1. So funktioniert der Widerruf vom Autokredit
Verbraucherverträge bieten dir die Option, nach Unterzeichnung noch vom Vertrag zurückzutreten. Dies hilft dir zum Beispiel, wenn dir nach Abschluss einer Finanzierung auffällt, dass dir der Kredit doch zu teuer ist oder eine Finanzierung aus anderen Gründen nicht mehr zu dir passt.
Laut § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Der Widerruf deines Autokredits ist innerhalb dieser Frist schriftlich und ohne Angaben von Gründen möglich. Hast du deinen Autokredit widerrufen, zahlt dir die finanzierende Bank deine Anzahlung vollständig aus. Dir entstehen dabei keine Kosten.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - der Widerrufsjoker
Derzeit gibt es bei vielen Autobanken das Problem, dass sich ihre Widerrufsbelehrung für Autokredite als fehlerhaft erwiesen haben. Das bedeutet konkret, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht gilt und somit auch noch viel später ein Rücktritt von der Autofinanzierung möglich ist. Dieser Umstand wird auch als “Widerrufsjoker” bezeichnet.
Nach dem 10. Juni 2010 finanzierte Autos weisen bei fast allen Autobanken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Hast du dein Auto nach dem 13. Juni 2014 finanziert, könnte sogar ein Widerruf vom Autokredit ohne Abzug einer Nutzungspauschale möglich sein. Das bedeutet, dass dir die finanzierende Bank die volle Anzahlung sowie alle bisher gezahlten Raten erstattet.
2. Das Auto während der Finanzierung zurückgeben
Ein Auto während der Finanzierung zurückzugeben funktioniert nur in wenigen Fällen, wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Das trifft zum Beispiel zu, wenn dein finanziertes Auto erhebliche Mängel aufweist. Ist der Verkäufer nicht dazu in der Lage, diese zu beheben, hast du die Option das Auto auch während der Finanzierung zurückgeben zu können.
Du bist auch zur Rückgabe berechtigt, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn dein Vertrauen in Deinen PKW wegen immer wieder auftretender Mängel erschüttert ist und solche Fehler für die Zukunft nicht auszuschließen sind. Auch bei geballt auftretenden geringen Mängeln kannst du oft dein Auto während der Finanzierung zurückgeben.
Bevor du dich daran machst ein finanziertes Auto zurückgeben zu wollen, prüfst du am besten, ob die Finanzierung an den Kauf gekoppelt ist und damit selbst auch rückabgewickelt wird. Bei einer kompletten Rückabwicklung ist der Kaufpreis des Fahrzeugs voll zu erstatten. In diesem Fall ist es wie beim Widerruf eines Autokredits sinnvoll, einen Anwalt zu befragen.
Wurde der Kaufpreis deines Fahrzeugs über deine Hausbank finanziert, stellt sich die Situation anders dar. Zwar hast du in diesem Fall beim Autokauf den Vorteil, als Barzahler von Rabatten zu profitieren, Kaufvertrag und Kreditvertrag sind aber unabhängig voneinander zu betrachten. Hier gilt es zu prüfen, ob du nach der Rückzahlung des Kaufpreises nicht auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen hast.
3. Autokredit vorzeitig ablösen
Statt den Widerruf deines Autokredits anzustreben, entwickelt sich deine finanzielle Situation vielleicht in die entgegengesetzte Richtung. Wer unerwartet mehr Geld zur Verfügung hat, überlegt vielleicht den noch offenen Autokredit auf einen Schlag zu tilgen. Hierbei ist die Bank befugt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Du zahlst also eine Entschädigung dafür, dass der Bank die Zinsen entgangen sind, die sie während der vertraglichen Laufzeit erwirtschaftet hätte.
Zwar sind bei einer Autofinanzierung Sondertilgungen immer erlaubt, aber meist sind sie an Bedingungen geknüpft. Dennoch ist es in der Regel sinnvoll, einen Autokredit vorzeitig abzulösen. Du sparst damit sämtliche noch anfallenden Zinsen, was sich in der Regel trotz der Entschädigungszahlung noch lohnt.
Grundsätzlich lohnt es sich eine Autofinanzierung früher zu beenden, sobald die Zinsersparnis über den Kosten liegt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Hast du deinen Autokredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, wird die Vorfälligkeitsentschädigung prozentual von der Restschuld berechnet. Laut § 502 BGB Absatz 1 darf diese bei höchstens einem Prozent liegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Kreditvertrag noch mindestens zwölf Monate läuft. Bei einer kürzeren Laufzeit beträgt die Entschädigung maximal 0,5 Prozent der Restschuld.
Bei Verträgen nach dem 10. Juni 2010 gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Höhe der Entschädigung ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Es hängt also von deinem Vertrag ab, ob es sich lohnt Dein Auto während der Finanzierung zurückzugeben.