Für Autoverkäufer ist wichtig, ob es beim Privatverkauf eine Garantie oder Rücknahme gibt. Grundsätzlich ist dies zu verneinen.
Als privater Verkäufer musst Du Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen und auch keine Garantie geben. Auch die Gewährleistung ist ein Thema, mit dem Du Dich nicht intensiv beschäftigen musst. Diese Verpflichtung haben nur Händler, weil sie als Experten mehr Fachwissen haben als Laien.
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Auch beim Privatverkauf kommen Verkäufern Begriffe wie Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung in den Sinn. Dabei ist es wichtig, zunächst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen. Denn diese beiden Begriffe können nicht synonym zueinander verwendet werden.
Die Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung ist die gesetzliche Regelung bei einem Kauf von Sachen. Hier regelt das Gesetz unter anderem die Möglichkeit Mängel zu reklamieren, die zum Zeitpunkt der Übergabe des PKW bestanden haben.
Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Ausschluss der Sachmängelhaftung muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Wenn im Kaufvertrag Mängel oder Schäden von Dir wissentlich verschwiegen wurden, hat der Käufer dennoch die Möglichkeit sich vom Kaufvertrag zu lösen und seine Rechte geltend zu machen. In so einem Fall hat dieser auch beim Privatverkauf ein Recht auf Rücknahme des Autos.
Eine Rücknahme ist erst dann möglich, wenn der Verkäufer bei einem behebbaren Mangel die Möglichkeit hatte, den Fehler zu beseitigen und dabei keinen Erfolg hatte. Als Privatperson darfst Du die Gewährleistung beim Verkauf ausschließen. Manchmal kommt es jedoch beim privaten Autoverkauf vor, dass der Käufer trotzdem auf eine Gewährleistung oder Rücknahme besteht. Dadurch entsteht Dir Stress ohne rechtliche Grundlage.
Der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung gilt natürlich auch dann, wenn Du privat an einen Händler verkaufst. Umgekehrt darf der Händler beim Verkauf an eine Privatperson die Gewährleistung nicht ausschließen. Er muss für Mängel und Schäden aufkommen, die bereits beim Verkauf vorhanden waren.
Eine Gebrauchtwagengarantie dagegen ist für den Händler eine freiwillige Leistung. Eine Garantie im Privatverkauf gibt es nicht. Sie geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und sichert auch Schäden ab, die nach dem Verkauf auftreten. Es handelt sich um eine Art “Versicherung”, die zusätzlich abgeschlossen wird. Dabei solltest Du dringend vorher prüfen, welche Schäden durch diese Garantie abgedeckt sind. Dies ist besonders wichtig, weil es für die Garantie keine gesetzliche Regelung gibt. Eine Garantie im Privatverkauf gibt es dagegen nicht.
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