Wertminderung berechnen leicht gemacht

Selbst wenn ein Auto nach einem Unfall superprofessionell repariert wurde, verliert es an Wert. Manchmal ist ein Verkauf dann die beste Lösung. Alte Fahrzeuge hingegen erfahren in der Regel kaum bis gar keine Wertminderung mehr. Auch hier ist ein Verkauf sinnvoll. wirkaufendeinauto.de ist in jedem Fall dein zuverlässiger Partner.

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Es gibt unterschiedliche Wertminderungs-Rechner, zum Beispiel die Ruhkopf/Sahm-Methode, das Hamburger Modell und das Bremer Modell. Alle drei beziehen verschiedene Faktoren wie Laufleistung oder die Reparaturkosten in ihre Rechnung ein. Je nach genutztem Modell variiert auch die errechnete Wertminderung.

Möchtest du deinen Pkw kostenlos online bewerten lassen, kannst du dich guten Gewissens auf wirkaufendeinauto.de verlassen. Mit ein paar Klicks erhältst du hier deinen aktuellen Verkaufspreis per E-Mail direkt nach Hause und kannst dein Auto dann bequem in einer unserer Filialen verkaufen.

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1. Wertminderung berechnen – wann ist das nötig?

Bei der Wertminderung nach einem Autounfall handelt es sich um eine Haftpflichtleistung, die von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen wird. Du bist allerdings nicht verpflichtet, das Auto auch reparieren zu lassen.

In der Regel kümmert sich ein Gutachter darum, die Wertminderung bei reparaturbedürftigen Unfallschäden zu berechnen. Aber aufgepasst: Ein spürbarer Minderwert tritt nur bei Fahrzeugen auf, die höchstens fünf Jahre alt sind. Je älter ein Pkw wird, desto niedriger fällt der Minderwert aus. Auch wenn dein Fahrzeug mehr als 100.000 km auf dem Buckel hat, kann der Anspruch auf Erstattung entfallen. Hier erfährst du mehr zum Thema Wertverlust.

Wertminderung nach Unfall

Der Gutachter ist bei der Wahl der Berechnungs-Methode frei. Es liegt an ihm und der aktuellen Marktsituation, wie hoch er die Wertminderung letztendlich beziffert. Diese Schätzung berücksichtigt nicht, wie viel ein potenzieller Käufer gewillt ist, nun tatsächlich für dein Auto zu zahlen. Bei wirkaufendeinauto.de kannst du dein Auto trotz Wertminderung nach Unfall verkaufen.

Wertminderung bei Auto-Lackschaden

Geht die betroffene Stelle am Autolack über die Bagatellgrenze von 750 Euro laut BGH-Urteil hinaus, spricht man von einem Unfallwagen und geht von einer Wertminderung aus. Meist ist das der Fall, wenn auch die Motorhaube oder der Kotflügel beschädigt ist.

Bei einem älteren Auto mag das vielleicht nicht mehr so wichtig sein. Bei einem Neuwagen führt die Nachlackierung zu einem Wertverlust beim Auto und verschlechtert die Verhandlungsposition beim Autoverkauf.

Mit Lackschaden bezeichnet man eine sichtbare Beschädigung der Karosserieoberfläche – ausgelöst durch eine Kollision oder durch Steinschlag.

Ein Lackschaden beeinträchtigt nicht nur die Optik des Autos, er kann auch Rost begünstigen. Ist die beschädigte Stelle sehr klein, kannst du manchmal selbst ausbessern, zum Beispiel mit einer Politur. Oft kann ein Laie aber gar nicht beurteilen, ob es sich nur um einen Bagatellschaden handelt oder tiefere Lackschichten betroffen sind. Wichtig ist, dass du schnell reagierst, um dem Rost keine Angriffsfläche zu bieten.

Daher solltest du im Zweifelsfall und natürlich auch bei großflächigen, tiefen Lackschäden einen unabhängigen Gutachter ranlassen. Bei einem unverschuldeten Unfall vertritt er deine Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Außerdem kann er eine Lackschichtdickenmessung durchführen und dir einen geeigneten Lackierfachbetrieb empfehlen.

Tipp

Auch Vogelkot und Baumharz können Lackschäden hervorrufen. Achte also darauf, dein Auto regelmäßig zu reinigen, um seinen Wert zu erhalten.

Sonderfall: Leasing-Auto

Auch beim Leasingfahrzeug kommt es zu einer Wertminderung nach einem Unfall, denn für die Leasinggesellschaft ist es später schwieriger, das Auto weiterzuverkaufen. Daher kann sie dir die Differenz zu einem vorher festgelegten Restwert berechnen. Warst du nicht schuld am Unfall, kannst du dir das Geld von der gegnerischen Versicherung zurückholen. Hast du jedoch den Unfall verursacht, musst du in der Regel am Ende der Laufzeit die entstandenen Kosten ausgleichen.

Merkantile oder technische Wertminderung: Was ist der Unterschied?

Wenn ein Gutachter die Wertminderung des Autos berechnet, unterscheidet er zwischen merkantiler und technischer Wertminderung.

Ein merkantiler Minderwert liegt dann vor, wenn ein Schaden nach einem Unfall zwar behoben ist, aber Spätfolgen trotz Reparatur nicht ausgeschlossen sind. Daher musst du vollständig reparierte Unfallschäden auch im Kaufvertrag angeben. Es ist anzunehmen, dass der Käufer eines Pkws, trotz reparierten Schadens, einen Abschlag vom Kaufpreis verlangt.

Die technische Wertminderung umfasst Veränderungen der Gebrauchsfähigkeit, der technischen Sicherheit oder des Aussehens eines Pkws. Wird zum Beispiel ein Bauteil nach einem Unfall neu lackiert und der Lack weicht farblich von den umliegenden Teilen ab, ist das ein technischer Minderwert. Dasselbe gilt, wenn sich etwa das Leergewicht eines Lkws durch die Reparatur erhöht und deshalb die Nutzlast sinkt.

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2. Wertminderung berechnen mit der Ruhkopf-Sahm-Methode

Wertminderung in der Werkstatt berechnen

Am wohl häufigsten wird von Gutachtern die sogenannte Ruhkopf/Sahm-Methode verwendet. Hierbei orientiert sich der Gutachter am Alter des Autos, der Schadenshöhe, dem Zulassungsjahr, den Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert deines Pkws.

Um die Wertminderung zu berechnen, addiert der Gutachter die Kosten für die Reparatur zum Wiederbeschaffungswert hinzu. Die Summe multipliziert er mit dem durch die Ruhkopf/Sahm-Methode festgelegten Faktor der Wertminderung. Dieser hängt von den Jahren seit der Zulassung ab sowie davon, zu welcher der folgenden drei Kategorien dein Auto gehört.

Wertminderungs-Rechner, basierend auf dem prozentualen Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert:

Zulassung Anteil der Reparaturkosten am Wiederbeschaffungswert 10 – 30% 30 - 60% 60 - 90%
Erstes Jahr 5% 6% 7%
Zweites Jahr 4% 5% 6%
Drittes Jahr 3% 4% 5%
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Konkretes Beispiel:

Gehen wir von einem VW Golf im zweiten Zulassungsjahr mit einem Wiederbeschaffungswert von 24.000 Euro aus. Die Reparaturkosten nach einem Schadensfall belaufen sich auf 2.400 Euro. Da die Reparaturkosten 10 % des Wiederbeschaffungswertes ausmachen und sich der Pkw im zweiten Zulassungsjahr befindet, liegt der Minderwert bei 4 %.

  • Wiederbeschaffungswert (24.000 Euro) + Reparaturkosten (2.400 Euro) = 26.400 Euro
  • 4 % (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 Euro = 1.056 Euro

In diesem Beispiel ergibt sich aus den vorliegenden Daten eine Wertminderung von 1.056 Euro.

3. Wertminderung berechnen mit dem Hamburger Modell

Eine weitere Möglichkeit, die Wertminderung zu berechnen, bietet das sogenannte Hamburger Modell. Dieses schätzt ausschließlich die Höhe des merkantilen Minderwertes.

Dabei wird die Höchstgrenze der Wertminderung eines Pkws an seiner bisherigen Laufleistung festgemacht. Zusätzlich werden noch die Lohnkosten sowie die Materialkosten der Werkstatt berücksichtigt. Bei einer höheren Laufleistung als 100.000 km entfällt der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung. Dies gilt auch für Pkws, die älter als 5 Jahre sind.

Kilometerstand des KFZ Wertminderung
bis 20.000 km
30%
bis 50.000 km
20%
bis 75.000 km
15%
bis 100.000 km
10%
über 100.000 km
0%

Wertminderungs-Rechner – die Formel zum Hamburger Modell:
Wertminderung = (Richtarbeiten / Karosseriearbeiten) * Gesamtreparaturkosten * Quote

Konkretes Beispiel:

Die Laufleistung eines Renault Captur beträgt 40.000 km, was einer Quote von 20 % entspricht. Die Ersatzteilkosten belaufen sich auf 2.000 Euro und der Arbeitslohn für alle Karosseriearbeiten liegt bei 6.000 Euro. Daraus ergeben sich Gesamtreparaturkosten von 8.000 Euro. Die Reparaturarbeiten werden abgerechnet mit 1.500 Euro.

  • Wertminderung = (1500 Euro / 6000 Euro) * 8000 Euro * 0,20 = 0,25 * 1600 Euro = 400 Euro

Die Wertminderung beträgt in diesem Beispiel nach dem Hamburger Modell also 400 Euro. Dabei wird allerdings das Alter des jeweiligen Pkws nicht berücksichtigt.

4. Wertminderung berechnen mit dem Bremer Modell

Das Bremer Modell wird ebenfalls zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung genutzt. Es legt den Fokus nicht auf die Laufleistung, sondern auf das Alter eines Fahrzeugs. Die Berechnung der Wertminderung erfolgt auf dem gleichen Weg wie beim Hamburger Modell, lediglich die Quote wird einer anderen Tabelle entnommen.

Fahrzeugalter Minderwert
bis 6 Monate
30%
bis 12 Monate
25%
bis 24 Monate
20%
bis 26 Monate
15%
bis 60 Monate
10%

Ist das im zuvor erwähnten Beispiel betroffene Fahrzeug nur elf Monate alt, ergibt sich daraus eine Quote von 25 Prozent. Dasselbe Fahrzeug, das nach dem Hamburger Modell eine Wertminderung von 400 Euro zugestanden bekommt, erhält also nach dem Bremer Modell eine Wertminderung von 500 Euro.

  • Wertminderung = (1500 Euro / 6000 Euro) * 8000 Euro * 0,25 = 0,25 * 2000 Euro = 500 Euro

5. Fahrzeugbegutachtung – unkompliziert und kostenlos

Für einen Verkauf gibt es viele gute Gründe: Du hattest einen Unfall und willst dein Auto lieber loswerden, als es zu reparieren. Oder: Dein Auto erleidet aufgrund seines Alters keine Wertminderung mehr. Egal, was dich antreibt, dein Auto zu verkaufen – bei wirkaufendeinauto.de bist du genau richtig. Mit uns ist der Autoverkauf ein Kinderspiel.

Ganz ohne versteckte Kosten erfährst du von uns sofort, was dein Auto aktuell wert ist. Dazu gibst du einfach die wichtigsten Daten in das Online-Formular ein und erhältst von uns direkt per E-Mail einen fairen endgültigen Verkaufspreis, der sieben Tage gültig ist.

Bist du einverstanden, fährst du einfach in einer unserer Filialen vor. Dort bestätigen unsere kompetenten Kfz-Experten nur noch deine Angaben aus der Online-Bewertung und du kannst deinen Wagen gleich vor Ort verkaufen. Du erhältst einen geprüften Kaufvertrag und wir überweisen dir dein Geld auf dein Bankkonto. Sämtliche Formalitäten wie die Kfz-Abmeldung oder die Ablöse von bestehenden Finanzierungen erledigen wir für dich gratis.

6. Häufig gestellte Fragen

F: Wie kann man die Wertminderung berechnen?

A: Es gibt unterschiedliche Arten, die Wertminderung eines Autos durch einen Schaden zu ermitteln. Die Ruhkopf/Sahm-Methode, das Hamburger Modell und das Bremer Modell. Alle beziehen verschiedene Faktoren wie Laufleistung oder die Reparaturkosten in ihre Rechnung ein. Möchtest du deinen Wagen nach Schaden verkaufen, dann findest du mit wirkaufendeinauto.de einen verlässlichen Partner.

F: Wie berechnet sich bei einem Unfallwagen die Wertminderung?

A: Kommt es nach einem Unfall zur Wertminderung, steht diese dem Besitzer des beschädigten Pkws zu. Er ist aber nicht verpflichtet das Auto auch reparieren zu lassen. Wenn du deinen Wagen lieber verkaufen möchtest, dann hol dir noch heute deinen finalen Verkaufspreis.

F: Wie viel kostet ein kleiner Lackschaden am Auto?

A: So einfach lässt sich das nicht beantworten. Ist der Schaden nur oberflächlich, zudem sehr klein und nicht tief, kannst du ihn mit einem Lackstift oder einer Politur selbst beheben. Das kommt dich vielleicht auf 30 Euro. Wenn du den Unfall jedoch nicht verursacht hast, lohnt es sich, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Experten einzuschalten. Stellt dieser fest, dass ein Teil neu lackiert werden muss, bist du schnell bei einem vierstelligen Betrag. Eine Komplettlackierung ist natürlich noch teurer.

F: Ist ein Lackschaden ein Bagatellschaden?

A: Bei etwa 750 Euro Reparaturkosten ist laut Bundesgerichtshof (BGH) die Grenze zwischen einem Bagatellschaden und einem schwerer gelagerten Schaden. Liegen die Reparaturkosten darunter, reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung im Haftpflichtfall. Liegen die Kosten für die Reparatur darüber, kannst du als Geschädigter einen Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einschalten. Außerdem hast du Anspruch auf einen Schadenersatz für eine etwaige Wertminderung.

F: Wer zahlt Wertminderung nach Unfall bei einem Leasing-Auto?

A: Wenn du den Unfall mit deinem Leasing-Auto verursacht hast, musst du die anfallenden Reparaturkosten übernehmen und für den Ausgleich einer möglichen Wertminderung des Fahrzeugs sorgen – ein Fall für deine Autoversicherung. In der Regel steht der Großteil der Schadensersatzansprüche der Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Fahrzeugs zu. Bist du nicht schuld am Unfall, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Wertminderung an die Leasinggesellschaft zahlen. Nach Beendigung der Leasingdauer wird das Fahrzeug auf etwaige Schäden geprüft, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen. Gibst du ein Unfallfahrzeug zurück, verlangt der Leasinggeber die aus dem Unfall resultierende Wertminderung in der Regel noch mal. Dies wurde allerdings vom Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen zu Gunsten der Leasingnehmer (Urt. v. 30.09.2020, Az.: VIII ZR 48/18) geändert: „Der Leasinggeber ist verpflichtet, die ihm aus einem Schadensfall zustehenden Entschädigungsleistungen eines Versicherers dem Leasingnehmer zugutekommen zu lassen, indem er sie für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs verwendet oder diese bei Vertragsende auf den Schadensersatz- oder Ausgleichsanspruch anrechnet.



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