des Fahrzeugs zu informieren. Denn so kann sich dieser auf das Fahrzeug mitsamt seiner Vor- und Nachteile einstellen und Du ersparst Dir möglicherweise lästige Diskussionen nach dem Autoverkauf.

Schadensfall im Vorfeld regeln

Versicherungs Karteikarte

Ein Hauptgrund für den Probefahrt Vertrag ist jedoch, dass Du ohne ihn beim Privatverkauf als Versicherungsnehmer für Schäden am Verkaufsgegenstand haftbar bist. Während der Probefahrt durch den Kaufinteressenten haftest Du mit Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung sowie, falls vorhanden, auch mit Deiner Kaskoversicherung.

Der Probefahrer haftet für Schäden am Fahrzeug, die er während der Probefahrt verschuldet. Alle Schäden, eingeschlossen derer, die durch eine Fahrzeugversicherung abgedeckt sind, werden in einer Vereinbarung vor der Probefahrt geregelt. Denn der finanzielle Schaden beläuft sich sehr oft auf eine Selbstbeteiligung beziehungsweise einen Rückstufungsschaden. Um nicht durch einen erhöhten Beitrag von Seiten der Versicherung langfristigen finanziellen Schaden zu befürchten, lässt Du den Kaufinteressenten die Probefahrtvereinbarung und damit den Ausgleich der Schäden im Vorfeld unterschreiben. Der Probefahrer stellt den Halter des Fahrzeuges zudem von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher Vorschriften in Zusammenhang mit der Probefahrt entstanden sind. Darunter fallen sämtliche Ansprüche nach Verkehrsverstößen sowie Bußgelder, die anfallen.

3. Dein Partner beim Autoverkauf: wirkaufendeinauto.de!

Als professioneller Partner für jedes Auto sind wir für Dich die beste Anlaufstelle! Denn bei wirkaufendeinauto.de erhältst Du in unserer Filiale eine kostenlose KFZ-Begutachtung, die von Experten durchgeführt wird. Darüber hinaus erfährst Du von unseren Experten, welche wkda | Verkaufsoptionen zu Deinem Fahrzeug passen. Stehen Dir mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, hast Du die freie Wahl!

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