Auto verkaufen mit Formular: Warum es so wichtig ist

Ein Autoverkauf mit Formular sichert Dich als Verkäufer ab und vermeidet Probleme. Dabei den Überblick zu behalten, fällt nicht jedem leicht.

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Ob Kaufvertrag, eine Vereinbarung über die Probefahrt oder die Information an die Versicherung – bestimmte Formulare sind für eine korrekte Abwicklung des KFZ-Verkaufs sehr wichtig. Wurde für den Autoverkauf kein Formular verwendet, kann es zu Problemen mit dem Käufer kommen.

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1. Formulare für den KFZ-Verkauf: Diese solltest Du kennen

Formulare für den KFZ-Verkauf

Sowohl beim Autoverkauf an einen Händler, ein Ankaufunternehmen oder privat steht die Preisfrage meist im Vordergrund. In der Regel liegt es im Interesse des Verkäufers, dass das Geschäft richtig abgesichert ist. Oft wird dabei aber ein wichtiger Aspekt vernachlässigt, der den Verkauf des geliebten Gebrauchtwagens erst bestätigt. Für die korrekte Abwicklung des KFZ-Verkaufs sind nämlich bestimmte Formulare notwendig.

So wird eine zunächst mündlich vereinbarte Kaufsumme immer schriftlich festgehalten. Nur so wird sichergestellt, dass Du auch den besprochenen Betrag erhältst. Grundlegende Informationen über Dich und den Käufer, das zu verkaufende Fahrzeug sowie ein Gewährleistungsausschluss sind nur einige der Punkte, die in einem Formular für den Autoverkauf festgehalten werden müssen. Eines der wohl wichtigsten Formulare für den KFZ-Verkauf, ist demnach der Kaufvertrag.

Auto Verkaufsformular: Der Kaufvertrag

Auto Verkaufsformular: Der Kaufvertrag

Ob bei Neuwagen oder Gebrauchtwagen, privat oder an Händler – ein Kaufvertrag hält alle Rechte des Käufers und Verkäufers schriftlich fest und sorgt auf beiden Seiten für Sicherheit. Daher solltest Du niemals ein Fahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen oder kaufen. Als Formular für den KFZ-Verkauf hast Du damit einen rechtskräftigen Nachweis, der sämtliche Fahrzeugdaten inklusive bekannter Schäden sowie den endgültigen Verkaufspreis beinhaltet. Grundsätzlich gibt es laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) keine vorgegebenen Vorschriften, in welcher Form ein Kaufvertrag abgeschlossen werden muss.

Demzufolge ist auch ein mündlicher Vertrag gleichermaßen bindend wie ein schriftlicher. Kommt es zum Streit zwischen Dir und dem Käufer, ist es jedoch schwer darzulegen, dass ein solcher Vertrag zustande gekommen ist. Daher ist es ratsam, einen Vertrag auch schriftlich abzuschließen. Den Kaufvertrag musst Du prinzipiell nicht selbst verfassen, da es im Internet viele Muster gibt, die alle wichtigen Punkte enthalten. Ein solches Beispiel für einen Kaufvertrag, siehst Du hier.

Diese Angaben sollte jeder Kaufvertrag enthalten:

  • Persönliche Daten des Verkäufers und Käufers
  • KFZ-Daten
  • Mögliche Beschädigungen oder vorliegende Unfallschäden
  • Erklärung des Verkäufers zur Ummeldung
  • Sondervereinbarungen
  • Bestätigung des Erhalts von sämtlichen Fahrzeugdokumenten
  • Kaufpreis
  • Unterschrift beider Parteien

Damit alle Daten ihre Richtigkeit haben, sollte der Käufer Dir seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Weiterhin muss der Käufer das Fahrzeug innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle ummelden. Letzteres gilt, wenn Du es nicht schon vor dem Verkauf abgemeldet hast. Achte darauf, dass beim Verkauf unter Privaten der PKW unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird und dieses auch ausdrücklich im Vertrag steht.

Eine schriftliche Absicherung des Verkaufs birgt für Dich als Besitzer des Fahrzeugs viele Vorteile. Besonders beim Privatverkauf solltest Du daher stets einen Kaufvertrag dabei haben, der die oben genannten Punkte beinhaltet. So profitieren beide Seiten von einem reibungslosen und sicheren Ablauf. Bei wirkaufendeinauto.de musst Du jedoch keinen Kaufvertrag zum Termin mitbringen. Verkaufst Du Dein Auto an uns, stellen wir Dir einen transparenten und sicheren Kaufvertrag aus.

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2. Auto Verkaufsformular: Schriftliche Vereinbarung über die Probefahrt

Schriftliche Vereinbarung über die Probefahrt

Wenn Du Deinen Gebrauchtwagen privat verkaufen möchtest, kommen möglicherweise gleich mehrere Probefahrten auf Dich zu. Damit verschafft sich der Käufer einen ersten Eindruck vom Wagen, hinsichtlich der Optik, des Zustandes und des Fahrverhaltens. Hier empfiehlt es sich, mit dem Probefahrer eine schriftliche Vereinbarung über die Fahrt zu treffen. In dem Formular werden rechtliche Absprachen zur Haftung während der Testfahrt festgelegt.

Dies ist äußerst wichtig, denn grundsätzlich besteht für Dich während einer Probefahrt ein erhöhtes finanzielles Risiko, falls der Wagen beschädigt wird. Im Prinzip haftet der Probefahrer, sobald er die Schäden verursacht hat. Daher solltest Du als Verkäufer vor der Fahrt sämtliche Fragen bezüglich der Versicherung, wer im Schadensfall für Schäden am Fahrzeug haften muss oder wer für die Kosten der Selbstbeteiligung aufkommt, klären.

Siehe hier, wie eine solche Vereinbarung über die Probefahrt aussehen kann.

Vor Beginn der Probefahrt solltest Du gemeinsam mit dem Käufer den Gebrauchtwagen gründlich auf Beschädigungen untersuchen. Damit vermeidest Du Streit und Diskussionen, ob sich der eine oder andere Schaden bereits vor Antritt der Probefahrt am Fahrzeug befunden hat. Zudem solltest Du Dir von dem Probefahrer vorher den Führerschein zeigen lassen. Empfehlenswert ist es auch, sich für die Dauer der Probefahrt einen Pfand aushändigen zu lassen.

Auto Verkaufsformular: Meldeformular für die KFZ-Zulassungsstelle und die Versicherung

Meldeformular für die KFZ-Zulassungsstelle und die Versicherung

Als Halter eines Fahrzeuges musst Du der Zulassungsbehörde unverzüglich den Verkauf Deines Autos (den Wechsel des Halters) schriftlich mitteilen. Damit endet für Dich als Verkäufer die KFZ-Steuerpflicht und geht auf den Käufer über. Dazu sendest Du Deiner Zulassungsstelle ein Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages und dem Vermerk, dass die Zulassungsbescheinigungen I & II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung sowie die Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung, dem neuen Besitzer übergeben wurden. Zusätzlich sind Name und Anschrift des Käufers notwendig. Lass Dir die Übergabe der nötigen Dokumente schriftlich bestätigen. Nach Eingang des Meldeformulars wird die Zulassungsstelle die steuerliche Abmeldung veranlassen und die Steuerpflicht geht auf den neuen Fahrzeughalter über.

Zusammengefasst muss das Meldeformular für die KFZ-Zulassungsstelle folgende Angaben enthalten:

  • Deinen Namen und Deine Anschrift
  • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers
  • die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben

Wie ein solches Formular in der Praxis aussieht, siehst Du anhand dieses Musterbeispiels.

Mitteilung an die Versicherung

Auch die Versicherung muss über den Verkauf informiert werden. Obwohl der Kommunikationsweg von der Zulassungsbehörde über die Versicherung heutzutage automatisch verläuft, können die Beiträge der Versicherung nicht automatisch erstattet werden. Dies kannst Du mit Hilfe eines zusätzlichen Formulars veranlassen, in dem Du Deine Versicherung darauf hinweist, dass das KFZ verkauft wurde. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung die eingezahlten Beiträge behält und erst später mit einem neuen Fahrzeug verrechnet. Wie eine solche Mitteilung an die Versicherung aussieht, siehst Du anhand dieses Musters.

3. Autoverkauf mit Formular: Bei wirkaufendeinauto.de transparent und sicher

Autoverkauf mit Formular bei wirkaufendeinauto.de

Bei all diesen Formularen für den KFZ-Verkauf kannst Du schnell den Überblick verlieren. Damit für Dich der Autoverkauf von Anfang bis Ende übersichtlich und unkompliziert verläuft, bietet Dir wirkaufendeinauto.de die ideale Anlaufstelle.

Unser Service beginnt für Dich mit einer ersten Online-Bewertung Deines Gebrauchtwagens. Dazu machst Du von unserem kostenlosen Onlinerechner Gebrauch, der einen statistischen Referenzwert ermittelt. Gib dafür einfach Marke, Modell und Erstzulassung ein und Du erfährst in wenigen Sekunden den durchschnittlichen Wert Deines Gebrauchtwagens, basierend auf aktuellen Marktdaten.

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