Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Affiliate-Programm der AUTO1 Group GmbH und deren verbundenen Unternehmen

A. Allgemeines

(1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am AffiliateProgramm der AUTO1 Group GmbH und deren verbundenen Unternehmen (nachfolgend, AGB“) ist die AUTO1 Group GmbH, Bergmannstraße 72, 10961 Berlin, sowie die mit der AUTO1 Group GmbH verbundenen Unternehmen (sämtliche Unternehmen der AUTO1-Konzerngruppe nachfolgend „AUTO1“). Diese AGB gelten ausschließlich für die Vereinbarung zwischen AUTO1 und seinen Werbepartnern (nachfolgend „Partner“, AUTO1 und Partner gemeinsam „Vertragsparteien“) über eine Kooperation zwischen den Vertragsparteien zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen von AUTO1 (nachfolgend„ Kooperationsvereinbarung“).

(2) AUTO1 ist im Bereich des Fahrzeughandels tätig. AUTO1 erwirbt Gebrauchtfahrzeuge von Dritten und veräußert diese an Kfz-Händler oder an Verbraucher weiter. Sowohl für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen als auch für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen betreibt AUTO1 diverse Plattformen (nachfolgend „Plattform“).

(3) Der Partner bewirbt sich bei AUTO1 um die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen von AUTO1. Die Vertragsparteien streben eine gemeinsame Kooperation an, um Neukunden für AUTO1 zu generieren (z.B. indem ein potentieller Gebrauchtwagenverkäufer oder -käufer auf die Plattform von AUTO1 weitergeleitet wird).

(4) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Kooperationsvereinbarung ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und der Auftragsbestätigung (Ziffer B.1.) erfolgt. Andere, insbesondere entgegenstehende und hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht anerkannt, auch nicht insoweit als einzelne Regelungen in den vorliegenden AGB nicht enthalten sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AUTO1 ausdrücklich schriftlich zustimmt.

B. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

(1) AUTO1 kann dem Partner ein Angebot über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung unterbreiten, indem AUTO1 ein, vom Partner zu unterzeichnendes, Formular einer Auftragsbestätigung an den Partner versendet (nachfolgend „Auftragsbestätigung“). Die Kooperationsvereinbarung kommt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Partner zustande. Ändert der Partner die Auftragsbestätigung, stellt dies ein neues Angebot an AUTO1 dar, welches der schriftlichen Annahme durch AUTO1 bedarf. Der Partner hat die unterzeichnete Auftragsbestätigung an die in der Auftragsbestätigung angegebene Kontaktadresse von AUTO1 zurückzusenden. Einigen sich die Parteien während der Vertragslaufzeit auf eine neue Auftragsbestätigung, setzt die jeweils neue Auftragsbestätigung die alte Auftragsbestätigung außer Kraft. Regelungen und Bestimmungen der Auftragsbestätigung gehen Regelungen und Bestimmungen in diesen AGB vor.

(2) Der Partner hat keinen Anspruch auf Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit AUTO1. Die Auswahl von Werbepartnern liegt im freien Ermessen von AUTO1.

(3) Die Vertragsparteien können sich im Rahmen der Auftragsbestätigung auf die Durchführung einer Testphase einigen (nachfolgend „Testphase“). Während der Testphase soll das Potential der über die Werbeflächen generierten potentiellen Kunden (sog. Leadpotential) ermittelt werden. Die Vertragsparteien können sich auf eine Vergütung während der Testphase einigen. AUTO1 wird dem Partner während der Testphase regelmäßig Daten (in Abhängigkeit von der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung z.B. Impressions, Clicks oder Leads) zur Messung des Erfolgs der Werbeflächen und Werbemittel zur Verfügung stellen. Die Vertragsparteien können sich schriftlich über eine Verlängerung der Testphase einigen. Während der Testphase können die Vertragsparteien die Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von einer Woche schriftlich (E-Mail ausreichend) kündigen. Kündigt keine Vertragspartei die Zusammenarbeit während der Testphase, geht die Testphase in die Kooperationsvereinbarung über, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt.

(4) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Partner gegenüber AUTO1 zur Exklusivität verpflichtet ist. In diesem Fall ist es dem Partner untersagt, gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen, die in direktem Wettbewerb zu den von AUTO1 angebotenen Produkten und Dienstleistungen stehen, über die in Ziffer C.1 dieser AGB definierten Werbeflächen zu bewerben.

C. Leistungen des Partners, insbesondere Integration von Werbemitteln, Tracking

(1) Der Partner ist Betreiber einer Webseite, einer Applikation oder Anbieter einer Dienstleistung (wie z.B. auch E-Mail-Dienstleistungen), die geeignet ist, die Produkte und Dienstleistungen von AUTO1 zu vermarkten (nachfolgend „Werbefläche“). Die vom Partner für die Kooperationsvereinbarung genutzten Werbeflächen werden in der Auftragsbestätigung spezifiziert.

(2) Der Partner verpflichtet sich, die durch AUTO1 bereitgestellten und in der Auftragsbestätigung benannten Werbemittel, wie z.B. Banner, Textlinks, Native-Ads, API basierte Formularintegration und Logos (nachfolgend „Werbemittel“), in die jeweilige die Werbefläche zu integrieren und zu veröffentlichen.

(3) Der Partner darf – vorbehaltlich Ziffer C.4. - die Werbemittel nur in die in der Auftragsbestätigung genannten Werbeflächen einbinden.

(4) Der Partner darf andere, als die in der Auftragsbestätigung spezifizierten Werbeflächen und Werbemittel, nur nach vorheriger Zustimmung durch AUTO1 nutzen. Die Zustimmung durch AUTO1 erfolgt schriftlich (E-Mail ausreichend).

(5) Werbemittel dürfen nur für die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung vorgesehenen Zwecke auf der Werbefläche verwendet werden. Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Werbefläche selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf von AUTO1 zu schaden. AUTO1 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbefläche zu überprüfen.

(6) Der Partner hat die dem jeweiligen Werbemittel zugehörigen Code Snippets in seinem Quellcode zu implementieren und verpflichtet sich, diese auf Verlangen von AUTO1 zu ändern. AUTO1 behält sich vor, zumindest teilweise mit dynamischen Code Snippets von Drittanbietern (z.B. Display-Server) zu arbeiten, um Werbemittel selbstständig ohne Vorankündigung ändern zu können. Dies erfolgt, um eine konstant hohe Performance sicherzustellen oder die Performance ggf. zu verbessern.

(7) Nutzt ein potentieller Kunde das vom Partner veröffentlichte Werbemittel (z.B. indem er auf das Werbemittel klickt) wird er zunächst - je nach Art des vereinbarten Werbemittels - entweder auf eine Plattform von AUTO1 oder auf eine Plattform des Partners weitergeleitet:

  • i. Direkte Weiterleitung auf die Plattform von AUTO1 z.B. bei Implementierung vonBannern, Widgets oder Textlinks;
  • ii. Bei Implementierung einer API-Schnittstelle durch den Partner findet der potentielle Kunde auf der Werbefläche des Partners eine sog. Funnelintegration, die über eine API-Schnittstelle eingebunden ist. Der Partner hat deutlich erkennbar zu machen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt oder der beworbenen Dienstleistung um ein Produkt/eine Dienstleistung von AUTO1 handelt. Die dadurch beworbene Marke von AUTO1 muss gemäß Ziffer C.10. kenntlich gemacht werden. Bei Nutzung der beim Partner integrierten API-Schnittstelle, wird der Kunde in dem Moment der Anfrage eines Online-Preises auf die Landingpage von AUTO1 weitergeleitet.

Einzelheiten und Abweichungen können unter den Parteien entweder im Rahmen der Auftragsbestätigung oder auf andere Weise vereinbart werden, wenn AUTO1 der Abweichung ausdrücklich schriftlich (E-Mail ausreichend) zustimmt.

(8) AUTO1 behält sich das Recht vor, die Ziel-URL der Plattform von AUTO1 jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

(9) Um eine Zuordnung von vermittelten Kunden zu ermöglichen, registriert AUTO1 die Besucher seiner Plattform mittels einer sog. Customer ID (nachfolgend „CID“). Diese CID muss unverändert bleiben. Die Cookie-Laufzeit beträgt in der Regel 30 Tage ab dem Zeitpunkt des Besuchs des Nutzers auf der Plattform (nachfolgend „Trackingzeitraum“).

(10) Die von AUTO1 angemeldeten Marken sind korrekt (richtige Schreibweise, Schriftart, Farbkombination, Design) und entsprechend der von AUTO1 zur Verfügung gestellten Richtlinie für die Verwendung von Marken wiederzugeben.

D. Vergütung

(1) Die Leistungen des Partners werden durch Provisionszahlungen vergütet, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes ergibt. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Auftragsbestätigung.

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren regelmäßig eine Vergütung auf Lead-, Booking und/oder Show-Basis. Sofern zwischen den Parteien in der Auftragsbestätigung oder schriftlich (E-Mail ausreichend) nicht anders vereinbart, werden ein Lead, Booking oder Show wie folgt definiert: Les données et informations générales sont enregistrées dans les fichiers journaux du serveur.

  • i. Ein valider Lead ist definiert, als ein sogenannter eindeutiger Lead (nachfolgend „Unique Lead“). Ein Unique Lead ist ein erfolgreich registrierter Nutzer, der eine Online-Bewertung durchführt, bei der die eingegebenen Fahrzeugdaten und die EMail-Adresse des Nutzers an das System von AUTO1 übermittelt wurden. Die dabei übermittelte E-Mail-Adresse muss valide sein, d.h. sie muss technisch in der Lage sein, E-Mails zu empfangen (nicht bouncen) und sie darf zuvor noch nicht im System von AUTO1 registriert worden sein.
  • ii. Ein valides Booking ist eine erfolgreich durchgeführte Terminbuchung. Die dabei übermittelte E-Mail muss valide sein, d.h. sie muss technisch in der Lage sein, E-Mails zu empfangen (nicht bouncen) uns sie darf zuvor noch nicht im System von AUTO1 registriert sein.
  • iii. Ein valider Show setzt ein valides Booking gemäß Ziffer D.2.ii. voraus. Ein valider Show ist die Wahrnehmung eines zuvor gebuchten Termins.

(3) Es können nur solche validen Leads vergütet werden, die innerhalb des Trackingzeitraums gemäß Ziffer C.9. generiert wurden. Es können nur solche validen Bookings und Shows vergütet werden, die im selben Kalendermonat, wie die jeweils vorangegangene Lead generiert wurde.

(4) Nicht vergütungspflichtig sind missbräuchlich und entgegen dem Zweck der Kooperationsvereinbarung getätigte Klicks und Bestellungen des Partners oder seiner Angehörigen und Bekannten.

(5) Der sog. Lead-Validierungsprozess findet monatlich statt. In Vorbereitung auf den LeadValidierungsprozess wird der Partner die Anzahl der generierten Impressions sowie Clicks der einzelnen Werbemittel, AUTO1 zum ersten Arbeitstag des jeweiligen olgemonats bereitstellen.

(6) AUTO1 übermittelt dem Partner monatlich die in der Auftragsbestätigung definierten Kennzahlen (z.B. Leads, Bookings, Shows) in Form eines Reportings. AUTO1 behält sich vor, dem Partner das Reporting zukünftig über eine Self-Service-Plattform (ein sog. PartnerDashboard) bereitzustellen. Der Partner ist verpflichtet, das Reporting unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen innerhalb von sechs Werktagen ab Übermittlung des Reportings schriftlich (E-Mail ausreichend) geltend zu machen. Werden Einwendungen nicht oder verspätet geltend gemacht, gilt das Reporting als genehmigt

(7) Anhand der von AUTO1 übermittelten Kennzahlen erstellt der Partner eine Rechnung. Ein Anspruch auf Auszahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages besteht ab einer Rechnungshöhe von mindestens EUR 50,00 netto, spätestens jedoch nach 60 Tagen, wenn die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wurde. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

E. Besondere Vereinbarungen

(1) AUTO1 betreibt seine Plattform sowie die darauf angebotenen Servicesim Rahmen der AUTO1 zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. AUTO1 schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.

(2) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads, Bookings und/oder Shows über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads, Bookings und/oder Shows zu generieren oder für eine Zuordnung von Leads, Bookings und/oder Shows zum Partner zu sorgen:

  • i. Vortäuschung von Leads oder Bookings, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nichtexistierender Daten bei Bestellungen von Waren oder ienstleistungen auf der Plattform von AUTO1 sowie die Täuschung potentieller Nutzer/Kunden über das Leistungsangebot oder die Konditionen von AUTO1;
  • ii. Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht auf die vereinbarte oder dem Vertragszweck widersprechende Weise oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen;
  • iii. Sonstige Formen des „Affiliate Frauds“ (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, traffic hijacking, iFrames und der Postview-Technologie, um damit zum Nachteil von AUTO1 für eine Erhöhung von Leads zu sorgen.

(3) Das Bieten auf bzw. das Einbuchen von Keywords mit den Wortbestandteilen wirkaufendeinauto, wirkaufendeinauto.de, wir kaufen dein auto, wir kaufen ihr auto,wirkaufenihrauto, wirkaufenihrauto,de, wkda Privatverkauf, wkda Direktverkauf, wkda Händlerauktion, WKDA, Wkda.de, AUTO1, AUTO1 Group AUTO1.com (nachfolgend „AUTO1-Zeichen“) zum Zweck der Traffic-Generierung für die Plattformen des Partners über Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing und Yahoo sowie über Display-Netzwerke, sind nicht zulässig. Dies gilt auch, sofern mit den AUTO1-Zeichen verwechslungsfähige Zeichen (z.B. Abwandlungen und Schreibfehler) als Keyword benutzt werden.

(4) Das Bieten auf bzw. das Einbuchen von Keywords zu den Themen Autoverkauf und Autobewertung zum Zweck der Trafficgenerierung für Plattformen des Partners über Suchmaschinen wie Google, Bing und Yahoo sowie über Display-Netzwerke, sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch AUTO1 während der Dauer der Kooperationsvereinbarung nicht zulässig.

(5) Bezahlter direkter Traffic aus Social-Media-Plattformen & Apps, wie Facebook, Twitter, Snapchat oder Instagram auf Landingpages von Plattformen des Partners, welche Beschreibungen über von AUTO1 angebotene Waren oder Dienstleistungen enthalten und/oder die API basierte Funnelintegration gemäß Ziffer C.4.ii., ist nicht zulässig.

(6) Das direkte einfache sowie mehrfache Weiterleiten (sog. Doorway-Traffic) von Suchmaschinen- sowie Display-Netzwerk-Traffic auf Plattformen von AUTO1 ist während der Dauer der Kooperationsvereinbarung nicht zulässig.

(7) Das Platzieren von bild- und oder textbasierter Werbeanzeigen in Suchmaschinen und DisplayNetzwerken unter Verwendung der AUTO1-Zeichen oder mit den AUTO1-Zeichen verwechslungsfähigen Zeichen als Keywords, ist nicht gestattet.

(8) Die Verwendung der AUTO1-Zeichen in URLs von Plattformen des Partners ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch AUTO1 und (vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung) nur für die Dauer dieser Kooperationsvereinbarung zulässig. Dies gilt auch für Anzeigentitel und Anzeigen URL’s.

(9) Jede Form von incentiviertem Traffic wie z.B. Cashback, die eine nicht intendierte Nutzung aller durch AUTO1 angebotenen Waren und Dienstleistungen durch arglistige Täuschung (Fraud) nach sich ziehen kann, ist nicht zulässig.

(10) Direkter Traffic auf die Plattformen von AUTO1 über Werbeintegrationen in Newslettern und Stand-Alone E-Mail Kampagnen des Auftragnehmers ist nur nach vorheriger Absprache und Abnahme des Werbemittels zulässig. Dabei ist es nicht zulässig, die für AUTO1 registrierten Marken und AUTO1-Zeichen als Absender, in Bild-URLs sowie die Domainnamen im Textkörper oder der Betreffzeile als Klarschreibweise zu verwenden.

(11) Direkter Traffic auf die Plattform des Partners über Stand-Alone-Kampagnen ist zulässig. Dabei ist es nicht zulässig, die für AUTO1 registrierten Marken und AUTO1-Zeichen als Absender, in Bild-URLs sowie im Textkörper oder der Betreffzeile zu verwenden.

(12) Leads, Bookings und/oder Shows, die aus nicht zulässigen bezahlten, unbezahlten oder incentivierten Trafficquellen stammen, werden nicht validiert. AUTO1 behält sich bei berechtigten Zweifeln vor, alle Leads eines festgelegten Abrechnungszeitraumes nicht zu validieren.

(13) Der Partner wird unverzüglich Werbemittel von der Werbefläche entfernen, wenn er von AUTO1 dazu aufgefordert wird.

(14) Der Partner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und/oder die Plattform von AUTO1 zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem schädigen können.

(15) Verstößt der Partner gegen die Regelungen gemäß dieser Ziffer E., hat er AUTO1 den dadurch entstandenen Schaden sowie Aufwendungen zu ersetzen. Besteht der begründete Verdacht, dass der Partner gegen die Regelungen dieser Ziffer E. verstoßen hat, ist AUTO1 berechtigt, die Kooperationsvereinbarung fristlos zu kündigen.

F. Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von AUTO1 zur Verfügung gestellten Werbemittel sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. AUTO1 räumt dem Partner für die Dauer und den Zweck der Kooperationsvereinbarung ein einfaches und nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Kooperationsvereinbarung beschränktes Recht ein, die Werbemittel zum Zweck der Kooperationsvereinbarung zu nutzen. Eine über den Zweck der Kooperationsvereinbarung hinausgehende Benutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AUTO1.

(2) Soweit für die Erfüllung der Kooperationsvereinbarung erforderlich, räumt der Partner AUTO1 das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Kooperationsvereinbarung (einschließlich einer vierwöchigen Aufbrauchfrist nach Vertragsbeendigung) beschränkte Nutzungsrecht an Marken, Kennzeichen sowie Urheberrechten des Partners ein. Von diesem Nutzungsrecht ist insbesondere die Nutzung in der Werbung und/oder in Geschäftspapieren erfasst. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich. Von diesem Nutzungsrecht erfasst sind auch solche Nutzungsrechte, die erst nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung bekannt werden.

G. Vertragslaufzeit

(1) Die Parteien einigen sich im Rahmen der Auftragsbestätigung über die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen.

(2) Nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel von der Werbefläche zu entfernen und auf Anfrage von AUTO1 an AUTO1 herauszugeben.

(3) Nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung generierte Leads, Bookings und/oder Shows führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

(4) Ansprüche der Vertragsparteien aus § 89b HGB sind einvernehmlich ausgeschlossen.

H. Vertraulichkeit

(1) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die bei Durchführung der Kooperationsvereinbarung oder im Zusammenhang hiermit erlangten Informationen der anderen Vertragspartei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie getroffene interne Abreden, bekannt gewordene Daten, Mitteilungen und sonstige Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten und nur zur Durchführung der Kooperationsvereinbarung zu verwenden. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung.

(2) Unternehmen, die im Sinne von § 15 AktG als mit AUTO1 verbundene Unternehmen anzusehen sind, gelten nicht als Dritte im Sinne von Ziffer H.1..

(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen und sonstige Tatsachen, die allgemein bekannt sind oder werden, und/oder der die Informationen empfangenden oder die Informationen erhaltenden Vertragspartei bereits vor ihrer Mitteilung durch die andere Vertragspartei in rechtmäßiger Weise bekannt geworden sind oder von ihr nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben Auskunftsverpflichtungen einer Vertragspartei aufgrund behördlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder gesetzmäßiger behördlicher Anforderungen.

(4) Die Parteien können Einzelheiten zur Vertraulichkeit in einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung regeln. In diesem Fall gehen die Regelungen der Vertraulichkeitsvereinbarung den Regelungen in diesen AGB vor.

I. Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien kommen ihren jeweiligen Pflichten zum Datenschutz nach. Die Vertragsparteien werden gemeinsam in angemessenem Umfang zum Zweck des Datenschutzes kooperieren.

(2) Der Partner gewährleistet und verpflichtet sich, während der Laufzeit dafür einzustehen, dass er über sämtliche Rechte und Einwilligungen verfügt, um personenbezogene Daten (soweit erforderlich) zu verarbeiten.

J. Haftungsausschluss

(1) AUTO1 haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also solcher, auf deren Einhaltung der Partner zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertrauen kann. Darüber hinaus haftet AUTO1 nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Sollte eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit bestehen, so ist diese beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

K. Freistellungsanspruch

Der Partner stellt AUTO1 für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die AUTO1 durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

L. Sonstige Bestimmungen

(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten einer Vertragspartei aus diesem Vertrag bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

(2) Änderungen dieses Kooperationsvertrages einschließlich des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen worden und werden nur im Fall ihrer schriftlichen Feststellung Vertragsbestandteil.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Kooperationsvertrages unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung oder der Lücke eine Regelung tritt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt.

(4) Gerichtsstand ist Berlin. Für diese Vereinbarung und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Stand: Mai 2019

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