Was ist eine Abgasnorm?
Eine Abgasnorm, auch als Schadstoffklasse bezeichnet, ist ein gesetzlicher Standard, der festlegt, welche Emissionen, sprich Abgase von Kraftfahrzeugen und anderen Geräten erlaubt sind. Diese Normen beziehen sich auf die Konzentration von Schadstoffen im Abgas, wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Feinstaub, sowie auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen. Die Grenzwerte für diese Schadstoffe variieren je nach Art des Kraftfahrzeugs und des Motors.
Dabei unterscheiden wir in nationale, regionale oder internationale Abgasnormen, wie die Europäische Abgasnorm (Euro-Norm) und die amerikanische Abgasnorm (EPA Tier 3). Das Ziel der Einführung von Euro-Normen ist die Reduktion von Abgasen, der Schutz der Menschen und der Umwelt sowie die Erreichung von Klimaschutzzielen.
Die in den letzten Jahrzehnten eingeführten Euro-Normen für Pkws (nach Erstzulassungsjahr) erhalten entsprechende Umweltplaketten:
- Euro 1 (seit 1993): keine Umweltplakette
- Euro 2 (seit 1997): rote Umweltplakette
- Euro 3 (seit 2001): gelbe Umweltplakette
- Euro 4 (seit 2006): grüne Umweltplakette
- Euro 5 (seit 2011): grüne Umweltplakette
- Euro 6 (seit 2015): grüne Umweltplakette
- Euro 7: voraussichtlich ab 2025
Diese Verteilung der farbigen Umweltplaketten bezieht sich lediglich auf Diesel-Fahrzeuge. Ob ein Benziner eine Umweltplakette erhält, hängt davon ab, ob das Fahrzeug einen Katalysator aufweist oder nicht.
Was bedeutet Euro 6?
Euro 6 ist die aktuell geltende Abgasnorm. Sie legt fest, welche Abgasgrenzwerte Fahrzeuge einhalten müssen, um aktuell zugelassen zu werden. Im Jahr 1993 wurden die ersten Autos unter den Voraussetzungen der Euro-Norm 1 zugelassen. Seitdem beschloss die EU stufenweise verschärfte Einschränkungen. Es folgten Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5 und nun auch Euro 6. Im Herbst 2014 trat die Euro 6-Abgasnorm in Kraft. 2015 folgten dann die ersten Neuzulassungen für Autos der Euro-Norm 6.
Fahrzeuge mit der Euro-Norm 6 erhalten wie auch die Vorgänger-Abgasnormen 4 und 5 die grüne Feinstaubplakette. Das bedeutet, dass sie in den Umweltzonen deutscher Großstädte fahren dürfen.
Wo finde ich die Schlüsselnummer meines Euro 6-Autos?
Welche Schadstoffklasse dein Auto hat, kannst du anhand der Emissionsschlüsselnummer ermitteln. Autos mit der Euro-Norm 6 haben folgende Schlüsselnummern: 36N0 bis 36Y0, 36ZA bis 36ZL, 36AA bis 36AR, 36BA bis 36BC, 36BG bis 36BI, 36CG bis 36CI, 36DG.
Die Emissionsschlüsselnummer deines Autos findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt 14.1. In manchen Papieren kannst du im Feld Nr. 14 deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 direkt ablesen, welcher Euro-Norm dein Auto angehört.
Auch bei einem Verkauf ist die Schadstoffklasse, die über die Emissionsschlüsselnummer ausgewiesen wird, wichtig. Gern kannst du dein Auto über unser kostenloses System bewerten lassen, indem du einfach und unkompliziert alle Abfragen ausfüllst. Dann erhältst du innerhalb kurzer Zeit ein faires Angebot.
Die Unternormen 6b, 6c, 6d-Temp, 6d im Überblick
Wichtig zu wissen ist, dass es nicht die eine Euro-Norm 6 gibt. Von Anfang an wurde diese Abgasnorm in Unter-Normen eingeteilt:
- 6b: Neuzulassungen seit 1. September 2015
- 6c: Neuzulassungen seit 1. September 2018
- 6d-Temp: Neuzulassungen seit 1. September 2019
- 6d: Neuzulassungen seit 1. Januar 2021
Alle Unternormen der Euro-Norm 6 müssen die gleichen Schadstoffgrenzwerte erfüllen. Ein Dieselfahrzeug der Euro-Norm 6 darf nach einer Tabelle des Umweltbundesamts die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten:
- Kohlenmonoxid (CO-Ausstoß): 500 mg/km
- Stickoxide (NOx): 80 mg/km
- Partikelmasse (PM): 4,5 mg/km
Benziner der Euro-Norm 6 dürfen folgende Schadstoffgrenzwerte nicht überschreiten:
- Kohlenmonoxid (CO-Ausstoß): 1.000 mg/km
- Stickoxide (NOx): 60 mg/km
- Partikelmasse (PM): 4,5 mg/km
Abgasmessungen der Euro-Norm 6: Fahrzyklus WLTP statt NEFZ
Der Hauptunterschiede der Unternormen von Euro 6 liegen zum einen im genehmigten Gültigkeitsjahr und zum anderen werden je nach Euro 6-Norm unterschiedliche Abgasmessungen bzw. Fahrzyklen durchgeführt, die sich in feinsten Details voneinander unterscheiden. Das macht das ganze auch so kompliziert. Wir erklären dir die Fahrzyklen WLTP und NEFZ verständlich.
Bis zur Euro-Norm 5 hieß das europaweit verwendete Abgasmessverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Das Messverfahren wird seinem Namen jedoch nicht mehr gerecht. Messungen im Rahmen des NEFZ erfolgten unter Laborbedingungen. Die Ergebnisse entsprachen somit nicht den Daten reeller Fahrten. Hierbei gab es große Diskrepanzen der angegebenen Verbräuche aus Herstellerkatalogen und den tatsächlichen Werten.
WLTP-Zyklus einfach erklärt
Das Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ist seit dem 1. September 2017 in der EU vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um ein neues Messverfahren, das die Abgasemissionen (Schadstoff- und CO2-Emissionen) und den Kraftstoff-/Stromverbrauch von Kraftfahrzeugen bestimmt. Das Testverfahren gilt für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge.
Im Gegensatz zum Vorgänger-Testzyklus NEFZ liefert diese Abgasmessung realitätsnähere Werte, u. a. weil neue Autos während des Testzyklus länger fahren müssen, die Autos bei höheren Geschwindigkeiten getestet werden und der Test auch bei kälteren Temperaturen erfolgt.
Was bedeutet EVAP, ISC und FCM bei Euro 6d-Temp und Euro 6d?
In Zusammenhang mit der Abgasnorm Euro 6d und Euro 6d-Temp liest du häufig Abkürzungen wie EVAP, ISC und FCM. Alle drei Abkürzungen schreiben Vorschriften der Abgasmessung vor. Es gibt folgende Abgasnorm-Varianten von Euro 6:
- Euro 6d
- Euro 6d-TEMP
- Euro 6d-TEMP-EVAP
- Euro 6d-TEMP-ISC
- Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC
- Euro 6d-ISC
- Euro 6d-ISC-FCM
Die einzige Euro 6d-Norm, die derzeit unbefristet erstzulassungsfähig ist, ist Euro 6d-ISC-FCM.
Ausblick: Wann wird Euro 7 eingeführt?
Der Euro 6-Norm, die mit der Normvariante Euro 6d-ISC-FCM ihren Endstand erreicht hat, wird voraussichtlich Mitte 2025 von der Euro-Norm 7 abgelöst. Die EU-Kommission bereitet die Vorschriften der neuen Verordnung aktuell vor. Neuzulassungen sollen dann ab Mitte 2027 verpflichtend werden.
Die Euro-Norm 7 soll die Vorschriften der Abgasgrenzwerte aller Fahrzeuge, also Pkw, Busse, Lieferwagen und Lkw unter einen Hut bringen. Die Euro-Norm 7 unterliegt u. a. in den Bereichen Schadstoffgrenzwerte, Dauerhaltbarkeitsanforderungen und Manipulationssicherheit schärferen Vorschriften.
Außerdem sollen erstmals Partikelgrenzwerte für Brems- und Reifenemissionen eingeführt werden.
Als Zwischenstufe ab September 2023 ist die Euro-Norm 6e geplant. Für Erstzulassungen neuer Pkw soll diese Norm ab September 2023 verbindlich werden. Die Euro-Norm 6e wurde bisher aber nicht final gesetzlich bestimmt.