1. Der Firmenwagen und die Steuer
Einen Firmenwagen zur Verfügung zu haben, ist für viele Arbeitnehmer und Selbstständige ein großer Gewinn. Sobald du den Firmenwagen allerdings nicht nur dienstlich, sondern auch privat nutzt, kann es zu Komplikationen mit dem Finanzamt kommen.
Denn mit Firmen-Pkws lässt sich als Unternehmen zwar steuerlich jede Menge Geld sparen, doch Vorteile bei den Steuern werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Die Gesamtkosten müssen zunächst einmal nach deutschem Steuerrecht korrekt berechnet werden.
Unterschieden wird zwischen:
- Aufwendungen
- Abschreibungen
Gemäß der AfA-Tabelle der Steuerbehörde beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Firmenwagens sechs Jahre. Dies ist auch die Standard-Abschreibungsdauer. Für die korrekte Abschreibung werden somit die Anschaffungskosten durch die besagten sechs Jahre geteilt. Jedes Jahr wird folglich ein Sechstel des Anschaffungswertes abgezogen.
Beispiel: Für deinen Firmenwagen hast du 60.000 € bezahlt. Nach einem Jahr werden 10.000 € abgeschrieben, der Wert des Fahrzeugs wird somit nur noch mit 50.000 € verbucht. Nach zwei Jahren sind es 40.000 €, nach drei Jahren 30.000 € usw.
Warum ist das wichtig zu wissen? Damit du beim Verkauf des Wagens den Wertverlust bzw. -gewinn berechnen und versteuern kannst.
Um den gebrauchten Firmenwagen zu verkaufen, kannst du den Wagen aus dem Unternehmen „entnehmen“, er zählt dann zum Privatvermögen. Wenn du ihn dann privat weiterverkaufst, ist der Verkaufspreis als Teilwert anzusetzen – also als Restbuchwert, der nach Abschreibung aktuell in den Büchern steht.
Ob Umsatzsteuer fällig wird, hängt damit zusammen, ob der Wagen zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen zählt. Das wiederum hängt davon ab, wofür der Wagen überwiegend genutzt wird.
Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent unternehmerisch genutzt, wird es dem Betriebsvermögen zugeordnet und ein Vorsteuerabzug kann in vollem Umfang geltend gemacht werden. Der Gewinn aus dem Verkauf ist andererseits umsatzsteuerpflichtig. Liegt die betriebliche Nutzung irgendwo zwischen 10 und 50 Prozent, kann der Wagen entweder dem betrieblichen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Steuerberater beraten.
Liegt die betriebliche Nutzung unter 10 Prozent, wird das Firmenauto dem Privatvermögen zugeordnet. In dem Fall ist der Gewinn aus dem Verkauf nicht steuerpflichtig, bei Verlust kannst du aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dasselbe gilt für die Entnahme aus dem Betriebsvermögen und Übernahme ins Privatvermögen.
Arten der Besteuerung bei privater Mitbenutzung:
- Ein-Prozent-Regelung: Das Finanzamt bewertet zusätzliche Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Unternehmen.
- Fahrtenbuch: Eine Nachweismethode, bei der die tatsächlichen Kosten versteuert werden.
Welche Art der Besteuerung für Selbstständige bei privaten Fahrten günstiger ist, kannst du über Steuertipps eines Experten in Erfahrung bringen. Beim Firmenautoverkauf muss prinzipiell immer der aktuelle, volle Mehrwertsteuersatz abgeführt werden (gegenwärtig 19%).
2. Firmenwagen an Mitarbeiter verkaufen
Was spricht dagegen, ein Firmenauto einem Firmenangehörigen zum privaten Gebrauch zu verkaufen?
Nichts. Aber beachte: Als Preis musst du den aktuellen Verkehrswert des Fahrzeugs ansetzen. Sonst kann es Probleme mit dem Finanzamt geben.
Wenn der Dienstwagen jedoch vergünstigt oder gar kostenlos an den Mitarbeiter abgegeben wird, ist ein entsprechender Lohnsteuerabzug zu berechnen.
Für deine Buchhaltung: Diese Einnahmen aus dem „Mitarbeiter-Deal“ sind als Betriebseinnahme zu verbuchen. Dabei wird der Restbuchwert – der Wert, den der Wagen nach Abschreibung aktuell noch hatte – „gewinnmindernd ausgebucht“. Das heißt: Da das Auto und damit dessen Wert aus dem Betriebsvermögen verschwindet, wird dieser Wert vom Gewinn des Unternehmens im betreffenden Jahr abgezogen. Auf der anderen Seite kommt der Erlös aus dem Verkauf auf die Habenseite des Betriebsvermögens und ist einkommensteuerpflichtig.
3. Firmenwagen verkaufen: Musterrechnung
Wenn du einen Firmenwagen verkaufst, musst du dafür eine Rechnung stellen. Damit du keine Pflichtangaben vergisst, hier ein Beispiel für eine Rechnung.
4. Firmenauto verkaufen: Auch ohne Sachmängelhaftung möglich?
Um beim Firmenauto-Verkaufen einen höheren Verkaufserlös zu erzielen, versuchen viele Besitzer, die Sachmängelhaftung zu umgehen, wenn sie das Fahrzeug an eine Privatperson geben.
Damit hat es Folgendes auf sich: Prinzipiell muss jeder Verkäufer eine Gewährleistung über den einwandfreien Zustand eines Fahrzeugs von zwei Jahren bieten. Bei einem Gebrauchtwagen kann die Gewährleistungsdauer jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Kurz: Deine Firma als Verkäuferin ist innerhalb dieser Gewährleistungszeit dazu verpflichtet, für Reparaturen aller Sachmängel zu bezahlen, die bereits bei Übergabe des Autos vorlagen. Der Haken: Das gilt eben gerade bei Verkäufen an Privatpersonen, egal, ob an Mitarbeiter oder Außenstehende.
Speziell seit dem neuen Kaufrecht 2022 gilt der Grundsatz „Gekauft wie besehen“ für Privatkäufe nicht mehr. Die Verbraucherrechte sind nun gestärkt und du musst auch für Mängel haften, die der Käufer beim Kauf nicht bemerkt hat.
Eine Gewährleistung und damit die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen – das funktioniert nur bei Verkäufen von privat an privat. Beim Verkauf von Firmenwagen an private Käufer ist dies laut Gesetzgeber jedoch unzulässig. So vergeht dir die Freude über den höheren Gewinn durch den Ausschluss der Sachmängelhaftung spätestens vor Gericht.
Gesetzlich zulässig ist der Ausschluss nur, wenn es sich um ein defektes Fahrzeug handelt, das als „Bastlerfahrzeug“ verkauft werden kann. Ansonsten gilt der Ausschluss als unwirksam und der Käufer kann sich auf seine gesetzlichen Rechte wie eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz berufen.
Wenn du beim Verkauf an privat bewusst Mängel am Fahrzeug unter dem Ausschluss der Gewährleistung und damit der Sachmängelhaftung verschweigst, wird dies als betrügerische Täuschung gewertet und strafrechtlich verfolgt.
Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit, nicht für den verkauften Wagen haften zu müssen: der Verkauf an einen Händler. Besonders einfach und entspannt geht es bei wirkaufendeinauto.de
Gebrauchten Firmenwagen verkaufen – schnell und einfach
Sind deine Verkaufsmöglichkeiten ausgeschöpft und du suchst nach einem profitablen Weg für deinen Firmenwagenverkauf? Besonders wenn der Buchwert des Fahrzeugs den Marktwert unterschreitet?
Um einem Wertverlust zu entgehen, kannst du dein Firmenauto schnell und unkompliziert bei wirkaufendeinauto.de begutachten lassen.
5. Firmenauto verkaufen: ganz entspannt mit wirkaufendeinauto.de
Ganz entspannt und sicher geht der Firmenwagenverkauf beim größten Autohändler Deutschlands und Europas über die Bühne. Gib online die Autodaten ein – kostenfrei und unverbindlich. Unsere Experten begutachten dein Fahrzeug und mailen dir den endgültigen Verkaufspreis, der sieben Tage gültig ist.
Sagt er dir zu, vereinbare einen Termin in einer unserer 130 Filialen. Dort machen wir einen Schnellcheck, um den Verkaufspreis zu bestätigen. Dann brauchst du nur noch den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Der Ankauf ist an dieser Stelle für dich beendet und du als Verkäufer hast keinerlei Aufwand mehr. Du kannst in unserer Filiale sofort dein Firmenauto verkaufen und wir kümmern uns um alles.
Das alte Firmenauto verkaufen: mit uns kein Problem
Selbst wenn du einen alten und defekten Firmen-Pkw besitzt, lass ihn einfach von uns bewerten. wirkaufendeinauto.de begutachtet sämtliche Fahrzeuge unabhängig vom Zustand.
Und sogar wenn du als Freiberufler über einen Privatwagen verfügst, auf den es keine Gebrauchtwagengarantie mehr gibt, kannst du diesen bei uns bewerten lassen.
Solltest du Fragen haben, stehen wir dir stets zur Seite. Unsere drei Millionen zufriedene Kunden sprechen für sich.
Wenn du dein Firmenauto verkaufen willst oder deinen Privatwagen loswerden möchtest, hast du mit wirkaufendeinauto.de den richtigen Partner. Überzeug dich von unserem Service.
Häufig gestellte Fragen
F: Kann man einen Firmenwagen privat verkaufen?
A: Natürlich geht das. Du musst nur darauf achten, eine vollständige Rechnung zu stellen und den Verkauf korrekt zu verbuchen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob das Auto zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen zählt – was wiederum davon abhängt, wie stark du es privat oder betrieblich nutzt. Als Preis darfst du bei einem Verkauf an Mitarbeiter im Prinzip nur den aktuellen Verkehrswert des Wagens ansetzen. Bei Verkauf an einen fremden Dritten kannst du den Preis auf Verhandlungsbasis frei gestalten. Achtung: Nach aktuellem Kaufrecht lässt sich bei Privatverkauf die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Problemlos geht hingegen der Verkauf an wirkaufendeinauto.de.
F: Kann ich meinen Firmenwagen kaufen?
A: Du kannst deinen eigenen Firmenwagen kaufen und ihn rein privat weiternutzen. Aber beachte dabei: Normalerweise musst du dafür Umsatzsteuer zahlen. Es sei denn, du als Firmeninhaber „entnimmst“ den Wagen aus dem Betriebsvermögen und überführst ihn in dein Privatvermögen. Wenn er dann verkauft wird, entfällt die Umsatzsteuer.
F: Wie buche ich den Verkauf eines Firmenwagens?
A: Zunächst musst du ermitteln, ob das Auto zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen zählt. Ist Letzteres der Fall, ist die Transaktion als Betriebseinnahme zu verbuchen und es ist Umsatzsteuer darauf zu berechnen. Der Restbuchwert des Wagens wird gewinnmindernd ausgebucht. Der Verkaufserlös wird dem Betriebsvermögen zugerechnet und ist somit einkommensteuerpflichtig. Andere Möglichkeit: Der Firmenwagen wird aus dem Betriebsvermögen entnommen und in das Privatvermögen überführt. Dann kannst du ihn z.B. bequem an wirkaufendeinauto.de verkaufen und den etwaigen Gewinn steuerfrei verbuchen.
F: Wie lange muss man einen Firmenwagen behalten?
A: Im Prinzip darfst du dein Firmenauto bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses nutzen. Ist dieses beendet – ganz gleich, wer gekündigt hat –, muss der Arbeitnehmer den Firmenwagen wieder zurückgeben. Oft verkaufen Arbeitgeber aber einen Wagen aus ihrem Fuhrpark nach sechs Jahren – dann endet die Abschreibungsfrist. Zählt der Wagen zum Betriebsvermögen, dann muss der Gewinn versteuert werden. Manchmal ist die Dauer der Nutzung auch von einem Leasingvertrag abhängig.