Privatverkauf Auto: Gewährleistung ausschließen leicht gemacht

Willst du deinen „Alten“ loswerden, solltest du beim Privatverkauf deines Autos die Gewährleistung ausschließen. So kannst du dich vor unliebsamen Folgen schützen.

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Ohne einen vertraglich festgehaltenen Ausschluss der Gewährleistung haftest du beim Privatverkauf deines Autos für Sachmängel und Folgeschäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Autos bestanden. Daher ist es wichtig, jegliche Haftung zu beschränken.

Mit wirkaufendeinauto.de geht es noch unkomplizierter, denn beim Verkauf an uns ist die Gewährleistung immer ausgeschlossen. Wir bewerten jedes Auto in jedem Zustand und senden dir einen fairen Preis per E-Mail. Dieser ist sieben Tage gültig, und wenn du willst, kannst du oft sogar noch am selben Tag in einer unserer Filialen an uns verkaufen.

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1. Privatverkauf Auto: Gewährleistung ausschließen – worauf es ankommt

Privatverkauf Gewährleistung

Dank Internet scheint der private Autoverkauf heutzutage recht einfach zu sein: Du erstellst innerhalb weniger Minuten eine Anzeige und schon melden sich die Interessenten von selbst. Nach einer Probefahrt ist schnell ein Vertrag abgeschlossen und der ganze Vorgang erledigt – möchte man meinen. Vergisst du nämlich die Sache mit der Gewährleistung, können unerwartete Kosten auf dich zukommen.

2. Gewährleistung beim Privatverkauf Auto – welche Rechte und Pflichten gibt es?

Wenn der frisch verkaufte Gebrauchtwagen schon kurz nach der Übergabe unerwartete Mängel zeigt, ist der Käufer in der Regel sehr daran interessiert, die entstehenden Kosten auf den Vorbesitzer, also dich, zu übertragen. Das ist nicht nur unangenehm, die Situation kann auch sehr leicht außer Kontrolle geraten.

Achte daher als Verkäufer unbedingt darauf, beim Privatverkauf Auto die Gewährleistung sowie die potenzielle Haftung auszuschließen. Und zwar in einem professionell aufgesetzten Vertrag. Dazu gibt es im Internet viele Mustervorlagen, wie diese hier vom ADAC. Garantien gibst du übrigens auch nicht, denn diese stellen ein hohes Risiko dar.

In jedem Fall bist du als Verkäufer aber dazu verpflichtet, vor der Kaufabwicklung auf alle dir schon bekannten Schäden hinzuweisen. Diese sollten selbstverständlich auch im Kaufvertrag erwähnt werden. Offensichtliche Schäden musst du jedoch nicht angeben, wenn der Käufer das Fahrzeug vorher selbst besichtigt hat. Gleiches gilt für minimale Beschädigungen, wie beispielsweise kleine Kratzer.

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Unbedingt die Gewährleistung beim Privatverkauf Auto ausschließen!

Prinzipiell muss jeder Verkäufer beim Privatverkauf eine Gewährleistung über den einwandfreien Zustand eines Fahrzeugs von zwei Jahren bieten. Bei einem Gebrauchtwagen kann die eigentliche Gewährleistungsdauer jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Kurz: Du bist innerhalb dieser Gewährleistungszeit dazu verpflichtet, für Reparaturen aller Sachmängel zu bezahlen, die bereits bei Übergabe des Autos vorlagen.

Daher ist es wichtig, dass du die Gewährleistung beim Privatverkauf deines Autos per Klausel im Kaufvertrag ausschließt. Dabei muss der Vertrag nicht nur juristisch einwandfrei formuliert sein, sondern auch alle denkbaren Situationen umfassen und eben die Gewährleistung sowie die Beschränkung der Haftung ausschließen. Nur so ersparst du dir beim privaten Autoverkauf eine Menge Ärger.

Ganz stressfrei geht es übrigens mit wirkaufendeinauto.de. Als Deutschlands und Europas größter Autohändler haben wir die nötige Erfahrung, um den Autoverkauf für dich völlig entspannt zu gestalten.

Privatverkauf Auto – Gewährleistung: Der Text macht die Musik

Um einen einwandfreien Vertragstext für den empfohlenen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zu finden, solltest du dich im Internet ausführlich informieren oder einen Rechtsanwalt um Überprüfung bitten.

Ansonsten kann es sein, dass die Gewährleistung im Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen ist. Wenn dann auch noch unklar ist, wann der Mangel entstanden ist, solltest du im Falle einer Forderung auf ein selbstständiges Beweisverfahren bestehen. Bei diesem Vorgang wird ein Gutachter vom Gericht eingesetzt, der ein Urteil über den Zeitpunkt der Mangelentstehung fällt. Das Gutachten darf in einem eventuell folgenden Prozess dem Gericht als Beweismittel vorgelegt werden. Achtung: Ein von dir in Auftrag gegebenes Privatgutachten kann in keinem Fall als Beweismittel vor Gericht fungieren.

3. Du willst keine Umstände beim Autoverkauf? Dann verkauf an wirkaufendeinauto.de

Deine Alternative zum Privatverkauf mit Gewährleistung

Wenn du als Privatperson an uns als Händler verkaufst, brauchst du dich gar nicht erst mit den Besonderheiten von Privatverkauf Auto und Gewährleistung herumschlagen. Überhaupt machen wir dir den Verkauf so leicht wie möglich.

Im Rahmen unserer kostenlosen Online-Bewertung erhältst du von uns einen attraktiven Verkaufspreis per E-Mail. Gefällt er dir, buchst du einfach direkt einen Termin in einer unserer über 130 Filialen. Dort bestätigen unsere Kfz-Profis deine Angaben und du kannst gleich sofort vor Ort an uns verkaufen. Dein Geld überweisen wir auf dein Konto und auch lästige Formalitäten wie die Abmeldung des Autos oder die Auslösung einer bestehenden Finanzierung übernehmen wir gerne für dich.

Häufig gestellte Fragen

F: Wie lange haftet ein privater Autoverkäufer?

A: Grundsätzlich gilt auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung von zwei Jahren. Bei einem Gebrauchtwagen kann die Gewährleistungsdauer jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Um nicht für Sachmängel, die innerhalb dieser Frist auftreten oder erst bemerkt werden, haften zu müssen, solltest du als Privatverkäufer im Kaufvertrag unbedingt einen Haftungsausschluss vereinbaren. Oder du verkaufst gleich an wirkaufendeinauto.de. Hier brauchst du dich mit dem Thema Gewährleistung gar nicht zu befassen.

F: Kann man bei einem Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen?

A: Ja, und das solltest du auch tun. Ein professioneller Vertrag, der juristisch einwandfrei formuliert ist, ist dabei superwichtig. Vorlagen dafür findest du im Internet. Du möchtest lieber einen rundum entspannten Autoverkauf? Dann komm gleich zu wirkaufendeinauto.de.

F: Kann ich mein Auto ohne Gewährleistung verkaufen?

A: Ja, und das ist für dich sogar besser. Denn wenn du die Gewährleistung nicht ausschließt, musst du mindestens ein Jahr lang noch für Reparaturen aller Sachmängel aufkommen, die bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen. Wichtig ist, dass alles in einem juristisch einwandfrei formulierten Vertrag festgehalten ist. Null Scherereien und dafür maximale Entspannung bietet dir der Autoverkauf an wirkaufendeinauto.de.

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